Das Forum für das institutionelle deutsche Pensionswesen

Kassandra:

Die kommentierte Presseschau zur bAV

Regelmäßig freitags bringt LEITERbAV eine kommentierte Presseschau zur bAV. Heute: Vom Zusagen-Zoo, vom Gottseibeiuns und vom gesetzlichen Cappuccino…

 

 

Der Betrieb (26. September, S. 2183): „Wie sieht die Zukunft der betrieblichen Altersversorgung aus?“

 

Die mit dem BRSG angestrebte rasche weitere Verbreitung der bAV durch tarifvertragliche Versorgungswerke könnte schon vorbei sein, bevor sie richtig begonnen hat.“

 

Mit diesem wenig optimistisch klingenden Satz beginnt der Beitrag der beiden geistigen Väter des Sozialpartnermodells, Prof. Peter Hanau und Marco Arteaga. Die Skepsis der Autoren gründet sich darauf, dass die Regierungskommission „Verlässlicher Generationenvertrag“ gerade ein Gutachten vergeben hat, welches die verfassungsrechtliche Zulässigkeit und die Realisierbarkeit eines kapitalgedeckten, gesetzlichen Pflichtsicherungssystems prüft – offenkundig um die Machbarkeit eines bAV-Obligatoriums oder einer Art „Deutschlandrente“ oder ähnlichem auszuloten.

 

Die Autoren machen sich daran, die Lage zu analysieren, gerafft heißt das:

 

Hat der Gesetzgeber – angesichts des Vorrangs der Tarifparteien zur Regelung des Arbeits- und Wirtschaftslebens – Hindernisse geschaffen, welche die Tarifparteien hindern, ihrer privilegierten Aufgabe nachzukommen, die Bedingungen des Arbeits- und Wirtschaftslebens (hier: in der bAV) zu regeln, so dass sein Recht, staatliche Zwangssysteme zu schaffen, fraglich sein könnte?

 

Jedenfalls müssen seit dem Rückgang in der GRV durch das AVmG seit 2002 um rund 20% die Versorgungslücken – so auch damals die klare Absicht des Gesetzgebers – zwingend geschlossen werden; die Zeit von zweiter und dritter Säule als Cappuccino-Renten (Sahnehäubchen) ist vorbei. Dann müssen die Vorsorgebeiträge aber auch gleichberechtigt sein. Merkwürdig nur die Beschränkung der Beitragsbefreiung auf 4% der BBG in den versicherungsförmigen DFW, während dies bei U-Kasse und Direktzusage nicht der Fall ist. Daher die Forderung, dass Beiträge zur bAV generell nicht verbeitragt werden. Zitat:

 

Es kann nicht sein, dass die Beitragsleistung des Arbeitgebers zur Pensionskasse, zum Pensionsfonds oder zur Direktversicherung, die ja selbst bereits zu 100% Altersversorgung ist, überhaupt jemals einen zusätzlichen Beitrag zur Rentenversicherung auslöst. Dies besitzt keine akzeptable innere Logik…“

 

Das Beitragsprimat zugunsten der GRV ist ein Relikt aus der Zeit vor dem AVmG, anachronistisch und steht dem Aufbau sinnvoller betrieblicher bzw. tariflicher Versorgungsmodelle im Wege.

 

Auch zu eng der Rahmen für die steuerliche Dotierung: Gute bAV benötigt ca. 12 bis 18% der Bruttolohnsumme (nicht der BBG). Daher in der Praxis auch der aufwändige, komplizierte und damit auch fehleranfällige „Zusagen-Zoo“ aus der Kombination verschiedener DFW in einem Unternehmen. Mindestens daher den 3.63 EStG so ändern, dass bei tariflicher bAV die Dotierung bis zu 8% der Bruttolohnsumme der ganzen Gruppe steuerfrei bleibt.

 

Hinzu tritt das Problem, dass neue tarifliche bAV auf bestehende bAV-Systeme träfe und sich so Beitrags- und Steuerfreiheit ggf. kannibalisieren könnten. Daher sollte neue tarifliche bAV generell steuerfrei gestellt werden, bspw. in einem neuen 3.63b, ggf. mit Stichtag.

