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Das Forum für das institutionelle deutsche Pensionswesen

Deutsche Pensionsinvestoren und ihre US-Allokation in der Ära Trump (II):

American Bad Asset?

Im Zeitalter eines Donald Trump müssen institutionelle Investoren die Standortfrage ihrer Anlagen um eben den Parameter Trump erweitern. Das gilt nicht nur für notierte Assets, sondern erst recht für illiquide. AI-Autor Jochen Hägele hat bei LPs wie GPs nachgefragt und vielseitige Sichtweisen erfahren – und was eine Stadt in Südspanien mit der ganzen Sache zu tun hat. Heute Teil II seines zweiteiligen Beitrages.

Während der erste Teil des Beitrages die Thematik unter dem Gesichtspunkt der Währung und der liquiden Assets behandelt hat, geht es heute vornehmlich um die Assets der Private Markets:

Die berüchtigte Section 899: Was wäre gewesen, wenn …?

Einer der jüngeren Trump’schen Paukenschläge: der Big Beautiful Bill Act. Die gefürchtete Section 899 ist zwar letztlich aus dem Gesetz verschwunden, im Gegenzug für die Zugeständnisse der EU bei der Mindestbesteuerung. Aber was, wenn Section 899 gekommen wäre? „Das hätte uns schon umgetrieben“, konstatiert Christian Mehlinger, „aber die USA hätten sich damit auch ins eigene Fleisch geschnitten.“

Bei Aktien hätte man sich etwa überlegen können, ob man statt physischer Engagements synthetische Replikationen vornimmt, um so die Steuer zu vermeiden. Bei bestehenden Privatmarkt-Investments hätte man es zähneknirschend hinnehmen müssen, wohingegen künftige Privatmarkt-Investments auf den Prüfstand gekommen wären, so der Head of Group Pensions bei der DHL Group.

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Anm. d. Red.: Zuweilen kommt es vor, dass in den Medien dieser Gruppe Beiträge erscheinen, die für die Leserschaft vonALTERNATIVESINDUSTRIES: wie auch für die von ALTERNATIVESINDUSTRIES: interessant sind (wobei es zwischen beiden Leserschaften ohnehin eine erhebliche Schnittmenge gibt). Wenn dies der Fall ist, wird in den Medien querverwiesen. Besagte Schnittmenge der Leserschaft erhält an solchen Tagen also – Pardon – zwei identische Newsletter.

Diskriminierungsfreie Sprache auf LEITERbAV

LEITERbAV bemüht sich um diskriminierungsfreie Sprache (bspw. durch den grundsätzlichen Verzicht auf Anreden wie „Herr“ und „Frau“ auch in Interviews). Dies muss jedoch im Einklang stehen mit der pragmatischen Anforderung der Lesbarkeit als auch der Tradition der althergerbachten Sprache. Gegenwärtig zu beobachtende, oft auf Satzzeichen („Mitarbeiter:innen“) oder Partizipkonstrukionen („Mitarbeitende“) basierende Hilfskonstruktionen, die sämtlich nicht ausgereift erscheinen und dann meist auch nur teilweise durchgehalten werden („Arbeitgeber“), finden entsprechend auf LEITERbAV nicht statt. Grundsätzlich gilt, dass sich durch LEITERbAV alle Geschlechter gleichermaßen angesprochen fühlen sollen und der generische Maskulin aus pragmatischen Gründen genutzt wird, aber als geschlechterübergreifend verstanden werden soll. Auch hier folgt LEITERbAV also seiner übergeordneten Maxime „Form follows Function“, unter der LEITERbAV sein Layout, aber bspw. auch seine Interpunktion oder seinen Schreibstil (insb. „Stakkato“) pflegt. Denn „Form follows Function“ heißt auf Deutsch: "hässlich, aber funktioniert".

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