Das Forum für das institutionelle deutsche Pensionswesen

BRSG 2.0-E (IX) – Änderungen in der AnlV:

Droht die Bruchlandung bei der Betriebsrentenreform?

Die politische Absicht, die Anlageverordnung zu flexibilisieren, ist begrüßenswert, die geplante Umsetzung vielversprechend, doch der Nachbesserungsbedarf offenkundig. Konkret mangelt es an klaren Vorgaben, und Unbestimmtes lässt sich nicht mit Unbestimmtem definieren. Der Booster für Investitionen in Infrastrukturprojekte und Risikokapital droht an handwerklichen Mängeln zu scheitern, schreiben Alexander Vogt und Lukas Hüttemann von Linklaters.

Höhere Betriebsrenten bei Pensionskassen sind das ausgewiesene Ziel des aktuell kursierenden Referentenentwurfs. Dies soll u.a. mit regulatorischen Erleichterungen für deren Kapitalanlage in Infrastrukturprojekte und Risikokapital erreicht werden, also Investitionen, die ohnehin gesellschaftlich dringend benötigt werden – ein Win-Win.

 

Welche im öffentlichen Interesse stehende Vermögenswerte sollen nun von der Infrastrukturquote umfasst sein?“

 

Aufgrund erheblicher Rechtsunsicherheiten droht der aktuelle Gesetzesentwurf allerdings zur Bruchlandung zu werden. Damit würde eine Chance verpasst werden, privates Kapital dahin zu lenken, wo es dringend benötigt wird und den Staatshaushalt entlasten kann. Doch der Reihe nach:

DER VOLLSTÄNDIGE BEITRAG FINDET SICH – DA ER IM KERN FRAGEN DER INFRASTRUKTUR BEHANDELT – AUF DER SCHWESTERPLATTFORM HIER:

Anm. d. Red.: Zuweilen kommt es vor, dass in den Medien dieser Gruppe Beiträge erscheinen, die für die Leserschaft von PENSIONSINDUSTRIES wie auch für die von ALTERNATIVESINDUSTRIES interessant sind (wobei es zwischen beiden Leserschaften ohnehin eine erhebliche Schnittmenge gibt). Wenn dies der Fall ist, wird in den Medien querverwiesen. Besagte Schnittmenge der Leserschaft erhält an solchen Tagen also – Pardon – zwei identische Newsletter.

Alexander Vogt und Lukas Hüttemann, Linklaters.

Alexander Vogt ist Partner im Bereich Investmentfonds bei Linklaters LLP in Frankfurt.

 

Dr. Lukas Hüttemann ist Managing Associate im Bereich Investmentfonds bei Linklaters LLP in Frankfurt.

Von Linklaters-Autoren sind zwischenzeitlich bereits auf PENSIONSINDUSTRIES / ALTERNATIVESINDUSTRIES erschienen:

Änderungen in der AnlV:
Droht die Bruchlandung bei der Betriebsrentenreform?
von Alexander Vogt und Dr. Lukas Hüttemann, 5. August 2024

Unternehmensliquidation und Betriebsrentner:
Garantie gibt dir einer …
von Dr. Rene Döring, Dr. Johannes Heiniz und Torsten Weißmeier, 24. November 2023

Zinsen senken ohne Nebenwirkungen?
Der finale Schnitt
von Dr. René Döring, 19. Juli 2021

Infrastruktur als komplexe Asset-Klasse. Foto: Baz

Diskriminierungsfreie Sprache auf LEITERbAV

LEITERbAV bemüht sich um diskriminierungsfreie Sprache (bspw. durch den grundsätzlichen Verzicht auf Anreden wie „Herr“ und „Frau“ auch in Interviews). Dies muss jedoch im Einklang stehen mit der pragmatischen Anforderung der Lesbarkeit als auch der Tradition der althergerbachten Sprache. Gegenwärtig zu beobachtende, oft auf Satzzeichen („Mitarbeiter:innen“) oder Partizipkonstrukionen („Mitarbeitende“) basierende Hilfskonstruktionen, die sämtlich nicht ausgereift erscheinen und dann meist auch nur teilweise durchgehalten werden („Arbeitgeber“), finden entsprechend auf LEITERbAV nicht statt. Grundsätzlich gilt, dass sich durch LEITERbAV alle Geschlechter gleichermaßen angesprochen fühlen sollen und der generische Maskulin aus pragmatischen Gründen genutzt wird, aber als geschlechterübergreifend verstanden werden soll. Auch hier folgt LEITERbAV also seiner übergeordneten Maxime „Form follows Function“, unter der LEITERbAV sein Layout, aber bspw. auch seine Interpunktion oder seinen Schreibstil (insb. „Stakkato“) pflegt. Denn „Form follows Function“ heißt auf Deutsch: "hässlich, aber funktioniert".

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