Die Gewerkschaften wollen sich weiter für Änderungen am Sozialpartnermodell einsetzen. Doch mindestens eine von ihnen hat offenbar bereits erste Pläne, wie sie das Modell nutzen könnte. Für LEITERbAV berichtet Nikolaus Bora.
Auf der gleichen Tagung, die dieses Jahr am 25. Januar unter der Überschrift Das Betriebsrentengesetz und seine Umsetzung im Dialog stattfand, sprach außerdem Karsten Tacke, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der Gesamtmetall.
Auch der Counterpart der Arbeitgeber in dem Sozialpartnermodell war auf der Tagung prominent vertreten, und diese Rolle hatte die ver.di übernommen, genaugenommen Judith Kerschbaumer.
Die bAV müsse gestärkt und ausgeweitet werden, sagte die Leiterin des Bereichs Sozialpolitik der ver.di Bundesverwaltung, in ihrem Vortrag. Dazu biete das BRSG einen guten Ansatz. Ob das Ziel erreicht werde, lasse sich aber erst in etwa zwei Jahren beurteilen. Denn entscheidend für den möglichen Erfolg sei, „wie die Sozialpartner das Gesetz umsetzen. Noch reden wir über die Rahmenbedingungen.“
Noch nicht zufrieden bei der Grundsicherung
Im Gesetzgebungsverfahren werde ver.di auf einige Verbesserungen drängen, zum Beispiel bei der Anrechnung auf die Grundsicherung. Ein erster Schritt sei getan worden. Der Basisbetrag von 100 Euro solle aber verdoppelt werden. „Wohl wissend, dass es relativ wenige Menschen gibt mit Grundsicherung und gleichzeitig bAV-Anwartschaften, hat dieser Freibetrag eine psychologische Wirkung,“ begründete Kerschbaumer das Vorhaben.
Wer ist Geringverdiener?
Auch der im Gesetzentwurf vorgesehene bAV-Förderbetrag für Geringverdiener müsse von 2.000 Euro monatlichem Einkommen, also einem Stundenlohn von etwa 12,20 Euro, auf 2.500 Euro heraufgesetzt werden. Das entspreche einem Stundenlohn von rund 15 Euro. Der Durchschnittsverdienst aller Versicherten betrage zurzeit 18,40 Euro pro Stunde. Des weiteren müsse die Doppelverbeitragung in der Kranken- und Pflegeversicherung auf die „vor 2004 geltende Regelung zurückgeführt werden“ – eine Forderung, welche die Politik mit schöner Regelmäßigkeit zurückweist.
SV: Weitergabe immer
Ferner fordert ver.di, dass Arbeitgeber an der bAV nicht verdienen dürfen. Eingesparte Sozialabgaben müssten generell weitergegeben werden, nicht nur im kommenden Sozialpartnermodell. Außerdem solle beim Sicherungsbetrag für die Zielrente die Sollvorschrift durch eine Mussvorschrift ersetzt werden.
ver.di-Versorgungswerk ante portas?
Bei Gesprächen mit vielen Betroffenen, so Kerschbaumer, habe sie oft Verständnis für die Wünsche und Forderungen ihrer Gewerkschaft gefunden. Sie habe aber auch feststellen müssen, dass bei vielen Mitgliedern und selbst bei Arbeitgebern das Thema „neue Welt der bAV“ noch nicht angekommen sei. Diskutiert werde derzeit bei ver.di bereits über ein Versorgungswerk, das in Zusammenarbeit mit Versicherungsunternehmen entstehen soll. Aber: „Das wird mit Sicherheit aber keine exakte Kopie der Metallrente“, betonte Kerschbaumer.
Weitere Berichterstattung zu dem Berliner bAV-Auftakt findet sich hier.