 

Eben wegen des Zusage-Zoos sollte neue tarifliche bAV nicht neben bestehende System treten müssen, sondern ggf. diese ersetzen oder in diese integriert werden können.

 

Bleibt die Erwähnung weithin bekannter Hemmnisse wie Doppelverbeitragung Komplexität einer Kombination der Riester-Förderung mit der Netto-Entgeltumwandlung.

 

Ergebnis einer falschen Entwicklung könnte sein, dass „der bisherigen bAV neben dem neuen gesetzlich begründeten System fortan nur die Rolle einer Ersatz- und Ergänzungsversicherung zugewiesen würde.“

 

Soweit Hanau/Arteaga. Fazit Kassandras: Die Autoren sprechen offenkundige (Doppelverbeitragung, enge Steuer- und Beitragsgrenzen) und derzeit noch weniger heiß diskutierte (schädliches Aufeinandertreffen von bestehenden und neuen bAV-Systemen im Beitrags- und Steuerrecht) Hemmnisse in Sachen SPM an – und ihre Liste ließe sich ohne weiteres fortsetzen, seien es halblegaler politischer Niedrigzins mit ständig neuer Dynamik, unstete Rechtsprechung, ständig neue Reformankündigungen der Politik, komplizierter 15-Prozent-Zuschuss etc. etc…

 

Die Forderungen oder Vorschläge der Autoren sind bei klarem, unvoreingenommenen Blick auf die Dinge allesamt nachvollziehbar, praktikabel und wären bei einem entschlossenen Handeln der Politik auch ohne weiteres umsetzbar.

 

Ruft man sich jedoch ins Lang- wie ins Kurzzeitgedächtnis, mit welcher Zögerlichkeit die Politik in Deutschland Hemmnisse in der zweiten Säule anzugreifen bereit ist (die in Minischritten nur teilerfolgte Entfesselung des Pensionsfonds seit 2002 ist hier nur ein Beispiel, die sehenden Auges aufgebauten Hemmnisse im BRSG nur ein anderes), kann man sich leicht ausmalen, inwiefern der Beitrag von Hanau/Arteaga in den zuständigen Ministerien als radikales Maximalpapier betrachtet werden dürfte. Weitgehende Steuer- und völlige Beitragsfreiheit? „Gottseibeiuns“ wird man in der Berliner Wilhelmstraße ausrufen. Die Chancen auf Umsetzung der Hanauschen-Arteagischen Ideen dürften auf absehbare Zeit überschaubar sein.

 

Und was ist mit denjenigen, die es angeht, also die Tarifparteien? Müssen die sich deshalb grämen? Nun, eher nicht, und Kassandra wiederholt erneut, weil es auch hier perfekt passt:

 

Vielleicht ist für Gewerkschafter und Arbeitgebervertreter das Gerede von einem Obligatorium ja ohnehin weniger Drohung als vielmehr Versprechen? Jedes Obligatorium würde ihn persönlich schließlich von der Last befreien, trotz der teilweise eben geschilderten, völlig insuffizienten Rahmenbedingungen für eine Neuaufsetzung eines SPM ganz persönlich die Verantwortung übernehmen zu müssen. Da könnte so manchem ein Obligatorium vielleicht ganz gelegen kommen.

 

 

Express (11. September): „WDR-Pensionäre kriegen so viel wie 15.878 Kölner Rentner.“

 

Die Sorgen, die sich das Pensions-Parkett um die Renten der Geringverdiener macht – sie könnten nicht weiter entfernt sein von der exklusiven Realität im öffentlich-rechtlichen Rundfunk, mit der sich der Beitrag im Kölner Express befasst:

 

Neu ist dieses Problem nicht, was es nicht minder aufs Neue schockierend macht. Und die Kernziffern in dem Beitrag des Express‘ illustrieren deutlich, warum Kritiker vom „teuersten Staatsfunk der Welt“ (wie hier sinngemäß immerhin die Frankfurter Allgemein Zeitung) reden:

