Die beamtete Staatssekretärin im BMAS, Annette Niederfranke, hat den Deutschen Pensions- und Investmentnachrichten (dpn) ein Interview gegeben. Viele Zugeständnisse an die bAV macht sie dabei nicht.
Auf die Frage, ob der Pensionsfonds nicht die Möglichkeit erhalten sollte, auch Rentenbestände in nicht-versicherungsförmiger Form zu verwalten, sagte Niederfranke: „Sofern hier eine gesetzliche Regelung gefordert wird, die eine solch risikoreichere Anlagemöglichkeit vorsieht, käme dies überhaupt nur in Betracht, wenn die Beschäftigten, zu deren Vorteil eine solche Ausdehnung ja letztlich gefordert wird, dem zustimmen würden. Das ist derzeit aber offenbar nicht der Fall.“
Außerdem lehnte Niederfranke einer Erweiterung des § 3 Nr. 63 EStG – steuerfreie Beiträge in versicherungsförmige Durchführungswege – ab: „Eine Erhöhung käme in erster Linie gut verdienenden Beschäftigten zugute.“ Auch einer liberalen Regelung zur Abfindung von Mini-Renten erteilte die Spitzenbeamtin eine Absage: „Die bestehenden Abfindungsmöglichkeiten sind ein guter Kompromiss zwischen dem Interesse der Arbeitgeber, möglichst keine Kleinstanwartschaften zu verwalten, und dem Interesse des Staates, dass Betriebsrenten nicht vorzeitig aufgelöst werden und damit die Gefahr der Altersarmut wächst. Von daher sehe ich keinen akuten Handlungsbedarf. Es wäre im Übrigen auch kaum zu vermitteln, dass erweiterte Abfindungsmöglichkeiten zu einer besseren Verbreitung der bAV führen sollten.“
Das gesamte Interview findet sich in der aktuellen Ausgabe der Deutschen Pensions- und Investmentnachrichten sowie hier: