Die zweite deutsche Kammer fordert eine Ende der Doppelverbeitragung bei Betriebsrenten. Die Bundesregierung möge geeignete Maßnahmen prüfen. Das Ziel heißt „Befriedung.
Der Bundesrat setzt sich auf Initiative Bayerns dafür ein, Betriebsrentner zu entlasten und die Doppelverbeitragung abzuschaffen. In einer am vergangenen Freitag gefassten Entschließung fordert er die Bundesregierung auf, zu prüfen, wie die bisherige Praxis der Beitragserhebung in der GKV beendet werden kann.
Im Speziellen…
Zu überlegen ist nach Ansicht der Länder insbesondere, ob die Krankenversicherungsbeiträge in der Auszahlungsphase halbiert werden können und die Umwandlung der bisherigen Freigrenze in einen Freibetrag möglich ist – beides altbekannte Lösungsansätze. Außerdem soll die Bundesregierung prüfen, wie die Gesetzlichen Kassen die Mindereinnahmen bei einem Wegfall der Doppelverbeitragung kompensieren können.
Angesichts der aktuell besseren Finanzlage der Kassen und der demografischen Entwicklung sollte es Ziel des Gesetzgebers sein, die Bürger bei der privaten Altersvorsorge zu unterstützen und nicht übermäßig zu belasten, unterstreicht der Bundesrat seine Forderung. Und das tut offenbar not, denn:
„Angesichts des demografischen Wandels und des anhaltend niedrigen Zinsniveaus ist die Ausgestaltung der Altersvorsorge auf eine zukunftssichere, attraktive Basis zu stellen und die bAV als wichtige und verlässliche Säule der Alterssicherung zu stärken.“
Dass bei der Abschaffung der Doppelverbeitragung angesichts der Dimensionen von ca. 42 Mrd. Euro rückwirkend nichts geht, dessen ist sich der Bundesrat bewusst:
„Eine Rückwirkung künftiger Regelungen erscheint vor dem Hintergrund der Generationengerechtigkeit und der Finanzierbarkeit jedoch nicht geboten bzw. möglich. Die künftige Regelung soll eine möglichst ‚befriedende“ Wirkung‘ haben. Sie muss aber zugleich verfassungsrechtlich unangreifbar sein.“
Im Übrigen verweist der Bundesrat darauf, dass Riester-bAV seit dem BRSG in der Auszahlungsphase beitragsfrei gestellt und damit dort die Doppelverbeitragung beendet ist, „womit die noch weiterhin Benachteiligten sich jedoch umso stärker allein gelassen sehen“. Es sei hier am Rande daran erinnert, dass zumindest das Bundessozialgericht in Kassel in der Ungleichbehandlung von bAV und Riester-bAV offenbar grundsätzlich keinerlei Problem erkennen kann.
…und im Allgemeinen
Abseits der Doppelverbeitragung will die zweite Kammer die Perspektive auch grundsätzlicher Verbesserungen geprüft sehen: So wird die Bundesregierung gebeten, die am 6. Juni 2018 eingesetzte Rentenkommission „Verlässlicher Generationenvertrag“ ergänzend mit der Prüfung zu beauftragen, wie die Attraktivität der bAV weiter gesteigert werden könne.
Die Entschließung wird nun der in dieser Frage bekanntlich vielfältig gespaltenen Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, ob sie das Anliegen der Länder aufgreifen will. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.