Kommt es in dieser Woche in der bAV-Reform zu einem Durchbruch? Verschiedene Medienberichte deuten darauf hin. Doch bis zu einem Entwurf könnte es gleichwohl noch dauern.
Arbeits- und Sozialministerin Andrea Nahles (SPD) will in der Rentenpolitik die im Koalitionsvertrag aufgelisteten Rentenreformvorhaben Stück für Stück liefern. Nach Gesprächen mit den Gewerkschaften und den Arbeitgebern in der vergangenen Woche erklärte Nahles, dass es in dieser Woche in der Frage, wie die bAV insbesondere bei kleinen und mittelgroßen Unternehmen (KMU) ausgeweitet werden kann, eine Entscheidung geben werde. In einem Spitzengespräch mit Gewerkschaften und Arbeitgebern soll der gordische Knoten zerschlagen werden.
Nahles sagte nach einem Treffen mit dem Präsidium des Bundesverbandes der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) Ende vergangener Woche laut einer dpa-Meldung, zu den offenen Fragen gehöre noch die gerade für die KMU angestrebte Arbeitgeber-Enthaftung bei Zusagen einer bAV. Sie rechne damit, die Verhandlungen über eine Stärkung der bAV in diese Woche abschließen zu können. Den gordischen Knoten soll ein Spitzentreffen zwischen der Ministerin, Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) sowie Spitzenvertreten der Gewerkschaften und der Arbeitgeber zerschlagen werden. Das Handelsblatt berichtete, dieses Treffen werde bereits morgen stattfinden, wobei von Gewerkschaftsseite die Spitzen der IG-Metall, Verdi und IGBCE sowie der BDA und von Gesamtmetall teilnähmen (die bereits am 19. August von der Ministerin an eine Tisch gerufen worden waren).
Die Details eines Kompromisses dürften dann die jeweiligen bAV-Experten festlegen. Nach Informationen von LEITERbAV aus Teilnehmerkreisen sind schon seit längerem für Mittwoch und Donnerstag im Rahmen des von Nahles initiierten Renten-Dialogs Arbeitsgruppensitzungen anberaumt worden. Diese dienen auch der für Dienstag kommender Woche vorgesehenen „Elefantenrunde“, bei der alle mit der Altersvorsorge befassten Interessenverbände und Institutionen wie die Deutsche Rentenversicherung Bund vertreten sind.
Laut Handelsblatt soll ein Gesetzesentwurf aber erst im November vorgelegt werden. Dass es zu einem Entwurf noch dauern kann, deckt sich mit Informationen, die LEITERbAV erhalten hat. Demzufolge soll einer der Knackpunkte – so die Stimmen auf dem Berliner Parkett – sein, dass eine tarifexklusive Bevorzugung der neuen, von den Tarifparteien zu tragenden EbAV verfassungswidrig sein könnte.
Es sei daran erinnert, dass es die ursprüngliche Absicht der Bundesregierung war, die Reform vor den wichtigen Landtagswahlen in NRW im Mai über die Bühne zu bringen.
Nahles will „Haltelinie“ beim Rentenniveau
In den Fokus des Renten-Dialogs rückt dabei offenbar immer mehr und mehr die erste Säule der Altersvorsorge – die gesetzliche Rentenversicherung. Nahles hatte sich erstmals nach der Teilnahme an einer DGB-Rentenkonferenz vergangenen Woche dafür ausgesprochen, dass es bei dem allmählich absinkenden Rentenniveau eine „Haltelinie“ geben müsse. Nach dem Treffen mit der BDA-Spitze wiederholte sie diese Aussage. Der DGB hatte kürzlich eine Kampagne gestartet, die das Sicherungsniveau der Rente nach Steuern zunächst stabil halten und dann wieder erhöhen soll. Auch beim Arbeitnehmerflügel der Union macht man sich Sorgen, dass das Rentenniveau, das bis 2030 auf maximal 43 Prozent absinken darf, nicht noch weiter sinkt oder ob die 43 Prozent nicht schon zu wenig sind. Auch der Arbeitnehmerflügel wolle eine Stabilisierung des Rentenniveaus, sagte der CDU-Sozialpolitiker Peter Weiß gegenüber LEITERbAV. Der CDU-Wirtschaftsrat schoss allerdings gegen Nahles quer: Neue Belastungen für die jüngere Generation dürfe es nicht geben; vielmehr müsse über eine über 67Jahre hinaus reichende Lebensarbeitszeit nachgedacht werden.
Der im Text erwähnte Artikel des Handelsblattes mit weiteren Details findet sich hier.