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Kommende EU-Regulierung (II):

And Waldverordnung for all

Wie berichtet, will die Europäische Union den Wald besser schützen. So weit so gut, doch forderte der ENVI-Ausschuss des EP, auch Finanzdienstleister – einschließlich EbAV – dieser Regulierung zu unterwerfen. Die Hoffnung, das Europäische Parlament möge dies verhindern, hat getrogen. Die Sache wird in die nächste Runde gehen – und kann noch heiter werden.

 

LEITERbAV hatte es auf LbAVDynamics bereits kurz vermeldet: Das Europäische Parlament hat am Dienstag den Änderungsanträgen des ENVI-Ausschusses, des bei der Entwaldungsverordnung federführenden EP-Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, zu dem Vorschlag der EU-Kommission vom November 2021 knapp, aber umstandslos zugestimmt.

 

Europäisches Parlament, Brüssel. Foto: Frederic Köberl.

Nach dem jetzigen Wortlaut der Verordnung – die ohne Umsetzung der nationalen Parlamente unmittelbar Rechtskraft erlangen wird – dürften Finanzinstitute nur dann Finanzdienstleistungen erbringen, wenn festgestellt wurde, dass kein oder nur ein vernachlässigbares Risiko besteht, dass „durch die betreffenden Dienstleistungen direkt oder indirekt Tätigkeiten unterstützt werden, die zu Entwaldung, Waldschädigung oder Waldumwandlung führen“.

 

Die Hoffnung, dass bürgerliche Abgeordnete im EP rund um den CSU-MdEP Markus Ferber eine Mehrheit gegen diese Änderungsanträge zusammenbringen, hat sich also nicht erfüllt. Wie eine solche Verordnung in der Praxis zu handhaben wäre, ist noch völlig unklar.

 

Nun bleibt abzuwarten, wie dieser Teil der Verordnung in den kommenden Trilog-Verhandlungen zwischen Rat, EP und EU-Kommission behandelt werden wird.

 

Anm. d.Red.: LEITERbAV wird auf LbAVDynamics über neue Entwicklungen berichten.

 

Das zur heutigen Headline anregende Kulturstück findet sich hier.

Diskriminierungsfreie Sprache auf LEITERbAV

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