LEITERbAVist seinen Lesern noch die Berichterstattung zu zwei Antworten der Bundesregierung schuldig, mit denen die Bundestagsfraktion der FDP mehr Details zu der seit der denkwürdigen BaFin-Pressekonferenz Anfang Mai nicht abreissenden Diskussion zur Lage bei den deutschen Pensionskassen zu erfahren suchte. Heute: die Aussagen zu der Bundesregierung in Sachen Zinszusatzreserve.
LEITERbAV hatte bereits über beiden Kleinen Anfragen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag und die Antworten der Bundesregierung in Zusammenhang mit der Lage bei den Pensionskassen berichtet.
Die Fraktion der FDP hatte seinerzeit nachgezogen. Ihre erste Anfrage beschäftigte sich vor allem um den Umgang mit der ZZR bei LV, räumte aber auch Pensionskassen Raum ein.
Standardantwort gleich zu Anfang…
In der Vorbemerkung zu ihren Antworten verweist die Bundesregierung zunächst darauf, dass sie „speziell im Bereich der Pensionskassen“ mit dem Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union Ende 2014 dafür gesorgt habe, dass Sonderzahlungen der Arbeitgeber an die Kasse bei den Arbeitnehmern nicht lohn- und einkommenssteuerpflichtig sind. Und mit der im zweiten Halbjahr 2018 bevorstehenden Umsetzung der überarbeiteten EbAV-II-RL (deren Entwurf bekanntlich für reichlich Enttäuschung auf dem Parkett gesorgt hat) würden insbesondere die Anforderungen an das Risikomanagement zusätzlich gestärkt.
Und just mit eben dieser Vorbemerkung will die Bundesregierung u.a. gleich die erste Frage der FDP vollumfänglich beantwortet sehen, die da lautete:
„Sieht die Bundesregierung aufgrund der Feststellungen der BaFin im Jahresbericht 2017 eine höhere Handlungsnotwendigkeit im Hinblick auf die negativen Auswirkungen eines anhaltenden Niedrigzinsumfeldes auf Lebensversicherer, Pensionskassen sowie Pensionsfonds?“
…zwischendrin…
Zwei weitere die Pensionskassen betreffenden Fragen – die nach dem Umstand, dass rund ein Drittel der Pensionskassen von der BaFin „intensiv beaufsichtigt“ werde sowie nach den diesbezüglichen Gefahren für die bAV – beantwortet die Bundesregierung en bloc:
„Das Niedrigzinsumfeld betrifft grundsätzlich auch Pensionskassen und -fonds. Die BaFin hat die Aufsicht im Niedrigzinsumfeld weiter entwickelt und zunehmend intensiviert, u.a. durch die Durchführung mehrjähriger Prognoserechnungen. Die intensivierte Aufsicht adressiert die Herausforderungen aus dem Niedrigzinsumfeld und ist Bestandteil einer wirksamen vorausschauenden Aufsicht. Die Pensionskassen müssen ihrerseits alle erforderlichen Maßnahmen für ihre wirtschaftliche Solidität ergreifen.“Im Übrigen verweist man – auch hier – auf die eigene Vorbemerkung.
…und am Ende nochmal
Wichtig waren noch zwei weitere die bAV betreffenden Fragen der Freidemokraten: Zum ersten, ob und welche Maßnahmen die Regierung plane, um auf die von der BaFin geschilderte Lage bei den Pensionskassen zu reagieren und sicherzustellen, dass Garantieleistungen auch bei anhaltend niedrigen Zinsen gewährt werden können. Und zum zweiten die Frage nach dem Risiko, dass es im Zusammenhang mit einer ausbleibenden Anpassung der ZZR bzw. einer Fortführung des Niedrigzinsumfeldes zur Anwendung von Zahlungsverboten bzw. Leistungskürzungen nach § 314 VAG kommen könnte.
Die Antwort der Bundesregierung war kurz, denn sie verwies – Sie ahnen es – auf ihre Vorbemerkung.
Fazit von LEITERbAV: Die Fragen der FDP-Abgeordneten waren – insbesondere nach der kryptischen BaFin-Pressekonferenz – durchaus berechtigt. Umso weniger erhellend die Antworten der Bundesregierung, die sich im Wesentlichen darauf beschränkt, dass erstens Nachschießen mittlerweile auch steuerrechtlich unschädlich sei und zweitens das Risikomanagement verbessert würde.
Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der FDP findet sich hier.