Was nützen vermeintlich sicherere Renten, wenn die Unternehmen sie nicht mehr anbieten wollen? Über dies und mehr sprach sprach Pascal Bazzazi für die dpn mit Richard Nicka.
Richard Nicka hat einen Bedeutungsverlust der BASF Pensionskasse für den Fall nicht ausgeschlossen, dass sich die europäische Regulierung für EbAV dem Regime von Solvency II annähern sollte. Grundsätzlich müsse ein Unternehmen abwägen, wie Kapital am sinnvollsten eingesetzt wird, so der Vice President Benefits bei der BASF SE und Chef der BASF Pensionskasse im Gespräch mit der dpn im Juni 2016, und „wie ich unser Haus kenne, würde das Geldparken in einem Sicherheitspuffer nicht die bevorzugte Option darstellen. Von daher würde die Pensionskasse im Rahmen des Gesamtvergütungskonzepts wohl nicht mehr die gleiche Rolle spielen können.“
Entsprechend sieht Nicka auf dem Feld der europäischen Regulierung Handlungsbedarf. Mit dem neuerlichen Vorstoß der EIOPA zu einem holistischen Bilanzansatz für EbAV, „neuerdings als Common Framework etwas hübscher verpackt“, drohe letztlich kontraproduktives prozyklisches Verhalten. Der Ansatz ist für Nicka „unverkennbar ein großer Schritt“ in Richtung Solvency II durch die Hintertür.
Für die bAV über diese Durchführungswege könne das ein herber Schlag werden – wie auch für die Altersversorgungsleistungen der Arbeitnehmer: „Deren Renten werden durch die Regulierung vermeintlich sicherer, aber die Arbeitgeber werden wohl keine mehr anbieten wollen.“
Unterdeckungskorridore wie beim Pensionsfonds
Angesichts des hartnäckigen Niedrigzinses mahnt auch Nicka eine Flexibilisierung der Bedeckungsvorschriften bei Pensionskassen an. „Eine 'jederzeitige' vollständige Bedeckung der Verpflichtungen ist aktuariell wegen des langfristigen Charakters der Verpflichtungen nicht notwendig, und Unterdeckungskorridore wie beim Pensionsfonds würden eine renditeorientiertere Kapitalanlage ermöglichen“, so Nicka in dem Gespräch.
Darüber hinaus, so Nicka, sei es wünschenswert, wenn der Gesetzgeber die Dinge anpackte, welche die bAV zuletzt immer unattraktiver und komplizierter gemacht hätten. Dabei verwies er auf mögliche Maßnahmen mit geringen Belastungen für die öffentlichen Haushalte. Neben der Lockerung der Bedeckungsvorschriften nannte Nicka ein eigenständiges Aufsichtsrecht für EbAV sowie eine Erhöhung des Dotierungsrahmens nach Paragraf 3 Nummer 63 EStG. Letzteres werde derzeit durch komplizierte Kombinationen von Durchführungswegen kompensiert und diene dabei ja dem eigentlichen Ziel der Politik: bessere Versorgung der Arbeitnehmer im Alter.
„Man kann nicht ins Wasser springen, ohne nass zu werden.“
Bei den gegenwärtigen Reformvorhaben der Politik sieht Nicka „Licht und Schatten.“ Insbesondere das Haftungskonzept und die Absicherung durch einen PSV AHV erscheine gerade im Zusammenhang mit haftungsfreien Zusagen unausgereift: „Wer reine Beitragszusagen einführen möchte, müsste in der Konsequenz auch auf die Haftung der Einrichtung und Insolvenzsicherung verzichten – man kann nicht ins Wasser springen, ohne nass zu werden.“ Hinzu trete, dass jegliches Garantieversprechen einer Einrichtung wohl die Geltung von Solvency-II-Eigenmittelvorschriften für diese Einrichtung zur Folge hätte. „Das kann niemand wollen.“
In diesem Zusammenhang verwies Nicka darauf, dass sich die Abkehr von teuren Garantien für die Arbeitnehmer auch positiv auswirken und der Zweck von Garantien auch anders erreicht werden könne: „Sicherheit für die Arbeitnehmer kann dann zum Beispiel dadurch geschaffen werden, dass die Betriebspartner wesentliche Entscheidungen für die Einrichtungen gemeinsam treffen, also beispielsweise die Richtlinien für die Kapitalanlage gemeinsam verabschieden.“
Rohrkrepierer als Bärendienst
Schließlich warnte Nicka davor, dass am Ende ein nicht stimmiges Modell eingeführt werde, das sich dann als „Rohrkrepierer“ erweise. „Damit würde man der bAV einen Bärendienst erweisen. Die Folgen wären Vertrauensverlust, nach wie vor schleppende Verbreitung und im Worst Case die Beschädigung der heute noch gut funktionierenden Modelle.“
Mit Blick auf die derzeitigen Kürzungen im Future Service einiger Pensionskassen betonte Nicka, dass es bei der BASF Pensionskasse derzeit keine konkreten Planungen gebe.
Das gesamte Interview findet sich in der gedruckten dpn-Ausgabe Juni Juli 2016, als pdf-Download oben hinter dem Foto oder als reiner Text hier.
Artikel zuerst erschienen hier auf dpn online.