Gestern in Berlin: Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen Gastrednerin auf dem ersten Tag der Jahrestagung der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung, die mit dem 75. Geburtstag der aba zusammenfällt. Doch wer sich eine klare Kante zu den brennenden Kardinalfragen der bAV erhofft hatte, der wurde enttäuscht.
Die Ministerin sprach viel: über das Altern an sich, über die Herausforderungen und Chancen der Demographie, über die ungenutzten Potentiale von Frauen, Senioren und Ungelernten, über altersgerechte Fließbandarbeitsplätze…und ein bisschen auch über die bAV. Für die war sie zwar – sicher nicht zuletzt angesichts des Jubiläums – voll des Lobes, doch jede noch so kleine konkrete Festlegung vermied sie eisern. Vor den Wahlen scheint sich von der Leyen aus keinem Fenster mehr lehnen zu wollen.
Dabei sind Sorgen und Nöte der bAV im Alltag der Pensions-Verantwortlichen sehr konkret. Im Vorfeld zur Rede der Ministerin hatte aba-Chef Heribert Karch in seiner Rede in der Frage der Portabilitätsrichtlinie eine sehr klare Bitte im Beisein der Ministerin geäußert, die wohl jedem in der bAV engagierten Arbeitgeber in Deutschland am Herz liegen dürfte: „Wenn es wirklich zu einer Absenkung der Unverfallbarkeitsfristen kommen wird, dann darf das nicht für den Bestand wirksam werden.“
In ihrer Rede ging die Ministerin darauf nicht direkt ein, sondern wägte ab. Einerseits sei die Mobilität der Arbeitsmärkte sehr wichtig, wie zum Beispiel die derzeit starke Einwanderung der südeuropäischen Fachkräfte belege. Andererseits müsse man sich abstimmen, wie man die Bindungskraft der bAV erhalten könne, um dann zu schließen: „Wir stehen fest an Ihrer Seite.“
Was auch immer das heißen mag.