 

Der WDR wandte 2018 fast 210 Mio. Euro für Altersversorgung, Vorruhestand und Altersteilzeit auf. Bei einer normalen Durchschnittsrente von 1.100 Euro pro Monat könnte man damit fast 16.000 Rentner ein Jahr lang versorgen, rechnet das Kölner Blatt vor. Dabei beziffert es die Zahl der WDR-Pensionäre nur auf „deutlich über 1000“. Folge: „Wer rechtzeitig in Ruhestand ging und noch einen alten Tarifvertrag zur Altersversorgung abgeschlossen hatte, bekam sein Gehalt zu 90% weiter.“ Schon 1998 soll bei dem Sender die durchschnittliche bAV bei über 4.000 DM pro Monat gelegen haben.

 

Auch für Tom Buhrow haben die Express-Redakteure nachgerechnet. Der laut Express mit über 400.000 Euro Jahressalär ohnehin üppig bezahlte WDR-Intendant kann sich rechnerisch auf eine Pension von weit mehr als 20.000 Euro freuen (zzgl. gesetzlicher Rente, die hier allerdings nur die Rolle eines gesetzlichen Cappuccinos einnimmt). Und die Fotoredakteure des Blattes haben bei der Auswahl des illustrierenden Bildes von Burow ein gutes Händchen bewiesen, das muss man ihnen lassen.

 

Im übrigen ist der Sachverhalt durchaus geeignet, die bAV an sich bei all jenen, die nicht auf diese Art und Weise versorgt werden, eben dies aber über ihre Zwangsgebühren finanzieren müssen, sichtlich und nachhaltig zu beschädigen.

 

 

Der Tagesspiegel (23. September): „Große Koalition macht Weg für Grundrente frei – Mehr Rente für Geringverdiener ab 2021.“

 

Auch dieses Thema hat mit der Hemmnis-Problematik rund um BRSG und SPM zu tun, wie Kassandra zu betonen nicht müde wird:

 

Erstens weil die Grundrenten-Reform den verantwortlichen Tarifparteien zeigt, dass die deutsche Politik im 24-Monats-Rhythmus in der Altersversorgung neue Strukturen schafft (was die Abneigung der Tarifler noch verstärken dürfte, mitten in der Niedrigzinsphase neue EbAV aufzustellen, die jahrzehntelang halten müssen).

 

Und zweitens, dass die Grundrente, wenn sie nun tatsächlich Realität würde, den Handlungsdruck erheblich minderte, für Geringverdiener überhaupt neue bAV-SPM-Strukturen schaffen zu müssen.

 

Kassandra bei der Arbeit.

Diskriminierungsfreie Sprache auf LEITERbAV

LEITERbAV bemüht sich um diskriminierungsfreie Sprache (bspw. durch den grundsätzlichen Verzicht auf Anreden wie „Herr“ und „Frau“ auch in Interviews). Dies muss jedoch im Einklang stehen mit der pragmatischen Anforderung der Lesbarkeit als auch der Tradition der althergerbachten Sprache. Gegenwärtig zu beobachtende, oft auf Satzzeichen („Mitarbeiter:innen“) oder Partizipkonstrukionen („Mitarbeitende“) basierende Hilfskonstruktionen, die sämtlich nicht ausgereift erscheinen und dann meist auch nur teilweise durchgehalten werden („Arbeitgeber“), finden entsprechend auf LEITERbAV nicht statt. Grundsätzlich gilt, dass sich durch LEITERbAV alle Geschlechter gleichermaßen angesprochen fühlen sollen und der generische Maskulin aus pragmatischen Gründen genutzt wird, aber als geschlechterübergreifend verstanden werden soll. Auch hier folgt LEITERbAV also seiner übergeordneten Maxime „Form follows Function“, unter der LEITERbAV sein Layout, aber bspw. auch seine Interpunktion oder seinen Schreibstil (insb. „Stakkato“) pflegt. Denn „Form follows Function“ heißt auf Deutsch: "hässlich, aber funktioniert".

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