Das Forum für das institutionelle deutsche Pensionswesen

aba-Steuerrecht und -Arbeitsrecht:

Szenetreff in Mannheim

Im Frühling knubbeln sich üblicherweise die Tagungen, das ist in diesem Jahr nicht anders. Ende März kümmert sich die aba in Mannheim um zwei der wichtigsten Themenfelder der bAV überhaupt.

 

Georg Geberth, Siemens.

Den Auftakt in Mannheim macht am 26. März das aba-Forum Steuerrecht, moderiert durch den Leiter des aba-Fachausschusses Steuerrecht, Georg Geberth (Siemens).

 

Planmäßig werden auf dem Podium vortragen und diskutieren Bernhard Pohl (Allianz), Volker Landwehr (GDV), Ralf Haack (Bundeszentralamt für Steuern), Manfred Stöckler (WillisTowersWatson), Rolf Möhlenbrock (BMF), Fritz Güntzler (CDU MdB), Stefan Oecking (Mercer), Alexandra Ziegler (thyssenkrupp Steel Europe), Michael Ries (Ries Corporate Solutions) und Prof. Reinhold Höfer.

 

Praxisrelevant und aktuell dürften alle der Vorträge und Diskussionen werden. Doch schließen wird die Tagung mit einem Referat von Thomas Braun aus dem Bundesministerium für Gesundheit zu einem Thema, das derzeit fast täglich in den Schlagzeilen ist:

 

Beitragsrechtliche Grundsätze der betrieblichen Altersversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung.“

 

Am Folgetag geht es weiter mit dem aba-Forum Arbeitsrecht, geleitet von Johannes Teslau (Volkswagen) in seiner Eigenschaft als Leiter aba-Fachausschusses Arbeitsrecht.

 

Johannes Teslau, VW, hier auf der Tagung der Foerster & Cisch am 7. Februar 2018 in Wiesbaden.

Auf der Liste der Vortragenden stehen nicht minder prominente Namen als am Vortrag: Hans Ludwig Flecken (BMAS), Bertram Zwanziger (Dritter Senat des BAG), Tamara Voigt (Bayer), Prof. Christian Rolfs (Institut für Versicherungsrecht der Uni Köln), Thomas Granetzny (Freshfields Bruckhaus Deringer), Prof. Volker Rieble (Zentrum für Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht der Uni München) sowie Judith May (Mercer).

 

Mays Vortrag, der die Veranstaltung beschließt, firmiert unter „Arbeitgeberzuschuss gemäß § 1a Abs. 1a BetrAVG – Was muss? Was geht? Was geht nicht?“, beschäftigt sich also mit der 15-Prozent-Thematik, die einfach gedacht war und in der Praxis vermutlich rechtliche und technische Fragen in völlig unerwarteter Zahl und Komplexität aufwirft.

 

Das gesamte Programm des aba-Forums Steuerrecht 2019 findet sich hier, das des aba-Forums Arbeitsrecht 2019 hier.

 

 

Diskriminierungsfreie Sprache auf LEITERbAV

LEITERbAV bemüht sich um diskriminierungsfreie Sprache (bspw. durch den grundsätzlichen Verzicht auf Anreden wie „Herr“ und „Frau“ auch in Interviews). Dies muss jedoch im Einklang stehen mit der pragmatischen Anforderung der Lesbarkeit als auch der Tradition der althergerbachten Sprache. Gegenwärtig zu beobachtende, oft auf Satzzeichen („Mitarbeiter:innen“) oder Partizipkonstrukionen („Mitarbeitende“) basierende Hilfskonstruktionen, die sämtlich nicht ausgereift erscheinen und dann meist auch nur teilweise durchgehalten werden („Arbeitgeber“), finden entsprechend auf LEITERbAV nicht statt. Grundsätzlich gilt, dass sich durch LEITERbAV alle Geschlechter gleichermaßen angesprochen fühlen sollen und der generische Maskulin aus pragmatischen Gründen genutzt wird, aber als geschlechterübergreifend verstanden werden soll. Auch hier folgt LEITERbAV also seiner übergeordneten Maxime „Form follows Function“, unter der LEITERbAV sein Layout, aber bspw. auch seine Interpunktion oder seinen Schreibstil (insb. „Stakkato“) pflegt. Denn „Form follows Function“ heißt auf Deutsch: "hässlich, aber funktioniert".

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