KID und Kosten – EbAV und EIOPA: Felix Hufeld, Chef der BaFin-Versicherungsaufsicht, spricht mit Leiter-bAV.de über alle wichtigen Themen der bAV. Vierter und letzter Teil eines mehrteiligen Interviews.
Herr Hufeld, was halten Sie von der Pflicht für EbAV zu einem Key Information Document?
Die Versorgungsberechtigten müssen
bereits nach heute gültiger Rechtslage ausreichend und in einer bestimmten Art und Weise informiert werden. Das Key Information Document oder ein Pension Benefit Statement stellen darum an sich keine Neuheit dar. Die Information der Versorgungsberechtigten ist richtig und wichtig. Doch darf sie nicht zu einem Informations-Overkill führen. Je nach Zusageart und abgesichertem Risiko bestehen unterschiedliche Informationsbedürfnisse. Wollen Sie beispielsweise ein Auto kaufen, interessieren Sie sich auch nicht dafür, welche Regelungen bei der Wohnungsmiete gelten. Ein Zuviel an Informationen bringt den Versorgungsberechtigten nichts und führt eher dazu, dass sie die ihnen vorgelegten Unterlagen gar nicht mehr lesen. Wir werden uns darum bei der Ausgestaltung der zukünftigen Informationspflichten dafür einsetzen, dass Informationen nicht nach dem Gießkannenprinzip verteilt werden. Stattdessen soll genau berücksichtigt werden, welche Informationen der Versorgungsberechtigte entsprechend des abgesicherten Risikos benötigt.
Wie bewerten Sie in diesem Zusammenhang die im Auftrag der Eiopa erstellte Studie der PensionsEurope, wonach die Kosten von Säule II und III zum Beispiel für deutsche EbAV um bis zu 1.200 Prozent steigen könnten, bei Pflicht zu einem KID noch mehr?
Die EbAV werden sich aufgrund der in IORP II enthaltenen Änderungen und Neuerungen auf Kostensteigerungen einstellen müssen. Angaben zu deren möglichen Umfang können jedoch nur Spekulationen sein, da zur Zeit weder feststeht, wie die neuen Regelungen genau aussehen, noch wann sie kommen werden.
Sollte es bei der IORP-Richtlinie zu weiteren Verzögerungen kommen, könnten Sie sich dann auch vorstellen, analog zu Solvency II Teile auf nationaler Ebene vorzuziehen?
Die Situation bei Solvency II ist eine völlig andere als bei der IORP-Richtlinie. Bei Solvency II ist bereits eine Richtlinie in Kraft, die allerdings voraussichtlich noch Änderungen erfahren wird. Von der neuen IORP-Richtlinie gibt es noch nicht einmal einen Entwurf. Daher stellt sich die Frage nach einem Vorziehen von Regelungen im Bereich der IORP-Richtlinie derzeit nicht.
Sie sind im Juli als erster Deutscher in das Management Board der EIOPA gewählt worden. Mit welchen Schwerpunkten und Zielen wollen Sie sich in dem Gremium aus deutscher Sicht einbringen? Oder haben Sie hier ausschließliche eine europäische Perspektive?
Die Mitgliedschaft im EIOPA Management Board ist eine große Herausforderung für mich, der ich mich mit hohem Engagement stellen werde. Ich werde mich für die Weiterentwicklung einer harmonisierten Aufsicht über Versicherungen, Rückversicherungen und Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung innerhalb des EIOPA Mandats einsetzen und dabei den Blick auf die Wahrung der Finanzmarktstabilität und den Schutz der Belange der Versicherten, Versorgungsanwärter und -empfänger richten. Mein Ziel ist es, den europäischen Gedanken weiter voranzutreiben, um Europa im internationalen Wettbewerb zu stärken. Innerhalb des Management Boards bin ich für das sehr wichtige Thema Finanzstabilität zuständig und werde EIOPAs Arbeiten in diesem Bereich vorantreiben. Selbstverständlich werde ich mich auch aktiv bei allen anderen Themen einbringen.
Bei meiner Arbeit im Management Board wird die europäische Perspektive natürlich im Vordergrund stehen, allerdings werde ich die deutsche Sichtweise hierbei einfließen lassen. Dies bedeutet beispielsweise für den Bereich der bAV, dass ich mich dafür einsetzen werde, dass die Besonderheiten der betrieblichen Altersversorgung angemessen in den Diskussionen berücksichtigt werden.
EIOPA-Chef Gabriel Bernardino hat Anfang September in Stockholm noch einmal deutlich seinen Gestaltungswillen dargestellt, nicht zuletzt auch gegenüber den nationalen Aufsichten. Wie bewerten Sie die gegenwärtige und perspektivische Rolle, die EIOPA spielen soll? Wie weit sollten die Kompetenzen der Behörde gehen? Und wie weit nicht?
EIOPA nimmt ihre Aufgaben vorbildlich wahr und macht dies mit sehr effizienten Strukturen. Ich sehe darum keine Notwendigkeit, Änderungen in der Governance-Struktur vorzunehmen. Viel wichtiger ist, dass die nationalen Aufsichtsbehörden weiterhin die inhaltlich treibende Kraft in den drei europäischen Aufsichtsbehörden, den ESAs, bleiben. So ist beispielsweise die operative Gruppenaufsicht keine originäre Aufgabe von EIOPA.
EIOPA engagiert sich darüber hinaus sehr stark, weitere Kontakte zu anderen Gremien aufzubauen und zu pflegen. So sendet EIOPA beispielsweise Repräsentanten sowohl in ESRB-Arbeitsgruppen als auch in den ESRB-Verwaltungsrat. Auch wenn EIOPA dort zusammen mit den anderen ESAs nur eine Gruppe neben anderen darstellt, erachte ich die Teilnahme für äußerst sinnvoll.
Das Interview führte Pascal Bazzazi
Ende des vierten und letzten Teils des Interviews.
Der erste Teil findet sich hier.
Der zweite Teil findet sich hier.
Der dritte Teil findet sich hier.