Im Frühling knubbeln sich üblicherweise die Tagungen, das ist in diesem Jahr nicht anders. Ende März kümmert sich die aba in Mannheim um zwei der wichtigsten Themenfelder der bAV überhaupt.
Den Auftakt in Mannheim macht am 26. März das aba-Forum Steuerrecht, moderiert durch den Leiter des aba-Fachausschusses Steuerrecht, Georg Geberth (Siemens).
Planmäßig werden auf dem Podium vortragen und diskutieren Bernhard Pohl (Allianz), Volker Landwehr (GDV), Ralf Haack (Bundeszentralamt für Steuern), Manfred Stöckler (WillisTowersWatson), Rolf Möhlenbrock (BMF), Fritz Güntzler (CDU MdB), Stefan Oecking (Mercer), Alexandra Ziegler (thyssenkrupp Steel Europe), Michael Ries (Ries Corporate Solutions) und Prof. Reinhold Höfer.
Praxisrelevant und aktuell dürften alle der Vorträge und Diskussionen werden. Doch schließen wird die Tagung mit einem Referat von Thomas Braun aus dem Bundesministerium für Gesundheit zu einem Thema, das derzeit fast täglich in den Schlagzeilen ist:
„Beitragsrechtliche Grundsätze der betrieblichen Altersversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung.“
Am Folgetag geht es weiter mit dem aba-Forum Arbeitsrecht, geleitet von Johannes Teslau (Volkswagen) in seiner Eigenschaft als Leiter aba-Fachausschusses Arbeitsrecht.
Auf der Liste der Vortragenden stehen nicht minder prominente Namen als am Vortrag: Hans Ludwig Flecken (BMAS), Bertram Zwanziger (Dritter Senat des BAG), Tamara Voigt (Bayer), Prof. Christian Rolfs (Institut für Versicherungsrecht der Uni Köln), Thomas Granetzny (Freshfields Bruckhaus Deringer), Prof. Volker Rieble (Zentrum für Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht der Uni München) sowie Judith May (Mercer).
Mays Vortrag, der die Veranstaltung beschließt, firmiert unter „Arbeitgeberzuschuss gemäß § 1a Abs. 1a BetrAVG – Was muss? Was geht? Was geht nicht?“, beschäftigt sich also mit der 15-Prozent-Thematik, die einfach gedacht war und in der Praxis vermutlich rechtliche und technische Fragen in völlig unerwarteter Zahl und Komplexität aufwirft.
Das gesamte Programm des aba-Forums Steuerrecht 2019 findet sich hier, das des aba-Forums Arbeitsrecht 2019 hier.