Gestern hat die BaFin hat zwei überarbeitete Rundschreiben zur Konsultation gestellt: Die Hinweise für die Aufstellung versicherungsmathematischer Gutachten bei Pensionskassen R9/2008 (VA) sowie die entsprechenden Hinweise für Pensionsfonds R8/2008 (VA). Für Stellungnahmen bleibt Zeit bis nach Weihnachten.
Wie die Anstalt mitteilt, dienen die Überarbeitungen insbesondere der Anpassung der Gesetzesverweise an das aktuelle VAG und die darauf aufbauenden Verordnungen sowie der Ergänzung und Festlegung einzelner neuer Informationspflichten. So werden Informationspflichten hinsichtlich der für deregulierte Pensionskassen zwischenzeitlich neu hinzugekommenen Möglichkeiten zur Bildung von kollektiven Teilen innerhalb der Rückstellung für Beitragsrückerstattung nach § 140 Abs. 4 VAG aufgenommen. Für Pensionsfonds werden Informationspflichten für Zusagen gemäß dem zwischenzeitlich neu hinzugekommenen § 236 Abs. 2a VAG
festgelegt bzw. für Zusagen nach § 236 Abs. 2 VAG ergänzt. An bestimmten weiteren Stellen erfolgen Präzisierungen in den bisherigen Formulierungen, so die BaFin weiter.
Hintergrund: Nach § 17 der Verordnung über die Berichterstattung von Versicherungsunternehmen gegenüber der BaFin (BerVersV) haben Pensionskassen ein versicherungsmathematisches Gutachten zu erstellen und spätestens sieben Monate nach Schluss des jeweils maßgeblichen Geschäftsjahres bei der Aufsicht einzureichen. Für Pensionsfonds ist dies analog in § 10 Abs. 1 Nr. 4 Pensionsfonds-Aufsichtsverordnung (PFAV) geregelt. Nähere Anforderungen an den Inhalt dieses Gutachten wurden bislang für Pensionskassen in dem Rundschreiben R9/2008 (VA) vorgegeben, für Pensionsfonds in dem Rundschreiben R8/2009 (VA).
Stellungnahmen zu den Entwürfen nimmt die BaFin bis zum 29. Dezember entgegen. Die Konsultation erfolgt ausschließlich im schriftlichen Verfahren, eine anschließende Anhörung ist nicht geplant. Eingereicht werden kann unter Angabe des Geschäftszeichens
– für Pensionskassen: VA 16-FR 1903-Pka-2017/0001 per E-Mail an Konsultation-16-17@bafin.de
– für Pensionsfonds: VA 16-FR 1903-Pfo-2017/0001 per E-Mail an Konsultation-17-17@bafin.de
Die Aufsicht plant, die eingereichten Stellungnahmen im Internet zu veröffentlichen. Jedoch bietet sie an, den Hinweis beizufügen, mit einer Veröffentlichung einer Stellungnahme oder deren Weitergabe an Dritte nicht einverstanden zu sein