Das EU-System der Finanzaufsicht. 325 Änderungsanträge.
Pascal Bazzazi
Bad Gastein
27. Januar 2014
Heute soll sich der Wirtschafts- und Währungsausschuss (ECON) des Europäischen Parlaments mit der Überarbeitung des EU-Finanzaufsichtssystems (Review of the European System of Financial Supervision – ESFS) befassen. Das dürfte auch die bAV betreffen.
Nach der Konsultation der Europäischen Kommission im Sommer 2013 soll sich laut Terminplan heute nun das Europäische Parlament in Form des ECON mit der Überarbeitung des EU Finanzaufsichtssystems (Review of the European System of Financial Supervision – ESFS) befassen. Allerdings gab es Hinweise, dass die Abstimmung auf den 13. Februar verschoben werde. Wie dem auch sei, Berichterstatter im federführenden ECON ist Sven Giegold (Fraktion der Grünen/Freie Europäische Allianz). Bereits im Oktober 2013 hatte er seinen Entwurf für einen EP-Initiativbericht zum System der Finanzaufsicht (ESFS) vorgelegt.
Ende November 2013 wurden zu diesem Bericht 325 Änderungsanträge veröffentlicht. Die meisten Änderungsanträge stammen von Berichterstatter Giegold selbst und von der britischen Liberalen Sharon Bowles, ebenfalls eine alte Bekannte auf dem europäischen Pensions-Parkett. Von deutscher Seite brachten Burkhard Balz und Werner Langen (beide CDU), Markus Ferber (CSU) sowie Wolf Klinz (FDP) Änderungsanträge ein.
Die aba hat sechs Punkte identifiziert, die für die bAV von besonderem Interesse sein könnten:
Interessengruppen (unter anderem die Occupational Pensions Stakeholder Group)
Mehr Unabhängigkeit und mehr Ressourcen für die Europäische Aufsichtsbehörden (ESA)
Informationsrechte der ESA
Aufgaben und Ziele der ESA (vor allem Verbraucherschutz)
Ungleichgewichte innerhalb der ESA (vor allem wachsender Einfluss Bankenaufsicht) und angestrebter Zusammenschluss
Regulierung von Marktteilnehmern.
Nach der Abstimmung im ECON-Ausschuss soll im EP-Plenum selbst am 24. Februar 2014 abgestimmt werden.
LEITERbAV bemüht sich um diskriminierungsfreie Sprache (bspw. durch den grundsätzlichen Verzicht auf Anreden wie „Herr“ und „Frau“ auch in Interviews). Dies muss jedoch im Einklang stehen mit der pragmatischen Anforderung der Lesbarkeit als auch der Tradition der althergerbachten Sprache. Gegenwärtig zu beobachtende, oft auf Satzzeichen („Mitarbeiter:innen“) oder Partizipkonstrukionen („Mitarbeitende“) basierende Hilfskonstruktionen, die sämtlich nicht ausgereift erscheinen und dann meist auch nur teilweise durchgehalten werden („Arbeitgeber“), finden entsprechend auf LEITERbAV nicht statt. Grundsätzlich gilt, dass sich durch LEITERbAV alle Geschlechter gleichermaßen angesprochen fühlen sollen und der generische Maskulin aus pragmatischen Gründen genutzt wird, aber als geschlechterübergreifend verstanden werden soll. Auch hier folgt LEITERbAV also seiner übergeordneten Maxime „Form follows Function“, unter der LEITERbAV sein Layout, aber bspw. auch seine Interpunktion oder seinen Schreibstil (insb. „Stakkato“) pflegt. Denn „Form follows Function“ heißt auf Deutsch: "hässlich, aber funktioniert".
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