Die Regulierung trifft alle. Nicht nur EbAV, Aktuare und Consultants können sich über zuwenig zusätzlichen Aufwand nicht beklagen, sondern auch die Aufgaben für die Aufsichtsbehörden selbst nehmen ständig zu. Doch hier schafft sich die BaFin etwas Erleichterung.
Wie die Anstalt Ende August mitteilte, hat sie am 1. August die automatisierte Vorauswertung von ORSA-Berichten gestartet, also der Berichte zur unternehmenseigenen Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung (Own Risk and Solvency Assessment) unter dem Regime von Solvency II.
Das neue neues Auswertungsprogramm hört auf den Namen HERA und bedient sich auch künstlicher Intelligenz, teilte die BaFin weiter mit. Mit HERA werden alle ORSA-Berichte vorausgewertet, die seit Anfang Juli eingegangen sind und fortan eingehen werden.
HERA? In der antiken griechischen Mythologie war dies bekanntlich der Name der Gattin (und – da waren die alten Griechen nicht pingelig – Schwester) des Zeus. Wo wir schon bei Verwandtschaften sind: Grundsätzlich dürfte es im Aufsichtswesen für solche Tools vielfältige Aufgaben geben. Möglicherweise auch bald zur Auswertung in der bAV, namentlich der ORA-Berichte? Das ist unklar, dürfte aber in jedem Fall nicht heute und morgen passieren. Auf Nachfrage von LEITERbAV teilte die BaFin mit, dass sie für HERA derzeit weitere Anwendungsfälle neben dem ORSA prüfe, eine mögliche Umsetzung jedoch noch einige Zeit in Anspruch nehmen dürfte.