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Gestern im Deutschen Bundestag:

Ja, aber bei der Finanzierung hapert es

Ohne Beschlussempfehlung des Ausschusses ging die Causa Doppelverbeitragung gestern in den Bundestag. Eine Lösung zeichnet sich weiterhin nicht ab. Für LEITERbAV hat Manfred Brüss die Positionen der Koalitionsparteien dokumentiert.

 

Die für vergangenen Mittwoch geplante abschließende Beratung im Gesundheitsausschuss des Bundestages über einen Antrag der Linksfraktion zur Doppelverbeitragung von Betriebsrenten war kurzfristig (und zum dritten Mal insgesamt) abgesetzt worden, weil die SPD-Fraktion am Mittwoch im Ausschuss erneut Beratungsbedarf geltend machte und den Punkt mit den Stimmen der Koalition von der Tagesordnung nahm.

 

Gleichwohl wurde am gestrigen Donnerstag – auch ohne Beschlussempfehlung des Ausschusses – über den Linken-Antrag vom 12. Dezember 2017 im Plenum des Bundestages beraten. Die Linksfraktion hatte die Beratung gemäß Paragraf 62 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Bundestages eingefordert (demzufolge kann eine Fraktion zehn Sitzungswochen nach Überweisung einer Vorlage eine Beratung darüber im Plenum verlangen).

 

 

Reichen die Rücklagen?

 

In der rund einstündigen Debatte im Bundestag waren sich gestern zwar alle Fraktionen – mehr oder weniger – einig, dass die Doppelverbeitragung von Betriebsrentnern, die in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert sind, aufgehoben werden soll. Strittig ist in den Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD allerdings, wer die Kosten von etwa 2,9 Milliarden Euro für eine Rückkehr zum halben Beitragssatz und eine Umwandlung der Freigrenze von 152 Euro in einen Freibetrag (Kosten etwa eine Milliarde Euro) aufbringen soll.

 

Der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach verteidigte die 2004 in schwieriger Situation von der rot-grünen Bundesregierung gemeinsam mit der Union beschlossenen (auch rückwirkenden) Eingriffe in die Betriebsrenten. Der entscheidende Vorschlag sei damals von Horst Seehofer (CSU) in den Verhandlungen mit Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) gekommen. „Heute hat sich die Situation grundsätzlich geändert“, sagte Lauterbach. „Wir brauchen eine starke Betriebsrente.“ Deshalb müsse man jetzt die Doppelverbeitragung abschaffen und die Freigrenze in einen Freibetrag umwandeln.

 

Ralf Kapschack, MdB SPD.

Für den SPD-Sozialexperten Ralf Kapschack reichen die hohen Rücklagen in der GKV, um die Einnahmeausfälle zunächst einmal kompensieren zu können.

 

Die CDU-Abgeordnete Karin Maag erklärte im Plenum, der CDU-Parteitag im Dezember werde sich mit dem Thema befassen. Sinnführende Vorschläge für die Finanzierung der GKV-Einnahmeausfälle lägen jedenfalls nicht vor. Es könne auch nicht sein, dass die Beiträge in der GKV angehoben oder die Leistungen gekürzt würden.

 

 

Nacht und Nebel und Skandal

 

Die Grünen sehen klar den Staat in der Pflicht, die Kosten für die Beendigung der Doppelverbeitragung zu schultern.

 

Matthias Birkwald, MdB Die Linke.

Gar kein Blatt vor den Mund nahm der rentenpolitische Sprecher der Linksfraktion, Matthias W. Birkwald. Gleich eingangs seiner Rede ging er in die Vollen: „Den Begriff des Skandals verwende ich ja sparsam, aber die doppelte Belastung von Direktversicherungen mit Krankenkassenbeiträgen, die ist nun wirklich ein dicker sozialpolitischer Skandal.“ Die Gesetzgebung von 2003 bezeichnete Birkwald als „Nacht-und-Nebel-Aktion“.

 

Birkwald, der der CSU vorwarf, besagten „Skandal“ nicht nur mitzuverantworten, sondern auch sein Ende zu verhindern, verwies auf den Vorschlag der CDU-Mittelstandsvereinigung und den ähnlichen Vorschlag des GKV-Spitzenverbandes. Dieser hatte angeregt, die Rückkehr zum halben Beitragssatz im Rahmen des jetzt im Gesetzgebungsverfahren stehenden GKV-Versichertenentlastungsgesetzes (GKV-VEG) einzuarbeiten. Das Gesetz soll am 1. Januar 2019 in Kraft treten. CDU und SPD sollten sich von der CSU nicht länger in Geiselhaft nehmen lassen, so Birkwald abschließend.

 

Auch der CSU-Politiker Erich Irlstorfer hofft auf eine schnelle Lösung. „Wir müssen eine Lösung für die Zukunft finden ab Januar 2019.“ Diesem Zeitplan steht aber wohl der CDU-Parteitag im Weg, es sei denn, man würde die Gesetzgebung als besonders eilbedürftig einstufen.

 

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