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Kleine Anfrage zu berufsständischen Versorgungswerken:

Von Abschreibungen, Schieflagen …

und mehr: Wenn die (Fach-)Öffentlichkeit wie auch die Versorgungsberechtigten Zugang zu Daten und Fakten der berufsständischen Versorgungswerke vermissen, dann könnte es demnächst von politischer Seite etwas Abhilfe geben. Jedenfalls hat die Opposition eine kleine Anfrage an die Bundesregierung gerichtet, in der sie zahlreiche Aspekte zur Lage abfragt. Einige davon sind in der Tat brennend, doch kann man skeptisch sein, ob die Öffentlichkeit hier wirklich mehr erfahren wird. Denn die Anfrage kommt von der AfD.

Jüngst erst hatte auch Kassandra unter Verweis auf Berichterstattung in anderen Medien die „Tragikomödie“ bei berufsständischen Versorgungswerke (ab hier und heute nun für immer als „bVW“ abgekürzt) aufgegriffen, von denen manche im Zuge der politisch induzierten Niedrigzinsphase und deren Side Effects, gepaart mit individuellen Fehlgriffen, unter Druck geraten sind.

Die Transparenz bei bVW ist nicht immer so, wie man sie sich als (Fach-)Öffentlichkeit oder auch als VB wünschen würde. Längst nicht alle veröffentlichen einen Geschäftsbericht, und Offenlegungspflichten gibt es nicht (vielleicht ein Thema für den Gesetzgeber?).

Alice Weidel, AfD. Foto: AfD.

Wie dem auch sei, möglicherweise kann die Öffentlichkeit bald mehr Details erfahren, denn nun hat die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag eine kleine Anfrage an die Bundesregierung gerichtet. Die Abgeordneten der Rechtspartei um Alice Weidel und Tino Chrupalla wollen in 24 Fragen wissen (gerafft):

1. Aufgaben und Zuständigkeiten des Referats IVb4 des BMAS in Bezug auf die berufsständischen bVW?

2./3. Zahl der beitragszahlenden Mitglieder und der Altersruhegeldempfänger (jährlich seit 2015 und nach Berufsstand aufgeschlüsselt)?

4./5./6./8./9. Höhe des durchschnittlichen Altersruhegeldes und deren Summe sowie des gesamtes Beitrags- und Anlagevolumens samt SAA, alles seit 2015?

7. Welche beitragsfremden Leistungen gibt es?

10. Welche Steuern und Abgaben entfallen auf Gewinne durch Kapitalanlagen?

11. Welche Kosten entstehen durch HR, Admin etc.?

12. Gibt es ein zentrales Register der Geschäfts- und Rechenschaftsberichte?

13. Welche Qualifikationen müssen die Investment-Entscheidungsträger besitzen, und wie werden diese kontrolliert?

14. Wie werden mögliche interne Risiken identifiziert und gemanagt?

15. Welche Regularien, Satzungen, Zertifizierungen oder Gesetze legen die Anlage fest?

16. Wie viele bVW sind seit 2015 in finanzielle Schieflage, wie z.B. bei der Auszahlung der Altersruhegelder, geraten?

17. Wie viele und welche bVW müssen welche Abschreibungen bei Vermögenswerten tätigen (seit 2015)?

18. Welche Absicherungen oder Schutzmechanismen gibt es, um bVW vor möglicher Insolvenz zu schützen?

19. Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um bVW und deren Mitglieder im Falle von Zahlungsausfällen oder möglicher Insolvenz zu schützen oder zu unterstützen, und wenn ja, welche?

20. Gegen welche bVW gibt es Klagen der EZB vor dem EuGH wegen fehlender Transparenz?

21. Welche Gründe veranlassten die BaFin am 23. Dezember 2024, Insolvenzantrag gegen die Element Insurance AG zu stellen?

22. Wie hoch schätzt die Bundesregierung den daraus entstehenden Schaden für die bVW? Welche Fehler wurden von deren Geschäftsleitung gemacht, die zur Insolvenz führten?

23. Gibt es Bestrebungen der Bundesregierung, bVW künftig stärker durch die BaFin kontrollieren zu lassen, und wenn ja, welche?

24. Gibt es Bestrebungen der Bundesregierung, bVW mit der gRV stärker in Einklang zu bringen, und wenn ja, welche?

Fazit von PENSIONSINDUSTRIES

Unstrittig kommt die kleine Anfrage der AfD zur rechten Zeit, und die Antworten könnten die Lage der partiell in der Tat mangelhaften Transparenz für die Öffentlichkeit lindern.

Die Frage ist jedoch, ob die Bundesregierung hier überhaupt substanziell antworten will und kann. Schließlich unterlegen die bVW den jeweiligen Ländern, und die Bundesregierung könnte sich insofern auf ihre mangelnde Zuständigkeit berufen. Da die Anfrage von der AfD kommt und hier ja bekanntlich die Kooperationsbereitschaft der anderen Parteien gegen null geht, ist sogar damit zu rechnen, dass die Bundesregierung sich bei ihren Antworten auf das absolut notwendige Minimum beschränken wird.

Bedauerlich wäre das allemal, da die Öffentlichkeit durchaus das Recht hat, hier belastbare Zahlen zur Verfügung gestellt zu bekommen. Außerdem dient Verschwiegenheit hier nicht der Sache der bVW – auch, weil die allermeisten von ihnen gut aufgestellt sein dürften. Nun, man wird sehen, wie die Bundesregierung mit der Sache umgeht.

Interessant auch, dass die AfD klagen der EZB vor dem EuGH gegen Versorgungswerke wegen mangelnder Transparenz anspricht. In der Tat gibt es hier einen Fall: Wie apotheke adhoc, wahrhaftig kein ausgewiesenes Finanzmagazin, hier beachtenswerterweise berichtet, haben im Jahr 2024 einige bVW gegen die Reporting-Pflichten gegenüber der Bundesbank (und damit mittelbar gegenüber der EZB) geklagt, denen Pensions-Einrichtungen unterliegen. Das BVG gab die Sache an den EuGH weiter, und der hat zwischenzeitlich auch entschieden – nämlich dergestalt, dass die Reporting-Pflichten bestehen. Das BVG hat noch nicht geurteilt, allerdings muss man kein Hellseher sein, um zu ahnen, dass die bVW nun in diesem Verfahren wie schon in der Vorinstanz unterliegen werden. Nun, es hat aber keine Klage explizit der EZB vor dem EuGH gegeben, und insofern wird die Bundesregierung diese Frage vermutlich mit einem einfachen „Keine Erkenntnisse“ beantworten.

Bemerkenswert auch die Frage 24, also die letzte, in der die Rechtspartei nach einem möglichen Einklang von bVW und GRV fragt – ein Thema, dass die bVW bekanntlich meiden wie der Teufel das Weihwasser.

Die kleine Anfrage der AfD 21/479 findet sich hier.

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