Im Fall einer Unternehmensinsolvenz ist das CTA-Vermögen bei sachgerechter Gestaltung vor dem Zugriff der Gläubiger geschützt. Im Zuge der Abwicklung des Treugebers muss jedoch die operative Handlungsfähigkeit der Sicherungstreuhand gegeben sein – im Umfeld der Gemengelage rund um die Insolvenz des Trägerunternehmens keine triviale Angelegenheit. Wie man sich hier im Vorfeld aufstellt, darüber diskutieren berufene Fachleute mit Lurse und LEITERbAV.
„Das Ziel der Sicherung wird nur erreicht, wenn das CTA im Insolvenzfall des Treugebers handlungsfähig ist.“, benennt Niclas Bamberg, Bereichsleiter Personalmanagement des TÜV Nord, die Grundmaxime der Aufgabe.
Dafür sind praxistaugliche Regelungen aufzustellen. Das Vorliegen eines Notfallplans, die Organisation administrativer Dienstleistungen, die Festlegung von Verantwortlichkeiten – und das sind nur einige der Voraussetzungen.
Hintergrund: „Im Sicherungsfall ergeben sich für den Treuhänder ganz neue Herausforderungen wie etwa die laufenden Buchführung des Treuhandvermögens, Steuererklärungen sowie Berichtspflichten gegenüber neuen Stakeholdern. Eine frühzeitige Prüfung solcher Themenkomplexe sollte bei Aufbau und Betrieb einer handlungsfähigen Sicherungstreuhand ebenfalls berücksichtigt werden“, ergänzt Dennis Gustavus, Geschäftsführer, Deutsche Pensions Treuhand; Lurse.
Viel zu besprechen
Wie ein CTA für den Sicherungsfall aufgestellt sein sollte, ist Thema dieses Webinars, das Lurse und LEITERbAV in Kooperation abhalten. Highlights sind, wie die Akteure E.ON und TÜV Nord vorgegangen sind und welche Erwartungen PSV und Insolvenzverwalter an ein CTA haben.
Im Zentrum stehen die folgenden Fragestellungen:
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Wie kann und warum sollte ein CTA auf eine mögliche Insolvenz des Trägerunternehmens vorbereitet werden?
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Welche praxistauglichen Regelungen sind für die CTA-Abwicklung im Ernstfall zu klären?
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Wie funktioniert das Zusammenspiel zwischen PSVaG und CTA im Sicherungsfall?
Die Referenten des Webinars:
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Niclas Bamberg, Bereichsleiter Personalmanagement, TÜV Nord Service GmbH & Co. KG
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Stefan Birkel, Geschäftsführer, Deutsche Pensions Treuhand; Lurse
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Udo Birkenbeul, Abteilungsleiter Verfahrensgestaltung und Projekte, PSVaG
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Stefan Brenk, Leiter/Head of Pension Finance & Asset Strategy, E.ON S.E.
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Dennis Gustavus, Geschäftsführer, Deutsche Pensions Treuhand; Lurse
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Andreas Johannleweling, Head of Pension Assessment Group, KPMG
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Thomas Rieger, Fachanwalt für Insolvenzrecht und Partner, Kanzlei Görg
Termin: 7. Oktober 2021, 14:30 bis 16:00 Uhr
Das detaillierte Programm sowie die Anmeldefunktion finden sich hier.
Kontakt und Rückfragen bei Lurse:
Utta Kuckertz-Wockel
Friedberger Landstraße 8
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