EbAV unterliegen Steuerungsimpulsen, die durchaus gegenläufige Stoßrichtungen haben können. Das gilt namentlich für diejenigen Impulse, die von öffentlichen Stellen ausgehen. Insbesondere Stresstest und Solvenzkapitalvorschriften lösen im Umfeld der gegenwärtigen Zentralbankpolitik Wechselwirkungen aus – die Folgen für die ganze Volkswirtschaft haben können. Was tun also, auch mit Blick auf die Zukunft? Stefan Nellshen analysiert und gibt Antworten.
Anfang Juni ist die erste Print-Sonderausgabe bAV der dpn in Kooperation mit LEITERbAV mit folgendem Gastbeitrag erschienen:
Die Aktionen und Strategien einer Einrichtung der betrieblichen Altersversorgung (EbAV), die ihr Geschäft unter Gesichtspunkten des Asset-Liability-Managements steuert, werden durch Impulse beeinflusst, welche von verschiedenen Akteuren kommen. Selbstverständlich spielen in erster Linie die direkt betroffenen Parteien, nämlich der jeweilige Arbeitgeber und die begünstigten Arbeitnehmer, eine entscheidende Rolle.
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Neben solchen Impulsen, die von den direkt an der bAV beteiligten Parteien ausgesendet werden, orientiert sich die Steuerung einer EbAV natürlich auch an äußerlich gegebenen und somit durch sie nicht beeinflussbaren objektiven Sachverhalten. Hierzu zählen zum Beispiel die demografische Zusammensetzung der Personenbestände, die vorherrschenden Sterblichkeitsverhältnisse und -trends in der Population der Begünstigten oder die jeweils aktuell vorherrschenden Kapitalmarktverhältnisse, denen die EbAV bei ihrer Vermögensanlage zur Finanzierung der Versorgungsleistungen ausgesetzt ist.
DER GESAMTE BEITRAG DES SONDERHEFTES FINDET SICH ALS PDF ZUM DOWNLOAD HIER: