Diese Woche haben die Ausschüsse des Bundesrates ihre Empfehlungen für die Stellungnahme ihrer Kammer zu dem BRSG-Entwurf der Bundesregierung formuliert. Heute gibt es bereits den ersten Widerspruch.
Unter anderem hatten die Ausschüsse sich im Prinzip eine GDV-Forderung in abgeschwächter Form zu eigen gemacht, indem sie empfahlen, dass Direktversicherungen nach Wahl der Tarifparteien Voll- oder Teilgarantien gewähren können sollen (der GDV fordert den grundsätzlichen Verzicht auf das Garantieverbot). Ein vollständiges Garantieverbot sei bei Direktversicherungen nicht erforderlich und schränkte zudem den Spielraum der Tarifvertrags- bzw. Betriebsparteien ein. Zudem erschwerte das vollständige Verbot von Garantieübernahmen die Gewährung von Leistungen der Invaliditäts- und Hinterbliebenenabsicherung. Damit haben die Ausschüsse direkt „am Herzstück der Reform“ (LEITERbAV) gerührt.
„Ungleiche Rahmenbedingungen“
Eben dieser Argumentation zur Aufweichung des Garantieausschlusses hat der Verband der Firmenpensionskassen nun energisch widersprochen. In einer gestrigen Mitteilung heisst es:
„Der Kabinettsentwurf zum BRSG schafft durch das Garantieverbot in der bAV für die Durchführungswege Pensionsfonds, Pensionskasse und Direktversicherung gleiche Voraussetzungen für alle Marktteilnehmer. Die Entkoppelung von Garantie und Arbeitgeberhaftung würde dagegen ungleiche Rahmenbedingungen schaffen.“
Grund: Beitragszusagen mit Garantien könnten dann ausschließlich über Lebensversicherungen oder Wettbewerbspensionskassen angeboten werden. Die Folge könnte Erinnerungen wecken, denn:
„… damit würde die bAV erneut Vermittlern und Maklern überlassen werden – nach den Erfahrungen mit der Riester-Reform eine fatale Aussicht zum Schaden der Sparer.“
Im Übrigens sei die Gewährung von Leistungen im Bereich der Invaliditäts- und Hinterbliebenenabsicherung auch ohne Garantien vollumfänglich möglich.
LVU ziehen sich selbst zurück
Der Verzicht auf Garantiezusagen mache darüber hinaus den Weg frei für zeitgemäße bAV-Produkte. Die infolge der niedrigen Zinsen teuren Garantien zwängen die Kapitalanlage in Festverzinsliche, so der VFPK, und verweist auf die Studie „Garantiekosten in der Altersvorsorge“ der Frankfurt School of Finance & Management von 2015/16.
Diese kam anhand mehrerer Szenarien zu dem Ergebnis, dass Garantien Kosten in fünf- und sechsstelliger Höhe verursachen könnten – Geld, das den Sparern in der Rentenphase fehle, wie der VFPK betont.
Außerdem hält der Verband der Assekuranz den Spiegel vor. Denn wie wenig Garantien in die heutige Finanzwelt passten, zeige die Tatsache, dass die Lebensversicherer außerhalb der bAV sich inzwischen Schritt für Schritt aus dem Geschäft mit den Garantien zurückzögen und ihre Bestände mit Mindestverzinsungen in Abwicklungsgesellschaften übertrügen.
Die Presseschau entfällt.