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bAVPrax-Advertorial – Studie zu Eigenkapital, Rating, Kredit, M&A (I):

Handlungsbedarf durch IAS 19 revised

 

Pensionsverpflichtungen von rund 315 Milliarden Euro und Planvermögen von 194 Milliarden Euro für die DAX30-Unternehmen für das Jahr 2013 sind es wert, näher untersucht zu werden. Denn es besteht vielfältiger Handlungsbedarf. Winfried Becker und Christian Storck analysieren.

 

Christian Storck, Leiter Unternehmen, Öffentliche Einrichtungen und Pensionslösungen der FRANKFURT-TRUST
Christian Storck, Leiter Unternehmen, Öffentliche Einrichtungen und Pensionslösungen der FRANKFURT-TRUST

Nachdem das IAS-Board bereits im Juni 2011 modifizierte Regeln – IAS 19 (revised) – für die Bilanzierung und Bewertung von Leistungen an Arbeitnehmer (Employee Benefits) vorgelegt hatte, hat nun die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung dieses Thema erneut zu einem der Prüfungsschwerpunkte für 2014 erklärt. Nach IFRS bilanzierende Unternehmen müssen die neuen Regeln erstmals für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1.Januar 2013 begonnen haben, anwenden und die Vorjahre entsprechend anpassen. Vor diesem Hintergrund haben wir uns in einer Themenstudie bezogen auf die DAX30- und ausgewählte MDAX-Unternehmen mit den Auswirkungen beschäftigt. Diese Studie stellt isoliert kapitalmarktbezogen die Auswirkungen auf die Unternehmensbewertung und die Finanzprofile der Unternehmen dar. Die Änderungen beeinflussen vor allem Finanzkennzahlen wie zum Beispiel Leverage- und Coverage-Ratios, Eigenkapitalquote und Verschuldung. Diese sind für Stakeholder in Bezug auf das Unternehmensrating, bei Kreditbeziehungen oder in M&A-Transaktionen von großer Bedeutung.

 

Winfried Becker, Aktienanalyst BHF-BANK
Winfried Becker, Aktienanalyst BHF-BANK

In der Studie haben wir uns auf die Abschaffung der „Korridormethode“, die Finanzierungssituation und auf die Abzinsungssätze aufgrund der Zinsschmelze konzentriert. Durch die Abschaffung der „Korridormethode“ wandern die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste in die Bilanz, wodurch die Nettopensionsverpflichtungen ersichtlich werden. Dies führt bei einigen Unternehmen, die diese Methode bisher angewendet haben, wie zum Beispiel Deutsche Lufthansa, Daimler, Continental oder Deutsche Post, zu teilweise erheblichen Rückgängen der Eigenkapitalquote beziehungsweise zu einer Erhöhung der Nettoverschuldung.

 

Bei der sogenannten „Funding Ratio“ (Planvermögen/Pensionsverpflichtungen) ergibt sich auf der Grundlage vorläufiger Zahlen als Durchschnitt für das Jahr 2013 ein Wert von 61 Prozent gegenüber 62 im Jahre 2012. Die Bandbreite reicht dabei von 22,0 (Deutsche Telekom) bis 95,8 Prozent (HeidelbergCement).

 

Bei den Diskontierungssätzen sehen wir ebenso Anpassungsbedarf. Ende November 2013 lagen die IAS 19.7-Rechnungssätze (nach den verschiedenen in der Praxis üblichen Methoden ermittelt) für Deutschland zwischen 3,2 und 3,8 Prozent. Ende Februar 2014 lag das Zinsniveau bei 3,3 Prozent. Die meisten DAX30 und MDAX-Unternehmen bewegten sich bereits 2012 in diesem Korridor. Für die Bewertung von Pensionsverpflichtungen ist der Rechnungszins zentral, da bei einem durchschnittlichen Bestand eine Verringerung des Zinssatzes um 1 Prozent zu einer Erhöhung der Pensionsrückstellung um bis zu 15 Prozent führt. Bis 2018 ist ein Anstieg der deutschen handelsrechtlichen Pensionsrückstellung nach BilMoG infolge des anhaltenden Niedrigzinses um bis zu 30 Prozent denkbar.

 

Hier entsteht also Handlungsdruck. Eine Reihe von Unternehmen nutzen bereits als Best Practice die Vorteile einer externen Finanzierung über CTAs oder Kombinationsmodelle, insbesondere mit dem Pensionsfonds. In jedem Fall – ob on-balance über eine verpflichtungskonforme Kapitalanlage oder off-balance, schwerpunktmäßig über ein CTA – muss die Deckungslücke geschlossen werden. Nur so ist eine günstigere Risikobewertung, eine Stärkung des Eigenkapitals sowie eine Steigerung des Unternehmenswertes (Outside Funding) und eine Verringerung der bAV-Komplexität zu erreichen.

 

 

CTA und Pensionsfonds – flexibles Kombinationsmodell insbesondere bei Unternehmenstransaktionen

 

Sowohl die Einrichtung eines CTA als auch die Durchführung der bAV über einen Pensionsfonds dienen der externen Kapitaldeckung von Pensionsverpflichtungen und einer umfassenden Risikosteuerung. Beide Outsourcing-Modelle besitzen spezifische Vor- und Nachteile, so dass eine Kombination beider Modelle im Sinne eines effizienten Projektmanagements die richtige, da flexibel gestaltbare, Lösung sein kann. Das CTA, das sich insbesondere durch umfassende Flexibilität bei Dotierungshöhe, Kapitalanlage und Auswahl der spezifischen Anwartschaften (Past als auch Future Service) als ergänzende, vertragliche Insolvenzsicherungskonstruktion auszeichnet, hat etwa in der Ausgestaltung als Konzerntreuhand den Nachteil, dass bei Ausscheiden von Unternehmen aus einem Konzernverbund je nach Transaktionsart entweder der Nachweis einer gleichwertigen Sicherung zu führen ist oder die Freigabe des Treuhandvermögens nur für einen spezifischen Personenkreis gilt. Beim Share Deal ist der Nachweis der gleichwertigen Sicherung Voraussetzung für die Anerkennung als Plan Assets. Beim Asset Deal in Form des Betriebsübergangs nach Paragraph 613a BGB kann die Freigabe des Treuhandvermögens nur für aktive Mitarbeiter erfolgen. Der BaFin-regulierte Pensionsfonds hingegen ermöglicht bei Auslagerung von Rentnern als wesentlichem Teil eines Versorgungswerkes reduzierte PSVaG-Beiträge und eine steuerfreie Kapitalanlage. Eine Kombination aus CTA und Pensionsfonds als „das jeweils Beste beider Welten“ ist eine in Deutschland bereits mehrfach umgesetzte Variante. Dieses Kombinationsmodell kann flexibel auf unternehmensspezifische Gegebenheiten reagieren, gewissermaßen „atmen“.

 

 

M&A – Ausfinanzierung erhöht Transaktionssicherheit

 

In der M&A-Praxis bei Unternehmenstransaktionen ist der zur Verfügung stehende Zeitfaktor regelmäßig die limitierende Variable einer Transaktion. Oftmals ist eine umfangreiche Due Diligence des Zielunternehmens mangels Zeit nahezu ausgeschlossen. In Anbetracht dieser Zeitrestriktion ist die Beschränkung der Prüfung auf spezifische Problembereiche eine Zwangsläufigkeit, die es unter Zeit- und Kostengesichtspunkten zu optimieren gilt. In diesem Zusammenhang ist die bei börsennotierten und zunehmend auch bei mittelständischen Unternehmen thematisierte Kernvariable das Pension Deficit der Zielgesellschaft. Die Schwankungsbreite des Pension Deficit ist in der Regel von den Kapitalmärkten noch nicht eingepreist. Damit entwickelt das diesbezügliche Risiko eine komplexe Dimension, die es für Unternehmen unter Zeitdruck zu adressieren gilt. Eine Reduktion dieser Komplexität kann durch das Zusammenlegen von externen Finanzierungsvehikeln, beispielsweise CTA und Pensionsfonds, erreicht werden. Bei Auslagerung von Pensionsverpflichtungen als bilanzieller Fremdkapitalposition kann aus Erwerbersicht im Rahmen des Cash und Debt Free-Konzeptes der Unternehmenswert der Zielgesellschaft als Grundlage für eine Kaufpreisverhandlung minimiert und aus Verkäufersicht im Rahmen einer Vendor Due Diligence größere Transparenz geschaffen werden. Eine Externalisierung von Verpflichtungen ermöglicht damit neben der Optimierung der Verhandlungsposition der Vertragsparteien insbesondere eine beschleunigte Transaktionsgeschwindigkeit (Up-Speeding) bei M&A. Daneben kann die Bereitstellung externer Versorgungsplattformen zu einer Reduktion von biometrischen, bilanziellen und sonstigen Risiken (De-Risking) im Versorgungswerk führen. Eine Ausfinanzierung über CTA und Pensionsfonds ist geeignet, der Gefahr eines Deal-Breakers für eine Transaktion vorzubeugen. Damit erhöht die externe Ausfinanzierung explizit die Transaktionssicherheit.

