Advertisement

Das Forum für das institutionelle deutsche Pensionswesen


Neben dem BRSG 2.0 auch Standortförder- und Fondsrisikobegrenzungsgesetz (II) – StoFöG kann inkraft treten:

StoFöG, Steuern und Millionen

Ende vergangener Woche in Berlin: Ein zweites von drei Gesetzen nimmt die letzte parlamentarische Hürde und bringt mannigfache Verbesserungen bei KAGB, InvStG, AnlV, Infra, Erneuerbaren, Immobilien, PE und VC, Masterfonds, mehrstufigen Dachfonds – und wo EbAV auf einmal steuerpflichtig werden. Eine Meldepflicht fliegt gleich ganz über Bord. Doch der Dritte im Bunde ist noch in der Berliner Pipeline, und 3 PS gibt es auch.

Diesen Tag sollte man sich rot im Kalender anstreichen: Am vergangenen Freitag hat es in Berlin im deutschen parlamentarischen Betrieb legislative Entscheidungen ge geben, die für das Pensionswesen und für Deutschland als Fondsstandort echte Verbesserungen bringen. Kurz zum Hintergrund:

Als die Ampel-Regierung im Herbst 24 das Zeitliche segnete, nahm sie drei für unser Parkett wichtige Gesetzesentwürfe mit in den Orkus: Das bestens bekannte BRSG 2.0, außerdem das Standortfördergesetz (damals noch Zukunftsfinanzierungsgesetz II getauft) und das Fondsrisikobegrenzungsgesetz. Mit beiden Gesetzen sollten schwere Wettbewerbsnachteile des Fondsstandortes D – bspw. gegenüber Luxemburg – beseitigt werden.

Und zumindest das StoFöG ist am vergangenen Freitag in Berlin vom Bundesrat in seiner 1061. Sitzung ohne Änderungen verabschiedet worden und kann damit inkraft treten.

Problem und Lösung

Das alte Problem war – grob gesagt – Folgendes: Für deutsche Investmentfonds sind bislang Investitionen kritisch, die ihnen als gewerblich …

DER VOLLSTÄNDIGE BEITRAG FINDET SICH AUF DER SCHWESTERPLATTFORM ALTERNATIVESINDUSTRIES HIER!

Das BMF in der Wilhelmstraße in Mitte. Foto: BMF/Hendel.

Anm. d. Red.: Zuweilen kommt es vor, dass in den Medien dieser Gruppe Beiträge erscheinen, die für die Leserschaft vonPENSIONSINDUSTRIES: wie auch für die von ALTERNATIVESINDUSTRIES: interessant sind (wobei es zwischen beiden Leserschaften ohnehin eine erhebliche Schnittmenge gibt). Wenn dies der Fall ist, wird in den Medien querverwiesen. Besagte Schnittmenge der Leserschaft erhält an solchen Tagen also – Pardon – zwei identische Newsletter.

Diskriminierungsfreie Sprache auf LEITERbAV

LEITERbAV bemüht sich um diskriminierungsfreie Sprache (bspw. durch den grundsätzlichen Verzicht auf Anreden wie „Herr“ und „Frau“ auch in Interviews). Dies muss jedoch im Einklang stehen mit der pragmatischen Anforderung der Lesbarkeit als auch der Tradition der althergerbachten Sprache. Gegenwärtig zu beobachtende, oft auf Satzzeichen („Mitarbeiter:innen“) oder Partizipkonstrukionen („Mitarbeitende“) basierende Hilfskonstruktionen, die sämtlich nicht ausgereift erscheinen und dann meist auch nur teilweise durchgehalten werden („Arbeitgeber“), finden entsprechend auf LEITERbAV nicht statt. Grundsätzlich gilt, dass sich durch LEITERbAV alle Geschlechter gleichermaßen angesprochen fühlen sollen und der generische Maskulin aus pragmatischen Gründen genutzt wird, aber als geschlechterübergreifend verstanden werden soll. Auch hier folgt LEITERbAV also seiner übergeordneten Maxime „Form follows Function“, unter der LEITERbAV sein Layout, aber bspw. auch seine Interpunktion oder seinen Schreibstil (insb. „Stakkato“) pflegt. Denn „Form follows Function“ heißt auf Deutsch: "hässlich, aber funktioniert".

Alle Bilder von Kassandra ab Februar 2025 sind KI-generiert.

© Pascal Bazzazi – LEITERbAV – Die auf LEITERbAV veröffentlichten Inhalte und Werke unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Keine Nutzung, Veränderung, Vervielfältigung oder Veröffentlichung (auch auszugsweise, auch in Pressespiegeln) außerhalb der Grenzen des Urheberrechts für eigene oder fremde Zwecke ohne vorherige schriftliche Genehmigung. Die Inhalte einschließlich der über Links gelieferten Inhalte stellen keinerlei Beratung dar, insbesondere keine Rechtsberatung, keine Steuerberatung und keine Anlageberatung. Alle Meinungsäußerungen geben ausschließlich die Meinung des verfassenden Redakteurs, freien Mitarbeiters oder externen Autors wieder.