Erinnern Sie sich noch? Die 519 Seiten Antwortentwurf der Eiopa auf den Call for Advice der EU-Kommission zur Überarbeitung der Pensionsfondsrichtlinie? Oder die 439 Seiten Kommentare auf der EIOPA erstes dazugehöriges Kommentierungsersuchen 2011/2012, ausschließlich in feinstem Bürokraten-Englisch verfügbar, und Tretminen aller Art sauber zwischen den Zeilen versteckt? Überbordende Komplexität als Teil einer Ermattungsstrategie, so war man bei dem Vorgehen von EIOPA und EU-Kommission geneigt zu vermuten. Oder in den Worten eines dänischen Prinzen: Der Wahnsinn hat Methode.
Die erste Quantitative Auswirkungsstudie zur betrieblichen Altersversorgung (QIS bAV) der EIOPA ist nicht geeignet, diesen Eindruck zu zerstreuen, setzt vielmehr diese „Tradition“ fort. Nicht zuletzt die Komplexität beschränkte schon im Vorfeld offenbar die Teilnehmer auf bAV-Einrichtungen aus wenigen, zugegeben typischen DB-Ländern, nämlich Deutschland, UK, Belgien, Irland, Niederlande, Norwegen und Schweden. Und die Sympathie für die europäische Aufsichtsbehörde, für die dahinter stehende Kommission wie für deren gemeinsame Vorstellungen von einem risikobasierten Aufsichtsregime für EbAV hat auf dem Parkett weiter gelitten. Die quantitativen (vorläufigen) Ergebnisse selbst, über die hier schon ausführlich berichtet worden ist, sprechen ohnehin ihre eigene Sprache.
Trost: Nicht nur in Deutschland, den Niederlanden, Irland und Großbritannien weiß man nun, woran man ist. Auch in Belgien und Schweden dürfte die Sensibilität für die Problematik deutlich zugenommen haben, besonders für die Gefahr, dass EIOPA und Kommission ein einmal verabschiedetes Regime für die bAV über Level 2 (Durchführungsbestimmungen) und Level 3 (technische Standards) nahezu unabhängig nach ihren Vorstellungen modellieren können. Der Widerstand im Rat sollte also die kritische Grenze bald übersteigen. Und hält man sich die Ausführungen von Europaparlamentarier Thomas Mann vor Augen, der hier auf Leiter bAV.de auf die schwerwiegenden Vorbehalte des ECON-Ausschusses und damit mutmaßlich der klaren Mehrheit des Parlamentes hingewiesen hat, könnte man voreilig geneigt sein, sich entspannt zurücklehnen zu wollen, steht doch die Kommission offenbar weitgehend allein gegen Rat und Parlament. Hinzu kommen die Schwierigkeiten und jahrelangen Verzögerungen bei der Fertigstellung von Solvency II für die Versicherer; und solange die Kommission das Regime für die Versicherer nicht umsetzungsbereit hat, ist an eines für EbAV ohnehin nicht zu denken.
Damit sollte auch die Kommission – endlich – ihre konzeptionellen Ansatz vollkommen und grundsätzlich überdenken. Wenn man überhaupt Erfolg haben will, dann muss das Ziel sein, vernünftige, zurückhaltende und defensive Rahmenbedingungen für die Vielfalt der europäischen EbAV zu entwickeln, statt diese nur in Sonntagsreden zu beschwören. Mit dem Rasenmäher plump zentralistische Fakten schaffen zu wollen und so auch noch den Verdacht der Strategie einer Marktbereinigung (zugunsten der Versicherer und zulasten besonders der kleinen EbAV) zu nähren, stößt jedenfalls zunehmend auf Widerstand. Die nächste QIS bAV – und eine Folgestudie ist wohl unausweichlich – böte die Gelegenheit, hier guten Willen zu zeigen. Leitlinie könnte eine einfache englische Redewendung sein: Keep it short and simple! KISS statt QIS!