Das Forum für das institutionelle deutsche Pensionswesen

IFRS, US-GAAP, 253 HGB:

Hurra, hurra der Zins ist da!

Soeben hat WTW bereits die aktuellen Werte zur Entwicklung des Rechnungszinses für die Bilanzierung von Pensionsverpflichtungen nach HGB, IFRS und US-GAAP zum Jahresende gemäß dem hauseigenen Standard-Zinsmodell auch auf ihrer Internetseite veröffentlicht.

IFRS und US-GAAP

Für die WTW-Musterbestände gem. dem eigenen Modell „RATE:Link“.ergeben sich die nachfolgenden Zinsempfehlungen für die Eurozone zum 31. Dezember 2024:

  • Rentnerbestand: 3,40%

  • Mischbestand: 3,45%

  • Aktivenbestand: 3,50%

Laut WTW werde dieses Zinsmodell wird von den großen internationalen WPs als richtlinienkonform anerkannt.

Nach internationalen Rechnungslegungsvorschriften ist der Rechnungszins zur Ermittlung der DBO/PBO eng an die Kapitalmarktentwicklung gekoppelt, genaugenommen an den Return mehrerer hundert europäischer Corporates mit guter Bonität (AA) abgeleitet. Aber: Auf das Matching mit der entsprechenden Laufzeitstruktur bzw. Duration der Verpflichtung ist zu achten. Aus den Renditen dieser Anleihen wird eine Zinsstrukturkurve ermittelt, die die Basis für die Ableitung des Rechnungszinses bildet.

HGB 253

Den gemäß § 253 HGB zulässigen pauschalen Zins zum Jahresende 2024 bei einer 15-jährigen Restlaufzeit ermittelt WTW bei 1,90 % auf Basis des 10jährigen Durchschnittszinses bzw. 1,96% auf Basis des 7jährigen, welcher für die Ermittlung des Unterschiedsbetrags zur Bemessung der Ausschüttungssperre sowie für die Abzinsung von anderen Rückstellungen (z.B. Jubiläumszahlungen) maßgeblich ist.

Quelle: WTW. Grafik zur Volldarstellung anklicken.

Im HGB erfolgt die Ermittlung anders als nach IFRS/US-GAAP als Durchschnittswert der Umlaufrenditen von Unternehmensanleihen mit „hochklassiger Bonitätseinstufung“ über einen Zeitraum von zehn Jahren (Altersversorgungsverpflichtungen) bzw. sieben Jahren (vergleichbare langfristig fällige Verpflichtungen) und wird von der Bundesbank regelmäßig zum Monatsende veröffentlicht.

WTW führt die Berechnungen übrigens jeden Monat durch, alle Daten finden sich hier.

Das zur heutigen Headline anregende Kulturstück findet sich hier.

Diskriminierungsfreie Sprache auf LEITERbAV

LEITERbAV bemüht sich um diskriminierungsfreie Sprache (bspw. durch den grundsätzlichen Verzicht auf Anreden wie „Herr“ und „Frau“ auch in Interviews). Dies muss jedoch im Einklang stehen mit der pragmatischen Anforderung der Lesbarkeit als auch der Tradition der althergerbachten Sprache. Gegenwärtig zu beobachtende, oft auf Satzzeichen („Mitarbeiter:innen“) oder Partizipkonstrukionen („Mitarbeitende“) basierende Hilfskonstruktionen, die sämtlich nicht ausgereift erscheinen und dann meist auch nur teilweise durchgehalten werden („Arbeitgeber“), finden entsprechend auf LEITERbAV nicht statt. Grundsätzlich gilt, dass sich durch LEITERbAV alle Geschlechter gleichermaßen angesprochen fühlen sollen und der generische Maskulin aus pragmatischen Gründen genutzt wird, aber als geschlechterübergreifend verstanden werden soll. Auch hier folgt LEITERbAV also seiner übergeordneten Maxime „Form follows Function“, unter der LEITERbAV sein Layout, aber bspw. auch seine Interpunktion oder seinen Schreibstil (insb. „Stakkato“) pflegt. Denn „Form follows Function“ heißt auf Deutsch: "hässlich, aber funktioniert".

© Pascal Bazzazi – LEITERbAV – Die auf LEITERbAV veröffentlichten Inhalte und Werke unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Keine Nutzung, Veränderung, Vervielfältigung oder Veröffentlichung (auch auszugsweise, auch in Pressespiegeln) außerhalb der Grenzen des Urheberrechts für eigene oder fremde Zwecke ohne vorherige schriftliche Genehmigung. Die Inhalte einschließlich der über Links gelieferten Inhalte stellen keinerlei Beratung dar, insbesondere keine Rechtsberatung, keine Steuerberatung und keine Anlageberatung. Alle Meinungsäußerungen geben ausschließlich die Meinung des verfassenden Redakteurs, freien Mitarbeiters oder externen Autors wieder.