Das Europaparlament hat sich gestern mit gleich zwei Themenkomplexen befasst, die auch die betriebliche Altersversorgung betreffen. Durchgewunken hat es aber nichts.
Zum ersten stimmte das EP über den Bericht zur Revision der Richtlinie für offene Publikumsfonds (UCITS-V) ab. Dabei hat das Plenum zwei Kernforderungen, die Berichterstatter Sven Giegold (Grüne) am 21. März im ECON-Ausschuss noch hatte durchsetzen können, abgelehnt:
Bezüglich der Neuregelung der Vergütungen für Fondsmanager und für Fondsgesellschaften hat das EP Giegolds Vorschlag einer Begrenzung der Boni für Fondsmanager nicht zugestimmt. Laut Giegold hätten Fondsmanager künftig wie im Bankwesen keine Boni mehr erhalten dürfen, die höher sind als ihr fixes Jahresgehalt.
Ebenso hat sich das EP gegen die von Giegold vorgeschlagene Regelungen sogenannter ”symetrischer Performance Fees” ausgesprochen, nach denen bei Unterschreiten des Vergleichsindexes die Verwaltungsgebühren geringer ausfallen müssten.
Entsprechend enttäuscht äußerte sich Giegold, auch finanz- und wirtschaftspolitischer Sprecher der Grünen im EP, gestern: “Ein schwarzer Tag für den Anlegerschutz in Europa. Eine Mehrheit aus Konservativen und Liberalen haben weitgehende Schritte für Finanzmarktstabilität und verbesserten Anlegerschutz bei Investmentfonds vereitelt.” Und weiter: ”Damit konterkariert das Europaparlament seinen eigenen Erfolg bei der Begrenzung von Bonizahlungen an Banker.”
Mann zufrieden – Giegold setzt auf Deutschland
Schattenberichterstatter Thomas Mann (CDU/EVP), der bereits im Vorfeld heftige Kritik an Giegolds Bericht geübt hatte, begrüßte hingegen die Beschlüsse. Zu den
Boni sagte Mann: ”Es ist nicht verhältnismäßig, die strikten Boni-Begrenzungen des Bankensektors auf die Fondsbranche zu übertragen. Hier reicht die von mir geforderte Anwendung allgemeiner ESMA-Richtlinien aus.” Auch die Ablehnung der Giegoldschen Vorschläge zu symetrischen Performance Fees rechtfertigte Mann mit dem Verweis darauf, dass eine solche Symetrie die ”Trennung zwischen Fonds- und Gesellschaftsvermögen in Frage gestellt hätte.” Doch Handlungsbedarf sieht Mann hier durchaus auch: ”Die Ablehnung dieser Neuregelung entbindet uns nicht von der Pflicht, das allgemeine System der leistungsabhängigen Gebühren generell auf seine Schwächen hin zu überprüfen. Dieser Schritt bedarf allerdings einer fundierten Realanalyse im Hinblick auf die gegenwärtigen Gebührenstrukturen. Er eignet sich nicht für populistische Schnellschüsse, die am Ende nur den Erfolg des paneuropäischen Produkts UCITS unterminieren. Für die Erhebung von Performance Fees brauchen wir ausgewogene, verbindliche Normen. Hierzu wird die EU-Kommission geeignete Vorschläge unterbreiten.”
Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des BVI, begrüßte gegenüber Leiter-bAV.de ebenfalls die Entscheidungen: „Performance Fees sind im Geschäft mit institutionellen Anlegern üblich. Professionelle Investoren vereinbaren solche Vergütungen, um die Interessen der Anleger und der Fondsmanager sinnvoll miteinander zu verknüpfen. Was für institutionelle Kunden gut ist, kann für private nicht grundsätzlich schlecht sein.”
Der Grüne Giegold setzt derweil mal auf sein Heimatland: ”Ausnahmsweise könnte Deutschland in der Finanzmarktregulierung ein Verbündeter sein. Die BaFin hat bereits Regeln erlassen, wonach Performance Fees nur noch eingeschränkt erlaubt sind. Diese Regeln können dank Christdemokraten und Liberalen weiterhin über Auflage der Fonds in Luxemburg umgangen werden.”
Im übrigen hat das Parlament den Vorschlägen der Kommission zur Verschärfung der Haftung für Depotbanken zugestimmt.
Die UCITS-Richtlinie geht nun in die Trilogverhandlungen, in denen sich Europäischer Rat, EP und Europäische Kommission auf einen finalen Gesetzestext einigen müssen.
FTT für EbAV auf dem Weg – mit Einschränkungen
Des Weiteren hat das EP gestern sein Placet für die Einführung der Finanztransaktionssteuer in elf EU-Staaten gegeben, indem es in seiner Entschließung den Vorschlag der Kommission im Wesentlichen unterstützte. Die Besteuerung des Handels mit Anteilen und Anleihen soll mindestens 0,1 Prozent, im Derivathandel 0,01 Prozent betragen (die einzelnen Mitgliedstaaten können jedoch höhere Steuersätze für außerbörsliche Finanztransaktionen festsetzen, da diese weniger kontrolliert und weniger transparent abgewickelt werden). Niedrigere Raten sollten bis Anfang 2017 für den Handel mit Staatsanleihen (surprise, surprise) und für Pensionsfonds gelten. Hier fordert das EP einen Satz von nur 0,05 Prozent (Anteile und Anleihen) respektive 0,005 Prozent (Derivathandel).
Das EP hat in Steuerfragen nur beratende Funktion (anders als beispielsweise bei UCITS oder der Pensionsfondsrichtlinie). Es ist daher Sache der elf Mitgliedstaaten (Deutschland, Belgien, Estland, Frankreich, Italien, Griechenland, Österreich, Portugal, Slowakei, Slowenien und Spanien), die an der verstärkten Zusammenarbeit zur Einführung der FTT teilnehmen, eine Einigung zu finden. Dabei wird insbesondere interessant zu beobachten sein, wie die Mitgliedsstaaten mit dem vom EP vorgeschlagenen niedrigeren Steuersatz umgehen. Denn sollte sich ein Staat darauf einlassen, würde das bedeuten, dass Ausnahmen für Einrichtungen der bAV technisch grundsätzlich möglich sind. Das kann noch von Bedeutung werden. Denn in der Entschließung fordern die Abgeordneten die Kommission auf, bei künftigen Performance-Evaluierungen der FTT besonderes Augenmerk den für EbAV geltenden Steuersätzen zu widmen. Das kann man so und so sehen.