„Ja oder nein?“ wollte die Politik am 19. August von den Sozialpartnern zur bAV-Reform wissen. Antwort erhielt sie zwar, doch geben sich die Beteiligten gegenüber der Öffentlichkeit zugeknöpft. LbAV-Autor Detlef Pohl hat sich trotzdem umgehört.
Maulfaul
Offenbar suchte die Politik ein klares und grundsätzliches Bekenntnis der Stakeholder zu einer bAV-Reform – oder eben die finale Ablehnung. Allerdings möchten die Beteiligten die gespannte (Fach-)Öffentlichkeit vorerst im Dunkeln über das Ergebnis des Treffens lassen. „Die regierungsinternen Gespräche zur Weiterentwicklung und Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge laufen intensiv“, ließ eine Sprecherin des BMAS LEITERbAV auf Nachfrage wissen. Man nehme aber zu interministeriellen Beratungen nicht im Detail Stellung, weder zu Terminfragen, noch zu möglichen Inhalten.
Ähnlich maulfaul gaben sich die Tarifpartner, sofern sie sich überhaupt zu einer Antwort herabließen. Der DGB bestätigte immerhin, dass das Treffen stattgefunden habe, betonte aber laut einer Sprecherin, dass man sich „nicht über Details und Inhalte äußern“ wolle. Das klingt abgesprochen. BDA und IG Metall ließen ausrichten, dass man sich mit Nachfragen besser an das BMAS wenden soll.
Seid Ihr dabei? Ja, schon…
Die Akteure auf dem Parkett wollen offenbar den kleinsten gemeinsamen Nenner für einen baldigen Koalitionsentwurf nicht durch Indiskretionen gefährden. Gleichwohl erhielt LEITERbAV einige Informationen aus informellen, aber für gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen bezüglich dieses gemeinsamen Nenners:
Demzufolge scheinen die Spitzen der Tarifparteien während des Treffens dem Vorstoß des BMAS zum Sozialpartnermodell ihre grundsätzliche Unterstützung gegeben zu haben. Dies soll eine Zustimmung zu den wesentlichen Kernelementen des Modells beinhalten.
Das bedeutet laut besagten Kreisen, dass der Zug weiterfahren dürfte Richtung entschärfte Arbeitgeberhaftung via Defined-Ambition-Modelle ohne PSV-II, bAV-Förderbetrag mit Abzug von der Lohnsteuer, Einbeziehung der bisher nicht sozialversicherungsfreien 1.800 Euro in den 3.63 EStG, Abschaffung der Doppelverbeitragung bei Riester-bAV und (legislativ komplex zu handhabenden) Milderungen bei der Anrechnung von Betriebsrenten auf die Grundsicherung.
Zeitplan bleibt eng
Man kann also weiterhin damit rechnen, dass die Ministerien unter Federführung des BMAS Anfang September einen Diskussionsentwurf vorlegen (einige der Gesetzesvorschläge sind offenbar bereits vorformuliert). Nach einer kurzen Kommentierungsfrist für die Stakeholder könnte im Oktober der Referentenentwurf, Anfang November der Regierungsentwurf folgen. Alle Beobachter sind sich einig, dass die Bundesregierung bestrebt ist, die bAV-Reform bis zur Landtagswahl in NRW am 14. Mai 2017 abzuschließen.
Fazit bleibt: Aufgrund der faktischen Nachrichtensperre können die Akteure auf dem Parkett derzeit nur spekulieren respektive sich auf informelle Quellen stützen, ob und in welcher Stoßrichtung das Sozialpartnermodell nun konkret vorangetrieben wird. Öffentlicher Kontrolle durch mediale Diskussion wollen sich die Verantwortlichen offenbar – zumindest vorerst – entziehen.