Der BGH hatte sich gestern erneut mit der Startgutschriftenregelung der VBL für rentenferne Versicherte in der Zusatzversorgung der Angestellten und Arbeiter im öffentlichen Dienst zu beschäftigen. Und war weiter nicht zufrieden.
Schon das OLG Karlsruhe war zu dem Ergebnis gelangt, dass die den Klägern erteilten Startgutschriften deren Rentenanwartschaften weiterhin nicht verbindlich festlegten, weil auch die geänderte Satzungsregelung zur Ermittlung der Startgutschriften rentenferner Versicherter gegen den Gleichheitssatz verstoße.
Über die betreffenden Verfahren IV ZR 9/15 und IV ZR 168/15 schreibt der BGH in einer Mittteilung:
„Der hiermit nunmehr erstmals befasste IV. Zivilsenat des BGH hat diese Auffassung (der Vorinstanz, Anm. der Red.) mit zwei Revisionsentscheidungen vom heutigen Tage bestätigt und beanstandet, die in seinem Urteil vom 14. November 2007 festgestellte Ungleichbehandlung werde auch durch die Neuregelung der Satzung für eine Vielzahl rentenferner Versicherter nicht beseitigt.“
Übrigens:
„Auch die Anschlussrevision eines rentenfernen Versicherten, der eine Startgutschrift nach Maßgabe der Übergangsvorschriften für rentennahe Versicherte erstrebt hat, hat der Senat zurückgewiesen.“
LEITERbAV bemüht sich um diskriminierungsfreie Sprache (bspw. durch den grundsätzlichen Verzicht auf Anreden wie „Herr“ und „Frau“ auch in Interviews). Dies muss jedoch im Einklang stehen mit der pragmatischen Anforderung der Lesbarkeit als auch der Tradition der althergerbachten Sprache. Gegenwärtig zu beobachtende, oft auf Satzzeichen („Mitarbeiter:innen“) oder Partizipkonstrukionen („Mitarbeitende“) basierende Hilfskonstruktionen, die sämtlich nicht ausgereift erscheinen und dann meist auch nur teilweise durchgehalten werden („Arbeitgeber“), finden entsprechend auf LEITERbAV nicht statt. Grundsätzlich gilt, dass sich durch LEITERbAV alle Geschlechter gleichermaßen angesprochen fühlen sollen und der generische Maskulin aus pragmatischen Gründen genutzt wird, aber als geschlechterübergreifend verstanden werden soll. Auch hier folgt LEITERbAV also seiner übergeordneten Maxime „Form follows Function“, unter der LEITERbAV sein Layout, aber bspw. auch seine Interpunktion oder seinen Schreibstil (insb. „Stakkato“) pflegt. Denn „Form follows Function“ heißt auf Deutsch: "hässlich, aber funktioniert".
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