Gestern, Frankfurt: Die EU-Aufsicht unternimmt den Auftakt zum vierten europäischen Stresstest für Pensionseinrichtungen. Der Test wird die EbAV bei den bekannten Überthemen der Zeit unter den üblichen Druck setzen. Wer hierzulande reinkommt, das entscheidet der Türsteher aus Bonn.
Die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung EIOPA hat am gestern die Spezifikationen für den kommenden Stresstest von EbAV veröffentlicht. Damit ist der Startschuss für den vierten EbAV-Stresstest gefallen, über dessen Ergebnisse EIOPA im Dezember 2022 berichten wird, wie auch die BaFin gestern mitgeteilt hat.
Die EIOPA hatte es bereits angekündigt: Im aktuellen Stresstest wird ein „Klima-Stress” simuliert. Dabei wird geprüft, wie sich ein ungeordneter Übergang auf eine Wirtschaft mit geringerem CO2-Ausstoß für die teilnehmenden EbAV auswirken würde. Die Höhe der dabei anzusetzenden Schocks hängt davon ab, wie stark die Branchen, in die investiert wird, von einem solchen ungeordneten Übergang betroffen wären.
Zudem befasst sich der Stresstest mit den Auswirkungen auch des zweiten Überthemas dieser Monate: der Wirkung Inflation auf die Kaufkraft der von den EbAV erbrachten Renten. Insbesondere geht es dabei um die Frage, welche Mechanismen bestehen, um mögliche Kaufkraftverluste zu mindern. „Klimflation“ nannte LEITERbAV dieses Zusammentreffen von Inflation und Klimafragen in dem Stresstest.
Mechanismen, um Kaufkraftverluste zu mindern? Auf die Ergebnisse darf man jedenfalls gespannt sein. Denn betreffend die Antwort auf diese Frage gilt wohl ein altes kassandrisches Axiom: Einfache Antworten drängen sich nicht auf. Da muss die EIOPA nur bei den Kollegen im Frankfurter Ostend nachfragen. Die haben diesbezüglich auch keine Antworten parat. Nun könnte man zynisch fragen: Wie sollen sie dann die EbAV haben.
Die Auserwählten
Der Stresstest wird auf Grundlage einer von EIOPA entwickelten europaweit einheitlichen, markt-konsistenten Bewertungsmethodik sowie nach nationalen Bewertungsregeln durchgeführt. Hierzulande sind dies die EbAV-Bilanzen nach Handelsgesetzbuch. Aus Deutschland nehmen erneut von der BaFin ausgewählte Pensionskassen und Pensionsfonds am Stresstest teil, teilte die Anstalt mit.
Die Test-Spezifikationen der EIOPA finden sich hier.
Das zur heutigen Headline anregende Kulturstück findet sich hier.