Die Babcock Pensionskasse ist in Schieflage, die Aufsichtsmaßnahmen laufen derzeit. PK-Vorstand Ralf Langhoff erläutert im Gespräch mit dem Herausgeber, wie es dazu kam, wie der Stand der Dinge ist und wie es weitergeht – mit Solvabilität und Eigenkapital, mit Aufsicht und Sanierung, mit Future und Past Service, mit Assets und Wiederanlage, mit null Aktien – und welche Asset-Klasse keine Probleme gemacht hat.

Ralf Langhoff, ist Ihre Kasse in Schieflage?
Ja. Die Babcock Pensionskasse VVaG muss in die Leistungskürzung gehen, um sich zu sanieren. Das ist das Ergebnis eines längeren Prozesses, in dessen Verlauf die Kasse in enger Abstimmung mit der BaFin ihre finanzielle Situation analysiert und die sich daraus ergebenden Lösungswege geprüft hat. Die Kasse kann das Unterschreiten der Mindestkapitalanforderungen nicht mehr verhindern und hat dies am 27. August 2025 nach § 135 Abs. 1 VAG bei der BaFin angezeigt.
In dem Paragraphen heißt es in Kurzform: Mindestkapitalanforderung nicht mehr bedeckt – Aufsicht unverzüglich unterrichten. Das wird natürlich die entsprechenden Maßnahmen nach sich ziehen, so wie in Köln damals.
Der Prozess sowie die einzuhaltenden Fristen sind gesetzlich genau geregelt. Die BaFin hat uns den Widerruf der Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb zugestellt und kommuniziert diesen nach Bestandskraft des Bescheides in einer eigenen Regelmeldung.
Weiß die BaFin, dass wir beide hier und heute sprechen?
Ja.
2022 sprachen Sie noch von dem Ziel, nach dem erfolgreichen Insourcing auch das Neugeschäft wieder aufnehmen zu dürfen. Wie kam es zu der Situation, in der die Kasse sich nun befindet?
Der vollständige Beitrag – erschienen in der Tactical Advantage Vol 17 – findet sich auf der Schwesterplattform ALTERNATIVES●INDUSTRIES hier.
Anm. d. Red.: Zuweilen kommt es vor, dass in den Medien dieser Gruppe Beiträge erscheinen, die für die Leserschaft vonALTERNATIVES●INDUSTRIES wie auch für die von ALTERNATIVES●INDUSTRIES gleichermaßen interessant sind (wobei es zwischen beiden Leserschaften ohnehin eine erhebliche Schnittmenge gibt). Wenn dies der Fall ist, wird in den Medien querverwiesen. Besagte Schnittmenge der Leserschaft erhält an solchen Tagen also – Pardon – zwei identische Newsletter.




















