Bernhard Wiesner, bAV-Chef bei Bosch, verspricht sich von der nationalen Umsetzung einer kommenden Pensionsfondsrichtlinie Rückenwind für das Prudent-Person-Konzept auch in Deutschland. Zweiter Teil eines dreiteiligen Interviews.
Gut, aber im Moment sieht es so aus, als müsste man hier reichlich Geduld mitbringen?
Keineswegs, die Uhr tickt. Die Kommission will noch in diesem Jahr den Entwurf einer neuen EU-Pensionsfondsdirektive vorlegen. Damit ist der parlamentarische Prozess eröffnet und wird das Drehbuch für eine Anpassung auch der nationalen Aufsichtsperspektiven geschrieben. Unsinnige Eigenkapitalerfordernisse für EbAV wird es dort nicht geben. Natürlich wird man darauf achten müssen, dass auch die sonstigen Inhalte passen. Aber was hat denn die EU für reale Alternativen als die bAV als effizienteste Form kapitalgestützter Altersvorsorge voranzubringen? Sicher gestärkt werden wird das in der EU zu Recht verbreitete, qualitativ orientierte „Prudent Person“-Konzept und alles was daraus folgt. Genau das benötigen die EbAV sehr dringend. In der aktuellen Direktive steht das zwar auch, aber 2005 wurde vom deutschen Gesetzgeber alles unternommen, um die quantitativ orientierte, überkommene Welt zu sichern. In der amtlichen deutschen Übersetzung steht zwar noch das „allgemeine Vorsichtsprinzip“, aber im nationalen Recht findet sich nichts davon.
Wird sich das ändern?
Bei nationaler Umsetzung der neuen Direktive wird das „Prudent Person“-Konzept mit angemessenem Stellenwert und allen Konsequenzen endlich Beachtung finden müssen, und zwar nach seinem eigentlichen Geist und Inhalt. Deutschland wird da sicher vorbildlich agieren. Insofern kann hier sogar, so merkwürdig das klingen mag, wirklich hilfreicher Rückenwind aus Brüssel für die EbAV aufkommen.
Hilfreicher Rückenwind aus Brüssel, nun, das hat man ja auch nicht jeden Tag. Aber apropos Deutschland: Sie wird wohl schwarz-rot werden, die neue Bundesregierung. Was kommt von dieser Seite auf die bAV zu? Gutes? Schlechtes? Gar nichts?
Beide Parteien haben aus ihren unterschiedlichen Perspektiven erkannt, dass wir über individualisierte Konzepte nicht wirklich vorankommen, zu ineffizient, zu teuer gerade auch für Niedrigverdiener. Beide Parteien stehen auch eigentlich kollektiv effizienten Strukturen im Mainstream viel näher. Daher spricht vieles dafür, dass jetzt endlich die bAV mit ihren kollektiven Hochleistungspotentialen für die Menschen richtig positioniert wird. Dabei wären gesetzliche obligatorische Maßnahmen welcher Art auch immer massiv kontraproduktiv, und auch direkt oder indirekt staatlich gestützte Vertriebsprogramme kommen nicht in Frage. Unternehmen und Sozialpartner wissen am besten, wie sie mit Unterstützung der Politik effiziente bAV für die Menschen flächendeckend kostengünstig voranbringen. Der Gesetzgeber hat über die letzten zehn Jahre viel Energie in die Nachbesserung der Riester-Rente mit etlichen gesetzlichen Maßnahmen eingebracht, von der Provisionsregelung für den Vertrieb bis zum diesjährigen Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz, in dem die bAV nicht einmal erwähnt wurde. Alles ohne wirklich überzeugenden Erfolg.
Und jetzt wird er dieses Engagement in der zweiten Säule zeigen?
Wenn der Gesetzgeber jetzt auch nur annähernd so viel Energie in die Hochleistungspotentiale der bAV investiert, in ihre Stärkung und ihre vertriebslose, flächendeckende Verbreitung über Unternehmen aller Größen und die Sozialpartner, dann wäre das mit Sicherheit ein fulminanter Durchbruch zum Erfolg. Bei der BDA und der AbA liegen lange Listen von Topics für die bAV, die über zehn Jahre länger wurden und jetzt anzugehen sind. Und schließlich sind auch sinnvolle steuerliche Lenkungswirkungen einzubeziehen.
Ende des zweiten Teils. Der erste Teil findet sich hier. Der dritte hier.