Die Doppelverbeitragung steht diese Woche in Berlin wieder auf dem politischen Programm. Und der GKV-Spitzenverband will die Doppelverbeitragung ab 2019 beenden. Manfred Brüss berichtet.
Nun kommt diese Woche neue Bewegung in das politische Ringen um eine Beendigung der Doppelverbeitragung von Betriebsrentnern, die in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert sind. Wichtige Impulse kommen dabei gerade vom GKV-Spitzenverband, der in seiner Stellungnahme zur gestrigen Anhörung zum GKV-Versichertenentlastungsgesetz (GKV-VEG) vorschlägt, ab 2019 zum halben Beitragssatz zurückzukehren. Am Mittwoch befassen sich die Ausschüsse mit dem Thema.

Gesundheitsminister Spahn (CDU) will mit seinem Gesetzentwurf zur Beitragsentlastung der Versicherten in der GKV vor allem zur paritätischen Finanzierung der Beiträge zurückkehren, außerdem die in der GKV versicherten Selbstständigen mit geringem Einkommen entlasten, die Rücklagen der Krankenkassen begrenzen und für Arbeitslosengeld-II-Empfänger höhere Beiträge für die GKV festlegen.
2,9 Milliarden Euro müssten kompensiert werden
Der GKV-Spitzenverband regt in seiner umfangreichen Stellungnahme für die Anhörung an, den Gesetzentwurf um einen Passus zu ergänzen, ab 2019 zum halben Beitragssatz (7,3 Prozent plus den halben Zusatzbeitrag) auf Betriebsrenten zurückzukehren. Der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes hatte sich bereits Ende August dafür ausgesprochen, dass „für pflicht- und freiwillig versicherte Empfänger von Versorgungsbezügen“ wieder der halbe Beitragssatz gelten sollte. Allerdings wird eine Kompensation für Einnahmeausfälle über jährlich 2,9 Milliarden Euro erwartet. Eine völlige Rückabwicklung der Doppelverbeitragung bis zum Jahr 2004 würde nach Angaben des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) über 42 Milliarden Euro kosten. Das Thema Doppelverbeitragung wurde in der Anhörung selbst übrigens nicht angesprochen.
Von den Ausschüssen ins Plenum

Die Berichterstatterin für den Antrag der Linksfraktion zur Abschaffung der Doppelverbeitragung (Bundestagsdrucksache 19/242), die FDP-Gesundheitspolitikerin Christine Aschenberg-Dugnus, hatte Ende letzter Woche einen Zwischenbericht zum Stand der Beratungen vorgelegt. Aus diesem (Bundestagsdrucksache 19/4718) wird deutlich, dass in der Regierungskoalition von CDU/CSU und SPD um eine Lösung gerungen wird. So wird in dem Bericht hervorgehoben, dass es weder auf der Sitzung am 27. Juni noch in der am 26. September zu einer abschließenden Beratung gekommen sei, weil die Regierungsparteien weiteren Beratungsbedarf angemeldet hätten. Morgen steht das Thema Doppelverbeitragung im Gesundheitsausschuss wieder auf der Tagesordnung. Dieser zufolge sind dann auch Voten angefordert. Auch der mitberatende Ausschuss für Arbeit und Soziales wird seine Beratungen über den Antrag der Linksfraktion ebenfalls abschließen. Am Donnerstagmittag befasst sich dann das Plenum des Bundestages mit dem Antrag der Linksfraktion. Spätestens dann müssen die Koalitionsfraktionen in der auf 60 Minuten angesetzten Debatte Farbe bekennen. LEITERbAV wird berichten.