Das Forum für das institutionelle deutsche Pensionswesen

Lurse Round Table Pensionskassen zur AnlV:

Weniger Einschränkungen mit Einschränkungen

Nach der Blitz-Reform der Anlageverordnung: Ein Consultant ließ eine Reihe von Vorständen deutscher Pensionskassen das Für und Wider der Anpassungen des Regelwerkes in der Anlagepraxis diskutieren. Der Gesamteindruck: Klar positiv. Doch gilt es, auf die Details zu achten. Susanne Lang und Utta Kuckertz-Wockel waren dabei.

Neulich, 26. März: Lurse Round Table Pensionskassen. Auf der Agenda: Anpassung der Anlageverordnung. Auf dem Podium: Frank Oliver Paschen, Chef der Pensionskasse der Hamburger Hochbahn Aktiengesellschaft VVaG, der die Neuerungen für die elf Teilnehmer aus der Pensionskassenpraxis in seinem Vortrag einordnet (wie meist aufPENSIONSINDUSTRIES alle Aussagen im Indikativ des Referenten):

Alles neu machte der Februar

Die AnlV an sich: Die Verordnung konkretisiert die qualitativen und quantitativen Vorgaben für die Anlage des Sicherungsvermögens. Sie gilt direkt für kleine Versicherungsunternehmen, die nicht Solvency-II unterliegen, sowie für Sterbe- und Pensionskassen. Zusätzlich fallen einige Investoren (insb. Versorgungswerke, vorneweg NRW) kraft Landesrechts mittelbar unter die Regulierung.

Frank Oliver Paschen, PKH.

Die Beschränkungen: Die AnlV wurde in der Vergangenheit häufig dafür kritisiert, dass sie zeitgemäße, breit diversifizierte und renditeorientierte Kapitalanlage nur eingeschränkt zuließ. Insbesondere bemängelten Experten, dass die strikten Vorgaben der Verordnung es institutionellen Investoren erschwerten, innovative Anlagestrategien umzusetzen oder von renditestarken Anlageklassen zu profitieren. Schon lange forderten Investoren ein Update.

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Anm. d. Red.: Zuweilen kommt es vor, dass in den Medien dieser Gruppe Beiträge erscheinen, die für die Leserschaft vonALTERNATIVESINDUSTRIES: wie auch für die von ALTERNATIVESINDUSTRIES: interessant sind (wobei es zwischen beiden Leserschaften ohnehin eine erhebliche Schnittmenge gibt). Wenn dies der Fall ist, wird in den Medien querverwiesen. Besagte Schnittmenge der Leserschaft erhält an solchen Tagen also – Pardon – zwei identische Newsletter.

Diskriminierungsfreie Sprache auf LEITERbAV

LEITERbAV bemüht sich um diskriminierungsfreie Sprache (bspw. durch den grundsätzlichen Verzicht auf Anreden wie „Herr“ und „Frau“ auch in Interviews). Dies muss jedoch im Einklang stehen mit der pragmatischen Anforderung der Lesbarkeit als auch der Tradition der althergerbachten Sprache. Gegenwärtig zu beobachtende, oft auf Satzzeichen („Mitarbeiter:innen“) oder Partizipkonstrukionen („Mitarbeitende“) basierende Hilfskonstruktionen, die sämtlich nicht ausgereift erscheinen und dann meist auch nur teilweise durchgehalten werden („Arbeitgeber“), finden entsprechend auf LEITERbAV nicht statt. Grundsätzlich gilt, dass sich durch LEITERbAV alle Geschlechter gleichermaßen angesprochen fühlen sollen und der generische Maskulin aus pragmatischen Gründen genutzt wird, aber als geschlechterübergreifend verstanden werden soll. Auch hier folgt LEITERbAV also seiner übergeordneten Maxime „Form follows Function“, unter der LEITERbAV sein Layout, aber bspw. auch seine Interpunktion oder seinen Schreibstil (insb. „Stakkato“) pflegt. Denn „Form follows Function“ heißt auf Deutsch: "hässlich, aber funktioniert".

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