Das Ministerium will reden. Über die bAV. Diejenigen, die gemeint und (ein-)geladen sind, wissen längst Bescheid, worum es geht. Doch soll die Fachöffentlichkeit auch nicht darben. Daher heute auf LEITERbAV die Inhalte, die Heil & Co diskutiert – und hoffentlich auch angefasst – sehen wollen.
LbAV hatte mehrfach berichtet: Das BMAS hat die wichtigen Verbände zu einem Fachdialog zur bAV eingeladen. Der Dialog soll laut Ministerium als „ergebnisoffener Diskussionsprozess auf Arbeitsebene“ angelegt werden, und es nennt folgende – meist offenkundig wirklich drängende – Themenfelder (die Leserschaft von LbAV Dynamics kennt das Folgende schon):
1. Verbesserungen im Arbeitsrecht:
– Umfang der Arbeitgeberhaftung/Beitragsgarantie
– Generationengerechtigkeit/Eingriffsmöglichkeiten in bestehende Zusagen
– Rentabilität/ Kosten bei der Entgeltumwandlung
– Weniger Komplexität und höhere Transparenz
2. Verbesserungen im Finanzaufsichtsrecht:
– Anlagemöglichkeiten mit höheren Renditen
– Mehr Flexibilität für Pensionskassen
– Nachhaltige Anlageformen/ESG-Kriterien
3. Verbesserungen im Steuerrecht:
– Optimierung der Geringverdienerförderung
4. Weiterentwicklung des Sozialpartnermodells:
– Erleichterte Nutzung durch Nichttarifgebundene
– Auszahlungsmodalitäten
– Aufsichtsrechtlicher Rahmen/ Abgrenzung zum Arbeitsrecht
– Spezifische steuerliche Förderung
Das Ministerium fordert die Eingeladenen ausdrücklich dazu auf, zu diesen und weiteren (!) Themen Stellungnahmen einzureichen (IVb4@bmas.bund.de). Wer sich fernmündlich einbringen will: 03018/527-1628 oder -1026.
Fazit von LEITERbAV: Man geht wohl nicht fehl, wenn man die offenkundige Bereitschaft des Ministeriums, diese Baustellen in der bAV zu diskutieren (und hoffentlich trotz schwieriger Gesamtlage ggf. auch hinterher anzufassen), als große Chance für das deutsche betriebliche Pensionswesen interpretiert.