Das Forum für das institutionelle deutsche Pensionswesen

Die Bafin und das Alter:

Time waits for no one …

hieß es weiland in einem heute vergessenen Stück der Rolling Stones, das nur noch Insider im Schallplattenschrank haben. Doch der Titel trägt Wahrheit in sich. So unterliegen auch – kaum zu fassen – Beamte der deutschen Finanzaufsicht den eisernen Gesetzen des biologischen Alterns; und sie brauchen irgendwann eine Altersversorgung. Ein paar allgemeine Größenordnungen wurden nun auf parlamentarischem Wege publik gemacht.

 

Normalerweise beaufsichtigen sie Finanzdienstleiter aller Art, aber auch Sozialeinrichtungen wie unternehmenseigene Einrichtungen der bAV, und einige von ihnen sind uns als regelmäßige Gesprächspartner auf dem Parkett des Pensionswesens bestens bekannt – die Beamten der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Doch irgendwann sind sie selber alt und müssen versorgt werden.

 

Die FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag wollte per Kleiner Anfrage „Nachdotierungen im Bereich der Altersversorgung“ erfahren, um welche Größenordnungen es hier geht, und die Antwort der Bundesregierung liegt nun vor.

 

Schon in ihrer Anfrage erläuterten die FDP-Abgeordneten, dass gem. § 19 Absatz 2 Satz 1 des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes (FinDAG) bei der BaFin Pensionsrücklagen zu bilden sind, soweit die Versorgungslast für die Beamten nicht nach § 20 FinDAG vom Bund zu tragen ist.

 

Entsprechend sah der Haushaltsplan für die BaFin 2019 entsprechende Zuführungen für 2017 von exakt 62.499.000 Euro, für 2018 von 69.750.000 und für 2019 von 83.334.000 Euro vor.

 

Kleiner werden die Zahlen im Verlauf nicht: 2013 waren es noch 23.070.000 Euro.

 

Im Zuge ihrer Antwort gibt die Bundesregierung nun weitere Zahlen preis:

 

Felix Hufeld, BaFin. Foto: Bernd Roselieb.

So sieht der Haushaltsplan 2020 für die BaFin bereits eine Zuführung an die Versorgungsrücklage in Höhe von 100.356.000 Euro für das Haushaltjahr 2020 vor – immerhin mehr als vier Mal so viel wie 2013.

 

Teil der Wahrheit ist aber auch, dass – angesichts der Regulierungsflut kein Wunder – die Anzahl der BaFin-Beamten zugenommen hat: von 1.644 im Jahr 2013 auf 2.089 im Jahr 2019.

 

Bei den zu Versorgenden – Aktive, Ausgeschiedene, Empfänger – stieg die Gesamtzahl in diesem Zeitraum von 1.791 auf 2.422 Menschen. Rund 34.000 Euro hat die BaFin also durchschnittlich 2019 pro Kopf zugeführt, kann man grob überschlagen (übrigens beliefen sich Bezüge und Nebenleistungen der planmäßigen Beamten in dem Jahr auf 125.112.000 Euro).

 

Nur marginal verantwortlich für den Anstieg ist die Lebenserwartung. Bei der Berechnung wurden von 2013 bis 2018 die Heubeck‘schen „Richttafeln 2005 G“, seit 2019 die „Richttafeln 2018 G“ zugrunde gelegt. Für den Bestand aller BaFin-Beamten im Jahr 2018 bedeutete dies laut Bundesregierung eine um ca. 1,2 Mio. Euro oder 1,29 Prozent erhöhte prognostizierte Jahresprämie ab dem Jahr 2019, die sich im Haushaltsjahr 2019 anteilig mit einer um 428.000 Euro erhöhten Zuführung ausgewirkt hat.

 

Mehr Auswirkung dürfte der abnehmende Rechnungszins haben, mit dem die Anstalt kalkuliert: 2013 waren es 3,95 Prozent, 2019 nur noch 2,11 Prozent.

 

Merke: Altersversorgung ist teuer. Immer und überall. Anstalten des öffentlichen Rechts machen da keine Ausnahme, im Gegenteil. Auf die wahren Kosten der Altersversorgung der BaFin-Beamten wird man aus den Angaben der Bundesregierung vermutlich ohnehin nicht schließen können, wurden hier ja nur die Zuführungen behandelt. Und LEITERbAV konnte zumindest auf die Schnelle auch in dem Jahresbericht der BaFin keine Angaben finden, wie hoch die Kosten der Altersvorsorge und -versorgung der eigenen Beamten nun insgesamt sind. Unterversorgt dürften sie im Vergleich zum gemeinen GRV-Rentner aber nicht sein. Doch sollte sich – so Hypothese und Hoffnung von LEITERbAV in einem – der Aufwand, den die Bafin für ihre Leute betreibt, im adäquaten Rahmen bewegen – zumindest wenn man die Anstalten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zum Vergleich heranzieht.

 

Die Kleine Anfrage der FDP findet sich hier.

 

Die Antwort der Bundesregierung findet sich hier.

 

Der in der Headline angesprochene Song der Rolling Stones, ursprünglich veröffentlicht auf dem Album „It’s Only Rock ’n Roll“, findet sich auf Youtube hier.

 

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