Der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichtes hatte im Januar einmal mehr über Streitfragen zum Renteneintritt zu entscheiden und dabei beide Vorinstanzten kassiert. Nun liegen die Urteilsbegründungen vor.
Im Januar hatte Leiter-bAV.de beispielhaft Einzelheiten zu dem Verfahren mit dem Aktenzeichen 3 AZR 894/12 veröffentlicht.
Das BAG hatte in der Frage zu den Voraussetzungen für den Bezug einer Betriebsrente ab Vollendung des 60. Lebensjahres und der Auslegung einer Versorgungsordnung schließlich der Revision statt- und damit der der beklagten Arbeitgeberin Recht gegeben. In 13 weiteren Parallelverfahren hat der Dritte Senat die Klagen ebenfalls abgewiesen.
Das BAG schreibt nun in der Urteilsbegründung zu dem parallelen Verfahren 3 AZR 897/12 die beiden Leitsätze:
1. Ein im Wege der Gesamtzusage erteiltes Versorgungsversprechen ist regelmäßig dynamisch.
2. Verspricht der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Gesamtversorgung, ist regelmäßig davon auszugehen, dass die Betriebsrente erst beansprucht werden kann, wenn gleichzeitig eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezogen wird.
Drei Urteilsbegründungen in dieser Frage finden sich im folgenden:
Eine Analyse der Urteile durch Professor Reinhold Höfer erfolgt in Kürze auf Leiter-bAV.de.