Nach der Blitz-Reform der Anlageverordnung: Ein Consultant ließ eine Reihe von Vorständen deutscher Pensionskassen das Für und Wider der Anpassungen des Regelwerkes in der Anlagepraxis diskutieren. Der Gesamteindruck: Klar positiv. Doch gilt es, auf die Details zu achten. Susanne Lang und Utta Kuckertz-Wockel waren dabei.
Neulich, 26. März: Lurse Round Table Pensionskassen. Auf der Agenda: Anpassung der Anlageverordnung. Auf dem Podium: Frank Oliver Paschen, Chef der Pensionskasse der Hamburger Hochbahn Aktiengesellschaft VVaG, der die Neuerungen für die elf Teilnehmer aus der Pensionskassenpraxis in seinem Vortrag einordnet (wie meist aufPENSIONS●INDUSTRIES alle Aussagen im Indikativ des Referenten):
Alles neu machte der Februar
Die AnlV an sich: Die Verordnung konkretisiert die qualitativen und quantitativen Vorgaben für die Anlage des Sicherungsvermögens. Sie gilt direkt für kleine Versicherungsunternehmen, die nicht Solvency-II unterliegen, sowie für Sterbe- und Pensionskassen. Zusätzlich fallen einige Investoren (insb. Versorgungswerke, vorneweg NRW) kraft Landesrechts mittelbar unter die Regulierung.

Die Beschränkungen: Die AnlV wurde in der Vergangenheit häufig dafür kritisiert, dass sie zeitgemäße, breit diversifizierte und renditeorientierte Kapitalanlage nur eingeschränkt zuließ. Insbesondere bemängelten Experten, dass die strikten Vorgaben der Verordnung es institutionellen Investoren erschwerten, innovative Anlagestrategien umzusetzen oder von renditestarken Anlageklassen zu profitieren. Schon lange forderten Investoren ein Update.
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