Die Inflation macht vor nichts halt – nicht vor den Einkommen, nicht von den Durchführungswegen der bAV und nicht vor der Steuer. Doch welche Folgen hat das Zusammenwirken für die reale Gesamtrendite der versicherungsförmigen bAV? Björn Achter hat nachgerechnet – und stellt am Ende eine neue Frage.
Mit Blick auf die versicherungsförmigen Durchführungswege der bAV, hier insb. die Direktversicherung und Pensionskasse, stellen sich aus Sicht der Beschäftigten angesichts der Zusammenwirkens von Inflation, Steuerlast und Sytemrendite der bAV zwei Kernfragen:
Lohnt sich betriebliche Altersvorsorge in Zeiten hoher Inflation?
Welchen Effekt hat die die Inflation auf die Rendite in der bAV?
Anknüpfungspunkt für diese Fragen ist die seit dem zweiten Halbjahr letzten Jahres kontinuierlich ansteigende Inflationsrate in Deutschland. Der Verbraucherpreisindex lag im Mai 2022 laut Statistischen Bundesamt bei 7,9%. Die Preise für Energieträger stiegen mit +38% am markantesten, Nahrungsmittelpreise verteuerten sich um 11%. Der Erzeugerpreisindex ist sogar erheblich stärker gestiegen und lag im April 2022 bei 33,5%. Da der Preisanstieg im gewerblichen Sektor mittelbar, zumindest teilweise, an die Verbraucher weitergegeben wird, ist auch mittelfristig mit weiter anziehenden Verbraucherpreisen zu rechnen.
Ist die Inflationsrate dauerhaft höher als die Zinsen, ist die Ausgangssituation für Sparer und deren Altersversorgung ausgesprochen ungünstig. Besonders negativ könnte sich in diesem Zusammenhang die nachgelagerte Besteuerung in der bAV auswirken. Diese führt potentiell zu einer Besteuerung von Erträgen, die nur die Inflation ausgleichen. Dieser Effekt wird als kalte Progression bezeichnet. Dabei ist für die Altersversorgung nicht die Inflationsrate eines Jahres entscheidend, sondern vielmehr die durchschnittliche Inflationsrate über 20, 30 oder 40 Jahre.
Auswirkungen der Inflation auf die Rendite in der bAV
Berechnet man die reale Gesamtrendite der bAV, sind mehrere Komponenten zu berücksichtigen. Dazu gehören zunächst, wie bei der privaten Altersversorgung, die nominale Produktrendite, bei der man je nach Produkt eine Rendite zwischen 3% bis 6% pro Jahr unterstellen kann, abzüglich der langfristigen Inflationsrate.
Abb. 1:Quelle: Württembergische Lebensversicherung. Grafik zur Volldarstellung anklicken.
Die Systemrendite und die kalte Progression betreffen grundsätzlich alle bAV-Durchführungswege. Diese folgende Darstellung fokussiert auf Direktversicherungen und Pensionskassen. Die Effekte der Inflation auf die Rentenanpassung nach §16 BetrAVG werden hier nicht betrachtet. Im Folgenden werden die Faktoren Systemrendite, Steuerprogression und die Auswirkung der Inflation auf ein „sinnvolles“ Garantieniveau beleuchtet:
Die Systemrendite der bAV
Die nominale Systemrendite der bAV setzt sich aus den bekannten Effekten der Progressionsvorteile nachgelagerter Versteuerung und der Sozialversicherungsverbeitragung, dem Freibetrag für Pflichtversicherte der KVdR sowie dem Arbeitgeberzuschuss zusammen.
Sie liegt nach den Berechnungen von Dommermuth und von Löbbecke (Fall IV in Abbildung 2) je nach Einkommenshöhe zwischen 2,9 und 3,76% pro Jahr. Zusammen mit einer unterstellten Produktrendite von 3% ergeben sich nominale Gesamtrenditen von 4,6 bis 6,6% (Fall VI in Abbildung 2).
Unterstellt man höhere Produktrenditen, ergeben sich entsprechend höhere Gesamtrenditen (aufgrund von Steuereffekten nicht 1:1):
Abb. 2:Quelle: Dommermuth und von Löbbecke. Grafik zur Volldarstellung anklicken.
Die Frage ist, ob diese nachgelagerte Versteuerung auch unter den Bedingungen höherer Inflation einen positiven Beitrag zur Gesamtrendite der bAV leisten kann.
Kalte Progression kann die Systemrendite nicht stoppen
Der Begriff „kalte Progression“ bezeichnet den inflationsbedingten Kaufkraftverlust, der durch ein progressives Steuersystem entsteht, wenn nominale Bruttolöhne steigen, obwohl die realen Bruttolöhne konstant bleiben. Dieser Effekt kommt zustande, weil der gestiegene nominale Bruttolohn – derannahmegemäß gerade die gestiegenen Preise ausgleicht – mit höheren Sätzen besteuert wird und damit der reale Nettolohn sinkt, d.h. ein realer Kaufkraftverlust durch die höhere Besteuerung resultiert.
In unserem Kontext geht es nicht um Löhne, sondern um Steigerungen des Alterseinkommens z.B. aufgrund von Zinsen und Renditen aus einer bAV, die nachgelagerter Besteuerung unterliegen. Kalte Progression bezeichnet den Kaufkraftverlust, der aufgrund des höheren durchschnittlichen Steuersatzes bei steigendem nominalem Alterseinkommen entsteht, das ausschließlich die Inflation kompensiert.
