Jung Lichtenberger, bis dato Teamleiter Renten in der Abteilung D 4 Insurance and Pensions der GD Hill und damit maßgeblich auch für die europäische Regulierung der bAV verantwortlich, wechselt mit Wirkung heute als stellvertretender Leiter in die Abteilung C1 Capital Markets Union.
Über sieben Jahre war Lichtenberger in dieser Funktion tätig, seinerzeit schon unter dem Löwener Professors Karel Van Hulle. Das war in den Jahren, als die Abteilung noch als H 5 zu dem Binnenmarktkommissariat des Franzosen Michael Barnier gehörte, der als EU-Kommissar dem deutschen Pensions-Parkett so manche Sorgenfalte auf die Stirne trieb. Groß war die Befürchtung, Barnier könnte mit Blick auf die Interessen der französischen Assekuranz auch industrieeigene EbAV einem zu Solvency II analogen Regime unterwerfen wollen. Zuständig hierfür: Van Hulle und Lichtenberger, die die Solvency-II-Regulierung schließlich entwickelt hatten. Entsprechend aufmerksam beäugten deutsche Industrievertreter jede Äußerung der beiden, die sich mit der bAV befasste.
Erst im Mai 2013 gab Barnier auf. Ein risikoorientiertes Eigenkapitalregime für EbAV würde es in seiner Amtszeit nicht mehr geben, soviel stand nun fest. Ob das mit dem Widerstand der Industrie aus Deutschland, vor allem aber aus Großbritannien und den Niederlanden zu tun hatte, oder aber damit, dass dem akademischen Van Hulle zwischenzeitlich der pragmatische Österreicher Klaus Wiedner als Chef der H 5 nachgefolgt war, sei dahingestellt. Als dann jedoch der Brite Jonathan Hill im Herbst neuer EU-Kommissar für Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und Union der Kapitalmärkte (DG FISMA) wurde und die H 5 als D 4 in seine Verantwortung wechselte, war das endgültig zumindest ein Etappensieg für die bAV.
Auch von Lichtenberger waren mittlerweile deutlich kritischere Töne bezüglich einer übereifrigen europäischen Regulierung von EbAV zu hören. So äußerte er in seinem Vortrag auf der „16. Handelsblatt Jahrestagung bAV“ im März in Berlin:
„Auf Kommissionsebene haben wir keine Pläne, eine Harmonisierung der Solvenzbestimmungen im Rahmen der Pensionsfondsrichtlinie-II durchzuführen. […] Ich glaube nicht, dass ein EU-Kommissionspräsident in nächster Zeit das Thema HBS aufgreifen wird.“
In dieser Deutlichkeit war das neu. Umso bedauerlicher, dass Lichtenberger nun diese Verantwortung abgibt. Unmittelbare Nachfolger gibt es nicht, laut Kommission übernehmen die schon in der Abteilung tätigen Anna Kadar (HUN) und Yann Germaine (FR) die Aufgaben Lichtenbergers mit.
Übrigens hat im Mai auch Wiedner die D 4 verlassen und ist nun neuer Chef der Abteilung D 1, zuständig für Bankenregulierung und -aufsicht. Seine Nachfolgerin ist mit Nathalie Berger eine Französin. Ihr Stellvertreter ist der Brite Stephen Ryan.
Fazit: Mit dem Deutschen Lichtenberger und dem Österreicher Wiedner, die beide einer zu versicherungsnahen Regulierung von EbAV offenbar distanziert gegenüber stehen, sind an den Schaltstellen der europäischen Pensions-Gesetzgebung nun keine deutschen Muttersprachler mehr in der Verantwortung. Ob sich das als nachteilig erweisen wird, bleibt abzuwarten.