Das Forum für das institutionelle deutsche Pensionswesen

PensionsEurope und AEIP:

Vor der Umsatzsteuer sind nicht alle gleich

Nicht selten beklagen Verbandsvertreter eine fortgesetzte Gleichmacherei der Pensionssysteme der Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Doch es gibt offenbar auch Dinge, bei denen man sich Einheitlichkeit wünscht.

 

PensionsEurope und die European Association of Paritarian Institutions (AEIP) fordern in einem aktuellen gemeinsamen Positionspapier eine Änderung der umsatzsteuerlichen Behandlung von Verwaltungsdienstleistungen bei Pensionsfonds und -einrichtungen innerhalb der EU. Die aktuelle Gesetzgebung trage nicht zur Gleichbehandlung der Rentensysteme innerhalb der EU bei und die untergrabe „die Vertragsfreiheit der Rentenanbieter und paritätischen Einrichtungen“.

 

Die Richtlinie sei nicht zeitgemäß und „reflektiert nicht mehr verschiedene Marktentwicklungen, was zur Unvollständigkeit, unzureichender Anleitung und Unklarheiten sowie zur Ungleichbehandlung führt“, heißt es in dem Papier. Denn seit 1977 seien das Marktumfeld und die Pensionspläne Gegenstand gravierender Veränderungen. Seit der Implementierung des Artikels 135 (1) (g) der Umsatzsteuerrichtlinie habe sich hingegen mit Blick auf die Befreiung von Verwaltungsdienstleistungen nichts geändert.

 

Die aktuelle Gesetzeslage trage nicht vollumfänglich hybriden Altersversorgungsplänen und ihren Variationen innerhalb der EU Rechnung. Auch wenn historisch betrachtet die Mitgliedstaaten ihre Rentensysteme unterschiedlich umgesetzt haben, seien diese Systeme wirtschaftlich gesehen im Wesentlichen vergleichbar. Pensionspläne sollten daher unabhängig von ihrer Rechtsform von der Umsatzsteuer gleichbehandelt werden, fordern die beiden Verbände. Dies gelte vor allem vor dem Hintergrund, dass grenzüberschreitende Tätigkeiten und die Übertragungen von Rentensystemen von Bedeutung seien.

 

Die Beseitigung unnötiger Hürden sei für das Aufrechterhalten von Wettbewerbsvorteilen wichtig. PensionsEurope und AEIP verwiesen in diesem Zusammenhang auf einer Erklärung der Europäischen Kommission. Diese hatte 2012 in ihrem Whitepaper „An Agenda for Adequate, Safe and Sustainable Pensions“ geäußert, dass steuerliche, andere finanzielle Anreize sowie Tarifverhandlungen eine wichtige Rolle bei der Verbesserung der Kosteneffizienz, der Sicherheit und des gleichberechtigten Zugangs zu zusätzlichen Rentensystemen spielten.

 

 

Diskriminierungsfreie Sprache auf LEITERbAV

LEITERbAV bemüht sich um diskriminierungsfreie Sprache (bspw. durch den grundsätzlichen Verzicht auf Anreden wie „Herr“ und „Frau“ auch in Interviews). Dies muss jedoch im Einklang stehen mit der pragmatischen Anforderung der Lesbarkeit als auch der Tradition der althergerbachten Sprache. Gegenwärtig zu beobachtende, oft auf Satzzeichen („Mitarbeiter:innen“) oder Partizipkonstrukionen („Mitarbeitende“) basierende Hilfskonstruktionen, die sämtlich nicht ausgereift erscheinen und dann meist auch nur teilweise durchgehalten werden („Arbeitgeber“), finden entsprechend auf LEITERbAV nicht statt. Grundsätzlich gilt, dass sich durch LEITERbAV alle Geschlechter gleichermaßen angesprochen fühlen sollen und der generische Maskulin aus pragmatischen Gründen genutzt wird, aber als geschlechterübergreifend verstanden werden soll. Auch hier folgt LEITERbAV also seiner übergeordneten Maxime „Form follows Function“, unter der LEITERbAV sein Layout, aber bspw. auch seine Interpunktion oder seinen Schreibstil (insb. „Stakkato“) pflegt. Denn „Form follows Function“ heißt auf Deutsch: "hässlich, aber funktioniert".

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