Die Pensionsverpflichtungen der DAX-Konzerne haben zinsbedingt in den ersten sechs Monaten des Jahres etwas nachgegeben, bei den Plan Assets gab es nur wenig Bewegung. Entsprechend hat die Funding Ratio leicht zugelegt. Das hat eine turnusgemäße Studie ergeben.
Der Anstieg des Rechnungszinses (+24 Basispunkte seit Jahresanfang) hat die DBO in den Pensionsplänen der DAX- und MDAX auf hohem Niveau weiter gedrückt. Wie die Langzeit-Modellberechnung „German Pension Finance Watch“ von Willis Towers Watson für das erste Halbjahr 2017 zeigt, gab der in den Bilanzen anzusetzende Umfang der Pensionsverpflichtungen etwas nach: auf 381 Mrd. Euro im DAX (-4,1 Prozent) und 79,2 Mrd. im MDAX (-4,1 Prozent).
Die Pensionsvermögen veränderten sich dagegen kaum: 251 Mrd. (+0,3 Prozent) im DAX, 44,4 Mrd. (+0,4 Prozent) im MDAX. Der Ausfinanzierungsgrad legte daher leicht zu und liegt nun bei 65,9 Prozent (+2,9 Prozentpunkte) im DAX bzw. 56,1 Prozent (+2,5 Prozentpunkte) im MDAX.
Schon Ende des Jahres 2016 hatte ein anziehender Rechnungszins für etwas Entspannung in deutschen Versorgungswerken gesorgt – allerdings nachdem der IAS-19-Referenzzins im Sommer 2016 ein All time low – 1,34 Prozent für 15 Jahre – erreicht hatte und die DBO massiv hatte anziehen lassen. Zum Ende des Gesamtjahres 2016 lag die Fundig Ration dann bei 63 Prozent.
Nicht ausruhen bitte
Die bestehenden Pensionspläne würden stabil gemanagt, heißt es bei WTW, aber: „Für die Finanzverantwortlichen in den Unternehmen sind die aktuellen, guten Zahlen kein Grund, sich auszuruhen“, sagt Thomas Jasper, Leiter bAV von Willis Towers Watson in Westeuropa.

Denn: Zum 1. Januar 2018 tritt das neue BRSG in Kraft. Der Consultant nutzt die Gelegenheit, Unternehmen auf den Handlungsbedarf hinzuweisen, der mit dem Inkrafttreten des BRSG entstehen wird. Vor allem wichtig: Zuschüsse müssen Unternehmen künftig dann verpflichtend leisten, wenn die bAV ganz oder teilweise durch Beiträge der Mitarbeiter aus Entgeltumwandlung finanziert wird („Brutto-Entgeltumwandlung“). Ab 2019 müssen Unternehmen bei neuen Entgeltumwandlungsvereinbarungen, die über eine Direktversicherung, eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds durchgeführt werden, 15 Prozent zuzahlen (soweit sie durch die Entgeltumwandlung Arbeitgeberanteile zur gesetzlichen Sozialversicherung einsparen). Für bestehende Entgeltumwandlungen gilt dies ab 2022. „Deshalb sollten alle Pensionspläne, die Mitarbeiterbeiträge einschließen, überprüft werden“, mahnt Jasper.