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Vorgestern in Berlin:

Guck mal, wer da …

auf einmal im Bundestag ist?! An der Spree kam es am Mittwoch zu einer kleinen Überraschung: Die mit dem Ampel-Aus gleich mit totgesagte Fondsrente hat es ins Plenum geschafft und wurde in erster Lesung beraten. Doch zugegeben: Mehr als ein Lebenszeichen ist das nicht. Erst recht nicht für ihre „große Schwester“. Und ist es nicht bezeichnend, wer uns heute schon alles so als Vorbild gelten muss …

Vorgestern in Berlin: Die ex-Regierungspartei FDP bringt einen überarbeiteten Referentenentwurf des Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge – bekanntlich zwischen BVI und GDV etwas umstritten, da der Assekuranz nicht genügend Garantie-bewehrt – als Fraktionsantrag in den Bundestag ein.

Im Vorfeld gab es Hinweise, dass der neue Finanzminister Jörg Kukies (SPD) den Referentenentwurf im rot-grünen Kabinett beschließen wollte. Das Vorhaben wurde aber verschoben. Die FDP hat nun also die Gelegenheit genutzt, den Entwurf direkt über den Bundestag in die parlamentarische Debatte einzubringen. Der Bundestag hat den Entwurf schließlich zur weiteren Beratung an den Finanzausschuss verwiesen.

Was wäre neu, wenn …

Der BVI hat sich unterdessen die Mühe gemacht, die Änderungen des FDP-Entwurfes im Vergleich zum seinerzeitigen BMF-Referentenentwurf herauszuarbeiten (die in den Fraktionsantrag übernommenen BVI-Forderungen sind mit einem Klammerzusatz kenntlich gemacht):

  • Einbeziehung von Selbstständigen in die Förderung

  • Erhöhung der zulässigen Rentengarantiezeit auf 20 Jahre bei lebenslanger Leibrente

  • Flexibilisierung der Gestaltung des Auszahlplans zur Bildung von Puffern gegen Wertschwankungen (BVI-Petitum)

  • Erweiterung von Rechtsform und Auflegungsort der zulässigen OGAWs (BVI-Petitum)

  • Erweiterung der erwerbbaren Vehikel in offene Immobilienfonds, Infrastruktursondervermögen und ELTIFs (BVI-Petitum)

  • Erhöhung der maximal zulässigen Risikoklasse für OGAWs im Altersvorsorgedepot von 5 auf 6

  • Erweiterung der zulässigen Risikoklassen für OGAWs beim Referenzdepot-Vertrag

  • Änderung der Kostenerhebung in der Auszahlungsphase ausschließlich auf „in Prozent des zum jeweiligen Zeitpunkt verwalteten Vermögens“.

und was noch fehlte oder unklar bliebe

Nun, einen Passus, dass die dritte gegenüber der zweiten Säule nicht überflexibilisiert werden dürfe bzw. die Regelungen auch für die bAV gelten sollen, hätte man sich noch gewünscht. Jedenfalls ist die mutmaßliche Wirkung des Entwurfs in der bAV – so er denn je Gesetz würde – eine von der Fachwelt noch nicht völlig ausdiskutierte Frage.

Allerdings kann man sich das vermutlich sparen, denn zur Wahrheit gehört: Gut, dass die FDP hier noch ein Signal sendet – aber mehr als ein Signal ist es auch nicht.

Wie geht es weiter?

Auch der BVI ist skeptisch. Der Verband hält es für sehr unwahrscheinlich, dass der Fraktionsantrag der FDP im Parlament die erforderliche Mehrheit finden wird. Die Diskussion im Bundestag, die man verfolgt hat, habe gezeigt, dass die Parteien bereits im Wahlkampfmodus sind und den Anlass nutzen, um eigene Akzente zu setzen – und gerade die Debatte um Garantien und Verrentung sei sehr kontrovers geführt worden.

Thomas Richter, BVI.

Der BVI betont, dass er sich weiter für die Flexibilität in der Ein- und Auszahlphase einsetzen werde. Denn der Wegfall des gesetzlichen Zwangs zu Garantien und lebenslanger Verrentung eröffne den Sparern höhere Renditechancen und mehr Wahlfreiheit: „Deutschland würde damit endlich zu internationalen Vorbildern wie den USA, Schweden oder Frankreich aufschließen“,schreibt der Verband.

Wie bitte? USA, Schweden? Klar! Aber Frankreich? Dass hier ausgerechnet schon ein Land wie Frankreich – ein Land, das an praktisch allen großen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts mindestens genauso scheitert wie Deutschland – hierzulande als Vorbild in Sachen Governance genannt werden muss, sollte allen Verantwortlichen klar zu denken geben.

Der parlamentarische Stand der Dinge findet sich auf Seiten des Deutschen Bundestages hier.

Zum Schluss: Bedeutet das Signal der FDP, dass nun auch das BRSG 2.0 – quasi die große Schwester des Fondsrentenentwurfs – noch seinen Weg in den Bundestag finden könnte? Nein. Hört man sich in Berlin bei Parteien und Ministerialen um, dann ist damit wirklich nicht zu rechnen.

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