Als Chef eines der größten Versorgungswerke Deutschlands ist die europäische Regulierung für Stefan Nellshen ein Schlüsselthema. Mit dem gebürtigen Leverkusener sprach für die dpn Pascal Bazzazi.
Stefan Nellshen hat dazu gemahnt, im weiteren politischen Prozess in Zusammenhang mit der Pensionsfondsrichtlinie wachsam zu bleiben. Der Finanzvorstand aller deutschen Pensionsvehikel des Bayer-Konzerns sagte im Februar im Gespräch mit der dpn, dass der Entwurf der EbAV-II-Richtlinie gemäß dem Berichtsentwurf von ECON-Berichterstatter Bryan Hayes aus Sicht der deutschen bAV zwar begrüßenswert sei, er jedoch zwischenzeitlich in einigen Kompromissvorschlägen wieder Punkte gefunden habe, die er für bedenklich hält. So nannte Nellshen „beispielsweise die explizite Regelung, dass nach einem gewissen Zeitraum quantitative Vorgaben, die im momentanen Berichtsentwurf unangetastet bleiben, wieder erneut auf den Prüfstand sollen.“ Hier könne man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass eine Hintertür für die Anwendung des Solvency-II- respektive des HBS-Ansatzes auf europäische EbAV offengehalten werden soll.
Skepsis zeigte Nellshen auch angesichts des jüngsten EIOPA-Stresstests für EbAV: „Da der Stresstest auf der Holistischen Bilanz basiert, sehe ich in der Existenz dieses Testes in dieser Form zunächst ein weiteres Bekenntnis seitens EIOPA zu einer europaweit einheitlichen Anwendung des HBS-Verfahrens. Ich vertrete die Auffassung, dass gerade dies für viele Einrichtungen der bAV – insbesondere, aber nicht nur, in Deutschland – kein sachlich angemessener Ansatz sein dürfte.“
Als einen Kritikpunkt nannte er die derzeit noch zu großen Unterschiede in den nationalen Rahmenbedingungen, insbesondere im Arbeits-, Sozial- und Steuerrecht der einzelnen EU-Mitgliedsstaaten. Hinzu träten die Einbeziehung der Risikomarge, welche für deutsche EbAV nicht sachgerecht sei, sowie die verwendeten Bewertungsansätze und Stressparameter in Einzelfällen. Die wesentlichsten Konsequenzen für deutsche EbAV hingen laut Nellshen davon ab, ob Stresstest und Quantitative Analyse (QA) im europäischen aufsichtsrechtlichen Umfeld überhaupt implementiert werden oder nicht, und wenn ja, welche aufsichtsrechtlichen Konsequenzen für bestimmte quantitative Ergebnisse definiert werden.
Zu den verschiedenen denkbaren, in der QA simulierten aufsichtsrechtlichen Regimes sagte Nellshen: „Einige würden aus meiner Sicht zu verheerenden Konsequenzen bei den meisten deutschen EbAV führen und folglich die gesamte bAV, wie sie sich bislang in Deutschland bewährt hat, komplett unattraktiv für Arbeitgeber und Begünstigte machen. Sie würden somit nicht positiv, sondern negativ zur weiteren Verbreitung der bAV in Deutschland beitragen.“ Auffällig sei auch, dass bei diesem Ansatz gerade diejenigen bAV-Produkte besonders gut aussähen, die die geringsten Garantieversprechen beinhalteten. Auch dies könne sozialpolitisch kein sinnvolles Ergebnis sein, denn man könne sich nicht ernsthaft hinstellen und den Arbeitnehmern in etwa erklären: „Ihre Altersversorgung ist sicher, denn wir versprechen kaum etwas, aber das werden wir halten.“
Artikel zuerst erschienen hier auf dpn online.