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Neubesetzung der Occupational Pensions Stakeholder Group (III):

Fristverlängerung

 

LbAV hatte berichtet: Die europäische Aufsichtsbehörde EIOPA rief im September erneut alle Interessierten des Parketts dazu auf, ihre Bewerbungen für eine Mitgliedschaft in ihren beiden Stakeholder-Groups abzugeben. Nun hat sie die Frist verlängert.

 

 

Die Behörde verfügt bekanntlich über zwei Interessengruppen: eine für die bAV (Occupational Pensions Stakeholder Group OPSG) und eine für das Versicherungs- und Rückversicherungswesen (Insurance and Reinsurance Stakeholder Group IRSG).

 

Die Bewerbungsfrist für die „Interessenbekundungen“, wie die EIOPA es nennt, sollte ursprünglich am 8. November enden.

 

Die nun erfolgte Fristverlängerung beträgt allerdings nur eine Woche, das heißt, dass die Bewerbungen bis zu 15. November bei der Behörde eingehen müssen.

 

Alle notwendigen Unterlagen finden sich hier und hier.

 

Angesichts der damaligen Friktionen um die Besetzung der OPSG, der seinerzeitigen Nichtwiederberufung Bernhard Wiesners und der Tatsache, dass Joachim Schwind nach zwei Amtszeiten nicht erneut berufen werden kann, sei die deutsche Industrie aufgerufen, ihren Anspruch auf angemessene Repräsentanz der Behörde unmissverständlich klar zu machen. Sei es über eine ausreichende Zahl an Bewerbungen ihrer Pensionsverantwortlichen, also ihrer „Leiter der bAV“ – oder sei es, indem man nur einen von diesen ins Rennen schickt und dann der Behörde informell kommuniziert, dass eine Nichtberücksichtigung die deutsche Industrie – Formulierungsvorschlag – „sehr traurig machen würde und dies nicht gut für das Standing der EIOPA wäre“.

 

Mit Stefan Nellshen, Finanzvorstand der Bayer-Pensionskasse, tritt eine anerkannte Persönlichkeit aus dem Bereich der Chemie an. Die EIOPA beginge einen Fehler, würde sie dies ignorieren.

Diskriminierungsfreie Sprache auf LEITERbAV

LEITERbAV bemüht sich um diskriminierungsfreie Sprache (bspw. durch den grundsätzlichen Verzicht auf Anreden wie „Herr“ und „Frau“ auch in Interviews). Dies muss jedoch im Einklang stehen mit der pragmatischen Anforderung der Lesbarkeit als auch der Tradition der althergerbachten Sprache. Gegenwärtig zu beobachtende, oft auf Satzzeichen („Mitarbeiter:innen“) oder Partizipkonstrukionen („Mitarbeitende“) basierende Hilfskonstruktionen, die sämtlich nicht ausgereift erscheinen und dann meist auch nur teilweise durchgehalten werden („Arbeitgeber“), finden entsprechend auf LEITERbAV nicht statt. Grundsätzlich gilt, dass sich durch LEITERbAV alle Geschlechter gleichermaßen angesprochen fühlen sollen und der generische Maskulin aus pragmatischen Gründen genutzt wird, aber als geschlechterübergreifend verstanden werden soll. Auch hier folgt LEITERbAV also seiner übergeordneten Maxime „Form follows Function“, unter der LEITERbAV sein Layout, aber bspw. auch seine Interpunktion oder seinen Schreibstil (insb. „Stakkato“) pflegt. Denn „Form follows Function“ heißt auf Deutsch: "hässlich, aber funktioniert".

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