 

Die Studie über die Auswirkungen der IAS 19-Revision auf Unternehmen ist bei den Autoren des Beitrags erhältlich.

 

Die Autoren:

Winfried Becker ist Aktienanalyst im Equity Research Germany der BHF-BANK AG.

winfried.becker@bhf-bank.com

 

Christian Storck, MBA, LL.M., LL.M., ist Leiter Unternehmen, öffentliche Einrichtungen und Pensionslösungen bei der FRANKFURT-TRUST Investment-Gesellschaft mbH.

christian.storck@frankfurt-trust.de

 

 

 

 

Disclaimer siehe weiter unten.

 

 

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Werbliche Information – keine Finanzanalyse – keine Anlageberatung

 

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Diese Kursschwankungen fallen je nach Laufzeit der festverzinslichen Wertpapiere unterschiedlich aus. Festverzinsliche Wertpapiere mit kürzeren Laufzeiten haben geringere Kursrisiken als festverzinsliche Wertpapiere mit längeren Laufzeiten. Festverzinsliche Wertpapiere mit kürzeren Laufzeiten haben demgegenüber in der Regel geringere Renditen als festverzinsliche Wertpapiere mit längeren Laufzeiten. Geldmarktinstrumente besitzen aufgrund ihrer kurzen Laufzeit von maximal zwölf Monaten tendenziell geringere Kursrisiken. Können für den Fonds Investmentanteile erworben werden, so stehen die Risiken in engem Zusammenhang mit den Risiken der in diesen Fonds enthaltenen Vermögensgegenstände bzw. der von diesen Fonds verfolgten Anlagestrategien. Etwaige Immobilieninvestitionen unterliegen Risiken, die sich auf den Anteilswert durch Veränderungen bei den Erträgen, den Aufwendungen und dem Verkehrswert der Immobilien auswirken können. Dies gilt auch für Investitionen in Immobilien, die von Immobilien-Gesellschaften gehalten werden. Das Risiko bei einem Erwerb von Anteilen an Hedgefonds ist abhängig von den Anlagestrategien, die der Hedgefonds verfolgt, und den Vermögensgegenständen, die er erwerben darf; es kann daher groß, moderat oder gering sein. Für Aktien von Investmentaktiengesellschaften mit fixem Kapital kann es an einem liquiden Markt fehlen, so dass die Aktien möglicherweise nicht rechtzeitig zu einem angemessenen Preis veräußert werden können. Grundsätzlich gilt: ES KANN KEINE ZUSICHERUNG GEGEBEN WERDEN, DASS DIE ZIELE DER ANLAGEPOLITIK TATSÄCHLICH ERREICHT WERDEN. Ausführliche Erläuterungen und Informationen finden Sie im aktuellen Verkaufsprospekt und den wesentlichen Anlegerinformationen des Fonds, die Sie kostenlos und in deutscher Sprache bei Ihrem Berater oder bei FRANKFURT-TRUST (www.frankfurt-trust.de) erhalten. Sollte der Fonds in der Schweiz zugelassen sein, ist dort der Vertreter die ACOLIN Fund Services AG, Stadelhoferstrasse 18, 8001 Zürich. Zahlstelle ist die BHF-BANK (Schweiz) AG, Schulhausstrasse 6, 8027 Zürich. Dort erhalten Sie auch kostenlos und in deutscher Sprache weitere praktische Informationen zum Fonds, den Verkaufsprospekt mit den Anlagebedingungen, die wesentlichen Anlegerinformationen sowie die Jahres- und Halbjahresberichte. Die aktuellen Ausgabe- und Rücknahmepreise finden Sie auf der Internet-Seite "www.frankfurt-trust.de".

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