Konkret heißt das: Uns interessiert, wie sich das Einkommen und seine Kaufkraft nach Steuern in der folgenden beispielhaften, hypothetischen Situation entwickeln würde:
Das Bruttoeinkommen entwickelt sich nominal konstant mit z.B. 3% p.a., die Inflation liege ebenfalls bei konstant 3% p.a. In Abb. 3 ist dies für verschiedene Einkommenshöhen bei einer 20jährigen Betrachtung dargestellt. Bei einem ursprünglichen Brutto-Einkommen von 24.000 Euro p.a. verbleiben 20.717 Euro netto. Nach 20 Jahren und 3% nominaler Einkommensentwicklung und 3% Inflation ergibt sich ein neues Bruttoeinkommen von 43.347 Euro.
Aufgrund des progressiven Steuersystems werden jetzt keine 3.283 Euro Steuer mehr fällig sondern satte 9.418 Euro. Netto bedeutet dies ein Einkommen von 33.929 Euro. Doch um das mit dem ursprünglichen Nettoeinkommen vergleichen zu können, müssen wir dieses neue Nettoeinkommen zu Preisen von vor 20 Jahren bewerten. Zu ursprünglichen Preisen ist dieses Einkommen nur noch 18.785 Euro wert. Die kalte Progression hat hier also 1.932 Euro Realeinkommen genommen. Dies entspricht einer jährlichen Reduktion an realem Einkommen von ca. 0,49% p.a. Man könnte also sagen, dass die kalte Progression, bzw. die bAV-immanente nachgelagerte Besteuerung ca. 0,5% Wert p.a. vernichtet bei 3% Inflation.
Ähnliche Werte lassen sich für andere Einkommenskonstellationen ableiten. Bei 5% Inflation ergibt sich eine negative Rendite von ca. 1% p.a.
Damit liegt aber der Wert der Systemrendite in der bAV (ca. 3% p.a., s.o.) deutlich über den Effekten der kalten Steuerprogression. Nachgelagerte Besteuerung bleibt auch unter den Bedingungen der Inflation ein eindeutiger Vorteil der bAV:
Abb. 3:
Quelle:Württembergische Lebensversicherung. Grafik zur Volldarstellung anklicken.
Seit 2016 hat die Bundesregierung stets den Effekt kalter Progression im Durchschnitt ausgeglichen. Alle zwei Jahre erscheint zusammen mit dem Existenzminimumbericht der Steuerprogressionsbericht. Ende dieses Jahres wird ein neuer Bericht erwartet. Diverse Schritte zur (partiellen) Entlastung sind im Übrigen bereits im Laufe des Jahres erfolgt, zum Beispiel die Erhöhung des Grundfreibetrages um circa 600 Euro für Ledige (Vergleich 2021 zu 2022). In den vergangen fünf Jahren hat die Politik also auf diese Weise Belastungen für die (bAV-) Rentner vermieden. Diesen Weg weiter zu beschreiten wird wichtig sein, um das Vertrauen in Systeme nachgelagerter Besteuerung und damit der bAV aufrecht zu erhalten.
Reale Produktrendite und nominale Garantien in der bAV
Die Frage der „bedarfsgerechten“ Garantiehöhen wurde spätestens im Rahmen der Absenkung des Höchstrechnungszinses zum Jahreswechsel 2021/2022 diskutiert. Durch die jetzt anspringende Inflation stellt sich die Frage nach der „sinnvollen“ Garantiehöhe unter diesen neuen Bedingungen, da jetzt noch mehr nominale Rendite erzielt werden muss, um die Inflation zu kompensieren.
Hohe nominale Garantien bieten jedoch einen zu geringen Spielraum für renditestarke Kapitalanlagen. Die Höhe der „sinnvollen“ Garantien hängt somit von der Höhe des Rechnungszinses abzüglich Inflationsrate ab. Aus diesem Grund sind Produkte mit hohen nominalen Garantien anfälliger gegen Inflation. Daraus folgt, dass in Zeiten hoher Inflation die Garantien (nicht der Garantiezins!) sinken sollten, um die notwendigen Freiheitsgrade für volatilere, aber renditestärkere Anlageklassen zu schaffen (s.hierzu auch Ruß, ifa Ulm). Vor diesem Hintergrund sollten sich die politischen Entscheidungsträger fragen, ob das „Aussitzen“ der Garantiefrage in der bAV unter den Bedingungen steigender Inflation weiter angebracht ist.
Quelle Württembergische Lebensversicherung. Grafik zur Volldarstellung anklicken.
Unter dem Strich bleibt festzuhalten, dass die reale Gesamtrendite der bAV auch dann noch positiv bleibt, wenn die Inflationsrate dauerhaft bei bis zu 5% läge (Abb. 4). Aufgrund der Systemrendite können innerhalb der bAV mit vergleichsweise niedrigem Risiko weiterhin positive reale Renditen erzielt werden. Auch bei einer moderaten Inflationsrate von 3 bis 4% langfristig bleiben die versicherungsförmigen Durchführungswege der bAV für die Beschäftigten hoch attraktiv.
Wenn selbst bei (moderaten) negativen Realzinsen in der bAV weiterhin systematisch positive reale Renditen generiert werden, fragt man unwillkürlich: Wo eigentlich sonst noch außer in der bAV?
Der Autor ist Leiter Firmenkunden Leben der Württembergische Lebensversicherung AG. Der Beitrag beruht auf seinem Vortrag, gehalten auf dem Lurse Round Table Rethinking Pensions Ende Juni 2022 in Düsseldorf, bei dem sich neun Führungskräfte der Versicherungswirtschaft mit Fokus auf die bAV zur Diskussion über die Themen Inflation sowie Nachhaltigkeit in der bAV trafen.
Mehr zu dem zur heutigen Headline anregenden Kulturstück findet sich hier.