Die Europäische Kommission will den Entwurf der neuen Pensionsfondsrichtlinie nun doch keinesfalls mehr dieses Jahr vorlegen.
Auf Nachfrage erfuhr Leiter-bAV.de vom Binnenmarktkommissariat Barnier, dass die Europäische Kommission den Entwurf der neuen Pensionsfondsrichtlinie nun anders als bis vor kurzem geplant doch nicht mehr dieses Jahr vorlegen will. Allerdings bekräftigte die Generaldirektion gegenüber Leiter-bAV.de, dass dies gleichwohl noch unter der gegenwärtigen Kommission geschehen soll, und dabei betont, dass deren Amtszeit bis zum 31. Oktober 2014 läuft.
In jedem Fall muss aber davon ausgegangen werden, dass das gegenwärtige Europäische Parlament sich mit de Entwurf nicht mehr befassen wird. Ende Mai 2014 sind die Wahlen zum EP, und selbst wenn der Entwurf bis dahin vorgelegt würde, käme in der Kürze der Zeit eine Behandlung durch die EP-Ausschüsse nicht infrage. „Eine Vorlage der Richtlinie noch dieses Jahr käme für uns nicht nur unvorhergesehen, sondern würde auch wenig am absehbaren Fahrplan ändern. Insofern sollte die Kommission die Zeit lieber nutzen, die Richtlinie an den Notwendigkeiten der europäischen Wirtschaft auszurichten“, hatte dementsprechend ein auf dem Brüsseler Parkett mit der Angelegenheit Vertrauter zu Leiter-bAV.de Ende Oktober geäußert, als die Kommission die Vorlage noch für 2013 angekündigt hatte. Diesen Rat scheint die Kommission nun beherzigt zu haben, denn da also eine Verabschiedung der Richtlinie rechtzeitig in dieser EP-Legislaturperiode ohnehin kaum mehr möglich ist und nach den Wahlen zum EP das neue Plenum sich frühestens im September mit der Problematik befassen kann, ist die Entscheidung der Kommission, von einer Vorlage noch 2013 abzusehen, nachvollziehbar.
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LEITERbAV bemüht sich um diskriminierungsfreie Sprache (bspw. durch den grundsätzlichen Verzicht auf Anreden wie „Herr“ und „Frau“ auch in Interviews). Dies muss jedoch im Einklang stehen mit der pragmatischen Anforderung der Lesbarkeit als auch der Tradition der althergerbachten Sprache. Gegenwärtig zu beobachtende, oft auf Satzzeichen („Mitarbeiter:innen“) oder Partizipkonstrukionen („Mitarbeitende“) basierende Hilfskonstruktionen, die sämtlich nicht ausgereift erscheinen und dann meist auch nur teilweise durchgehalten werden („Arbeitgeber“), finden entsprechend auf LEITERbAV nicht statt. Grundsätzlich gilt, dass sich durch LEITERbAV alle Geschlechter gleichermaßen angesprochen fühlen sollen und der generische Maskulin aus pragmatischen Gründen genutzt wird, aber als geschlechterübergreifend verstanden werden soll. Auch hier folgt LEITERbAV also seiner übergeordneten Maxime „Form follows Function“, unter der LEITERbAV sein Layout, aber bspw. auch seine Interpunktion oder seinen Schreibstil (insb. „Stakkato“) pflegt. Denn „Form follows Function“ heißt auf Deutsch: "hässlich, aber funktioniert".
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