Ende vergangener Woche in Berlin: Ein zweites von drei Gesetzen nimmt die letzte parlamentarische Hürde und bringt mannigfache Verbesserungen bei KAGB, InvStG, AnlV, Infra, Erneuerbaren, Immobilien, PE und VC, Masterfonds, mehrstufigen Dachfonds – und wo EbAV auf einmal steuerpflichtig werden. Eine Meldepflicht fliegt gleich ganz über Bord. Doch der Dritte im Bunde ist noch in der Berliner Pipeline, und 3 PS gibt es auch.
Diesen Tag sollte man sich rot im Kalender anstreichen: Am vergangenen Freitag hat es in Berlin im deutschen parlamentarischen Betrieb legislative Entscheidungen ge geben, die für das Pensionswesen und für Deutschland als Fondsstandort echte Verbesserungen bringen. Kurz zum Hintergrund:
Als die Ampel-Regierung im Herbst 24 das Zeitliche segnete, nahm sie drei für unser Parkett wichtige Gesetzesentwürfe mit in den Orkus: Das bestens bekannte BRSG 2.0, außerdem das Standortfördergesetz (damals noch Zukunftsfinanzierungsgesetz II getauft) und das Fondsrisikobegrenzungsgesetz. Mit beiden Gesetzen sollten schwere Wettbewerbsnachteile des Fondsstandortes D – bspw. gegenüber Luxemburg – beseitigt werden.
Und zumindest das StoFöG ist am vergangenen Freitag in Berlin vom Bundesrat in seiner 1061. Sitzung ohne Änderungen verabschiedet worden und kann damit inkraft treten.
Problem und Lösung
Das alte Problem war – grob gesagt – Folgendes: Für deutsche Investmentfonds sind bislang Investitionen kritisch, die ihnen als gewerblich …
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