LEITERbAV hatte berichtet: Corona hat kurzfristig die Zinssätze des IAS 19 ansteigen lassen – und beschert den Unternehmen mitten in der Krise wenigstens an der DBO-Front etwas Entspannung. Nun gibt es ein Update zum Ende des ersten Quartals. Doch Bewegung gibt es nicht nur bei dem Zins an sich.
Bereits Mitte März hatte Aon ausführlich Stellung zu den Auswirkungen der Corona-Krise auf die Rechnungszinssätze für die DBO-Bewertung nach den IFRS und US-GAAP genommen.
Nun ist das erste Quartal vorbei, und dem Consultant zufolge sind gegenüber Ende Februar die maßgeblichen Abzinsungssätze für Quartals- oder Jahresabschlüsse am 31. März 2020 um ca. 100 Basispunkte, gegenüber dem Niveau von Ende Dezember 2019 um ca. 70 Basispunkte angestiegen:
Quelle: Aon. Grafik zur Volldarstellung anklicken.
Allein aufgrund dieser Entwicklung könnten sich deutliche Rückgänge in den zu bilanzierenden Verpflichtungswerten von 10 bis 20% gegenüber dem Ende 2019 ergeben, wobei die konkreten Werte der Rechnungszinssätze und der Zinseffekte je nach Bestands- und Zusagenstruktur variieren können, so die Aon-Aktuare Rainer Goldbach und Björn Ricken weiter.

Als Grund für diesen im Zeitablauf drastischen Zinsanstieg in sehr kurzer Zeit sieht man bei Aon von den Marktteilnehmern unterstellte höhere Ausfallrisiken für Unternehmensanleihen – auch guter Bonität mit dem hier maßgeblichen AA-Rating. Dies habe sich per Ende März 2020 jedoch noch nicht in Rating-Änderungen in signifikantem Umfang niedergeschlagen, die ihrerseits das zugrundeliegende Bond-Universum verändern würden.
Ähnliche Effekte beobachten die beiden Aktuare im Übrigen nicht nur im Euro-Währungsraum, sondern weltweit – genau wie die sie auslösende Corona-Krise. In der Tat Effekte auch nach deutschem Recht: Wie berichtet, schließt die Longial für den träger reagierenden 253-HGB-Durchschnittszins zum 31. Dezember 2020 einen Anstieg von fünf bis zehn Basispunkten nicht aus (abhängig vom weiteren Verlauf der Krise), was zu einer deutlichen Entlastung um bis zu 25 Prozent im Geschäftsjahr 2020 führen könnte.
Verwerfungen: Spreads auch bei den Zinsableitungsverfahren
Auffallend: die in den letzten Tagen wieder deutlich stärker zutage getretenen Unterschiede zwischen den unterschiedlichen Zinsableitungsverfahren der Unternehmen und ihrer Berater. Hatten diese in der jüngeren Vergangenheit oft kaum noch mehr als 10 Basispunkte betragen, so variieren die Werte per Ende März teilweise um 50 Basispunkte und mehr.
Im Detail aufklären ließen sich diese Differenzen nur bei Gegenüberstellung der verwendeten Marktdaten und ihrer exakten Aufbereitung, schreiben Ricken und Goldbach, doch illustriere dies die starken Verwerfungen des gesamten Anleihemarktes. Die Aktuare betonen, dass das verwendete Zinsableitungsverfahren im Zeitablauf grundsätzlich konsistent anzuwenden sei und nur im Hinblick auf eine realitätsnähere Abbildung der Verhältnisse angepasst werden sollte.
Der DBO gegenüber steht nach IFRS oder US-GAAP das Planvermögen nach Marktwerten. Der gegenwärtigen Entspannung auf der Passivseite wirken also zumindest partiell die gegenwärtigen Einbrüche am Kapitalmarkt entgegen. Im Falle wertpapiergebundener Zusagen, bei denen die Leistungshöhe direkt an die Wertentwicklung der zugrundeliegenden Kapitalmarktinstrumente oder -indizes gekoppelt ist, bleibt der Marktwertverfall des Plan- oder Deckungsvermögens im Idealfall dagegen vollständig ohne Bilanzeffekt, soweit nicht eventuelle zugesagte Mindestgarantien greifen, erläutern die Aktuare, und ziehen als Fazit:
„Die Atempause bei den Zinsen hat also ihre Nebeneffekte, genauso wie Luftanhalten keine Lösung der Corona-Krise ist.“