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EU-Agenda zur Nachhaltigkeit:

„Not a Silver Bullet“

PensionsEurope spricht sich gegen die EU-Pläne zur Einführung verpflichtender ESG-Vorschriften aus, steht der EU-Agenda zu nachhaltigem Investieren grundsätzlich aber aufgeschlossen gegenüber. Zugleich fordert der europäische Pensionsverband, dass jede regulatorische Intervention der vorrangigen Rolle von EbAV Rechnung trägt: den Berechtigten ein gutes Alterseinkommen zu bieten.

 

Die EU hatte im März ihre Strategie für die Finanzsysteme als Teil der Kapitalmarktunion vorgestellt, welche die EU-Klimaziele und eine nachhaltige Entwicklungsagenda unterstützen soll.

 

Seine Haltung zu den EU-Plänen hat Pensions Europe, der Dachverband der europäischen Pensionseinrichtungen, nun in einem zehnseitigen Positionspapier dargelegt.

 

Darin gibt der Verband unter anderem zu bedenken, dass der ESG-Rahmen für IORPs – Pensionseinrichtungen mit sozialem Zweck, die Finanzdienstleistungen anbieten – der am weitesten entwickelte unter den Finanzmarktakteuren sei. „IORPs sind verpflichtet, ESG-Faktoren in ihre Governance- und Risikomanagementsysteme einzubeziehen“, heißt es in dem Papier. Die EU-Mitgliedstaaten müssen diese Anforderungen noch vor Januar 2019 in nationales Recht umsetzen.

 

Matti Leppälä, PensionsEurope.

Pensionskassen sind bereits heute verpflichtet, die langfristigen Faktoren zu berücksichtigen, die den Wert ihrer Anlagen im Rahmen ihrer treuhänderischen Pflicht einschließlich Nachhaltigkeitsfaktoren steigern. Sie müssen auch die Nachhaltigkeit in die Risikomanagement- und Governance-Prozesse im Rahmen der neuen IORP-II-Richtlinie einbeziehen, die noch in Umsetzung ist“, betont Matti Leppälä, Generalsekretär der PensionsEurope. Daher unterstütze der Verband nicht die Bestimmungen für delegierte Rechtsakte, die die EU-Kommission ermächtigen würden, neue und verordnende ESG-Regeln einzuführen. „Wir glauben, dass die nationalen Aufsichtsbehörden am besten in der Lage sind, zu überwachen, wie Pensionsfonds ESG-Risiken managen, um den lokalen Verwaltungsstrukturen und Nachhaltigkeitspräferenzen Rechnung zu tragen“, erläutert Leppälä.

 

 

Helfen kann das schon

 

Grundsätzlich sieht PensionsEurope in einem einheitlichen Klassifizierungssystem durchaus eine Chance, ESG-Faktoren in Investitionsentscheidungen zu integrieren. „Das EU-Paket wird dazu beitragen, einige der Hindernisse zu beseitigen, mit denen Pensionseinrichtungen konfrontiert sind, wenn sie verantwortungsbewusster investieren wollen“, sagt Leppälä.

 

Immer mehr Pensionskassen versuchten, ihre Investments an den Werten ihrer Mitglieder und der Gesellschaft auszurichten. „Gezielte politische Initiativen können diesen Trend beschleunigen, indem sie bessere Daten und Transparenz über die ESG-Aspekte von Investitionen anbieten und eine gemeinsame Definition festlegen.“

 

Bei richtiger Gestaltung könne ein Klassifizierungssystem den Pensionsfonds helfen, Nachhaltigkeit besser zu verstehen und Risiken in ihren Portfolios zu messen, heißt es in dem Positionspapier. Es könne auch als Grundlage für Gespräche mit Investmentmanagern über ESG, bei der Integration und bei der Vereinbarung von Mandaten oder der Auswahl von Investmentfonds dienen. Es könne ein wertvolles Werkzeug, aber keine Wunderwaffe („Silver Bullet“) sein. Denn eine solche Taxonomie erfasse nicht alle nachhaltigen Ansätze und sollte daher nicht zum Synonym für verantwortungsbewusstes Investieren werden. Außerdem: Pensionsfonds benötigen einen starken Nachweis der Zuverlässigkeit der Taxonomie, bevor sie diese in die IORP- Rahmenbedingungen einbeziehen könnten.

 

 

Die EU und die Nachhaltigkeit


Am 24. Mai 2018 hatte die EU-Kommission die wichtigsten Schritte zur Umsetzung des erwähnten EU Action Plans for Sustainable Finance vorgestellt:

 

  • Einheitlichkeit: ein innerhalb der EU einheitliches Klassifizierungssystem mit harmonisierten Kriterien, um festzustellen, ob wirtschaftliche Handlungen umweltverträglich sind oder nicht.

  • Pflichten und Offenlegungen der Anleger: Der Verordnungsvorschlag soll vereinheitlichen und klären, wie institutionelle Anleger (z.B. Vermögensverwalter, Versicherer, EbAV oder Anlageberater) ESG-Kriterien in ihren Anlageentscheidungsprozess integrieren sollten. Teil des Vorschlags ist auch eine Nachweis- und Offenlegungspflicht von Vermögensverwaltern und institutionellen Investoren, inwiefern ihre Anlagen mit den ESG-Zielen übereinstimmen und wie sie diese einhalten.

  • Benchmarks: Es sollen neue CO2-arme Benchmarks oder die „dekarbonisierte“ Version von Standardindizes geschaffen werden.

  • Bessere Beratung in Sachen Nachhaltigkeit: Die Kommission hat eine Konsultation eingeleitet, um zu prüfen, wie ESG-Überlegungen am besten in die Beratung von Wertpapierfirmen und Versicherungsvermittler für Privatkunden integriert werden können. Ziel ist es, delegierte Rechtsakte im Rahmen der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID II) und der Richtlinie über den Vertrieb von Versicherungen zu ändern.

 

Diskriminierungsfreie Sprache auf LEITERbAV

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