Gestern vermeldete LbAV Medienberichte vom Wochenende, nach denen es 2015 keine Anpassung des Bilanzrechts mehr geben dürfte. Heute mehr Einzelheiten aus den Fraktionen. Und warum für 2015 noch nicht alles zu spät ist.
Die FAZ hatte über Widerstand in der SPD-Fraktion im Bundestag berichtet, das Bilanzrecht noch in diesem Jahr anzupassen. Genaueres teilte die Fraktion in einer Pressemitteilung mit. Darin ist von „massiven Forderungen an Bundesregierung und Bundestagsfraktionen, durch Änderung der Bewertungsvorschriften eine ansonsten erforderliche Erhöhung ihrer Pensionsrückstellungen abzuwenden“ die Rede, die Unternehmen und „ihre Verbände“ derzeit stellten.
Zwar wiesen Unternehmen zurecht darauf hin, dass die anstehende Erhöhung der Pensionsrückstellung zu spürbaren bilanziellen Belastungen führe, so die SPD-Fraktion, doch dürfe es gleichwohl keinen „Schnellschuss“ geben. Ausdrücklich beziehen sich die Abgeordneten auf die Bundesbank:
„Die Forderungen nach einer kurzfristigen Änderung der Bewertungsvorschriften lassen Bedenken der Bundesbank außer Acht, dass eine Absenkung des maßgeblichen Abzinsungssatzes den Aufbau der erforderlichen Pensionsrückstellungen in die Zukunft verschieben würde. Wer in guten Zeiten Lasten in die Zukunft verschiebt, folgt eher kurzfristigen Interessen und hat weniger die langfristige Stabilität des Unternehmens im Blick.“
Union äußert Kritik an der Bundesbank
Foto: Tobias Koch.
Für die CDU drückte der Abgeordnete Heribert Hirte seine Enttäuschung über die SPD aus. Der zuständige Berichterstatter der CDU/CSU-Fraktion für das Handelsbilanzrecht im Rechtsausschuss verwies auf alte Abreden:
„Eigentlich hatten wir noch vor der Sommerpause gemeinsam mit der SPD den Entschluss gefasst, die steigenden Belastungen von Unternehmen schnellstmöglich zu begrenzen.“
Auch der CDU-Finanzpolitiker Fritz Güntzler zeigte sein Unverständnis für den Koalitionspartner:
„Seit Juni dieses Jahres diskutieren wir das Problem. Von einem Schnellschuss kann hier wirklich keine Rede sein“.
Die von der Bundesbank gegen das geplante Vorgehen erhobenen Bedenken beruhten auf der falschen Annahme, dass die Bildung von Rückstellungen in erster Linie als Ausschüttungssperre diene, so die beiden Abgeordneten. Das sei jedoch nicht richtig, erläutert Hirte:
„Die Bildung von Rückstellungen dient der periodengerechten Zuordnung von Aufwendungen.“
Abgesehen davon hätten die Rechts- und Finanzpolitiker der Unionsfraktion mehrere Vorschläge für eine gesetzgeberische Lösung vorgelegt, die auch den Bedenken der Bundesbank Rechnung getragen hätten. Noch sei auch für 2015 nicht alles zu spät, zumindest wenn es nach der Union geht, so Hirte:
„Für Januar wären wir für eine Lösung offen, die sich rückwirkend auf den Jahresabschluss 2015 auswirken könnte.“