Jeden Freitag bringt Leiter-bAV.de eine kommentierte Presseschau zur bAV. Heute: Alles muss zurücktreten, und 33 Milliarden Lasten für die Betriebsrentner.
Welt.de (24. März): „Piloten setzen wegen Absturz Lufthansa-Streiks aus.“
Ja. Angesichts dieser Katastrophe muss alles andere in die zweite Reihe zurücktreten.
BR.de (25. März): „Betriebliche Altersvorsorge – Staat prellt Rentner um 33 Milliarden Euro.“
Kein Zweifel, die Verbeitragung in der Rentenphase ist eines der Top-Hemmnisse, die der Verbreitung der bAV in Deutschland entgegenstehen. Und das Thema findet regelmäßig seinen Weg in den Mainstream. Hier summiert die ARD respektive der Bayerische Rundfunk die Lasten der Betriebsrentner nun auf 33 Milliarden Euro. Wie immer man auch zu der Rechenmethode steht, die Sache – auf LbAV breit diskutiert – wird ohnehin vor dem Bundesverfassungsgericht landen.
Der dem Artikel zugrunde liegende Plus-Minus-Beitrag findet sich in der derzeit in der ARD-Mediathek hier.
Mercer (25. März): „DAX-Unternehmen – Pensionsverpflichtungen und Planvermögen auf Rekordstand.“
und
Towers Watson (25. März): „DAX-Pensionsverpflichtungen auf Höchststand – EZB-Niedrigzinspolitik führt zu Kostensteigerung.“
Beide Berater legen wenig überraschende Ergebnisse vor: Planvermögen glücklicherweise mit echten Top-Performances (zum Teil allerdings nur durch anziehende Bonds), gleichwohl überkompensiert durch den Rückgang des Rechnungszinses. Da letzterer keinerlei Einfluss auf die tatsächlichen Rentenzahlungen hat, sondern nur eine Krücke zur Gegenwartsberechnung ist, desweiteren aber die Planvermögen auch real zugelegt haben, stellt sich durchaus die Frage nach der Sinnhaftigkeit von IAS 19 und HGB ihn ihrer gegenwärtigen Form. Kassandra fragt: Wäre eine Ex-Post-Abdiskontierung beispielsweise mit einem Durchschnittszins, der sich aus Eigenkapitalrendite des Unternehmens und aus der Performance seiner Planvermögen mittelt (möglicherweise über mehrere Jahre geglättet ) realitätsnäher?
Wie dem auch sei, mit durchgreifenden Änderungen beim IAS 19 ist jedenfalls nicht zu rechnen.