Wie zu Beginn eines jeden Jahres hat die Deutsche Aktuarvereinigung auch in diesem Jahr eine Empfehlung über die Höhe des Rechnungszinses in der Lebensversicherung für das Jahr 2015 ausgesprochen. Betroffen ist davon auch die bAV.
„Vor dem Hintergrund einer unveränderten Niedrigzinsphase schlägt die DAV im Euroraum für das Jahr 2015 vor, den Höchstrechnungszinssatz für Lebensversicherungsverträge mit Zinsgarantie auf 1,25 Prozent zu senken.“
Mit diesem Satz haben die deutschen Aktuare gestern der Bundesregierung die Absenkung des Garantiezinses auf ein neues Rekord-Mini-Niveau empfohlen. Grundlage für die DAV ist die Anlehnung an die Umlaufrendite von Staatsanleihen mit Spitzenrating im Euro-Raum mit einer Laufzeit von zehn Jahren im Jahr 2013. „Neben den zehnjährigen wurden auch die fünfjährigen Zinsszenarien zur Analyse herangezogen, um in dem derzeit weiter anhaltenden Niedrigzinsumfeld die mittelfristige Perspektive und die gestiegene Volatilität stärker in den Blick nehmen zu können“, so die DAV weiter.
Eine mögliche Senkung des Höchstrechnungszinses träfe auch die bAV, unmittelbar zumindest dort, wo sie versicherungsförmig gestaltet ist. Zum einen stiegen für Arbeitgeber die Kosten für konventionell rückgedeckte Leistungszusagen, wenn sie sich am Garantiezins ausrichten. In der Entgeltumwandlung wiederum würde das garantierte Versorgungsniveau sinken – was bei solange ohne Folgen bleibt, solange die Gesamtverzinsung stabil bleibt.
Anziehen dürfte jedoch der Kostendruck auf die Anbieter dieser versicherungsförmigen bAV. Schließlich müssten die Tarife angepasst werden, um die in der bAV vorgeschriebenen Mindestleistungen weiter darstellen zu können. Der seit Jahren zu beobachtende Trend zu nicht garantierten Schlussüberschüssen könnte sich daher weiter verstärken. Das gilt insbesondere in Zusammenhang mit dem nun für 2016 avisierten Inkraftreten von Solvency II – es sei denn, die versicherungsförmige bAV bleibt trotz ihres eindeutigen Versicherungscharakters außerhalb des Regimes (Stichwort: Überarbeitung des Artikels 4 „Fakultative Anwendung“ der Pensionsfondsrichtlinie).
Bemerkenswert ist, dass die DAV den Euroraum (wenn auch nur die Länder mit Spitzenrating) im Auge hat. Man erinnere sich: Ein Kernelement der 2008 begonnenen Finanzkrise war es, dass ab 2010 die Refinanzierungskosten für südeuropäische Krisenstaaten explodierten, ergo die Renditen der entsprechenden Staatsanleihen massiv anzogen. Dies unbedingt abzustellen zu müssen, war stets eines der Kernargumente von deutscher und europäischer Politik, um die ebenso mannigfaltigen wie kostspieligen Rettungsmaßnahmen zu begründen. Mittlerweile waren diese so „erfolgreich“, dass sich Staaten wie Italien und Spanien am Markt wieder zu Rekord-Mini-Zinsen refinanzieren.
Dass die EZB nun aber – da diese Staaten jetzt nicht mehr unter hohen Zinsen leiden – den Krisenmodus verließe, ist nicht in Ansätzen absehbar. Folge: Den Versicherern bricht mit den südeuropäischen Govies nicht nur eine bis dato zwar nicht völlig risikolose, aber zumindest einigermaßen auskömmliche Asset-Klasse weg. Nein, der Druck auf den Zins der Peripherie wirkt mittelbar auch auf den ohnehin niedrigen Zins der Kernstaaten mit Spitzenrating. Ende nicht absehbar. Und das Lebensversicherungsgeschäft, auch das der bAV, wird auf Kalkulationsgrundlagen zurückgeworfen, die Sorgen machen müssen.
In eigener Sache: Bis Mitte Januar wird Leiter-bAV.de nur fallweise erscheinen.