aba-Chef Heribert Karch und sein Stellvertreter Georg Thurnes sprachen heute über sechs die deutsche bAV hemmende Problemfelder. Und ein siebtes, das über allem schwebt.
Von „dem toxischen Cocktail kumulierender Effekte, der die bAV bedroht wie kein anderes System der Altersvorsorge“ sprach Karch gestern vor Journalisten in Berlin. Um sechs Problemfelder der bAV ging es, davon fallen laut Karch – im Zivilleben Chef der Metall-Rente – drei auf der nationaler Ebene an: Erstens seit BilMoG das Auseinanderfallen der Werte der Pensionsrückstellungen in Handelsbilanz und Steuerbilanz. Denn während in der Handelsbilanz mit dem von der Bundesbank ermittelten Durchschnitt eines Marktzinses kalkuliert werden muss, fordert die Steuerbilanz unter Durchbrechung des Maßgeblichkeitsprinzips weiter die Abzinsung mit dem höheren Wert des Paragrafen 6a EStG. Zweitens bemängelte Karch die limitierten Größenordnungen des Paragrafen 3 Nr. 63 EStG und hier insbesondere, dass „Arbeitgeberbeiträge die des Arbeitnehmers kannibalisieren“. Zum dritten kritisierte Karch die Verbeitragung der Betriebsrenten zur Krankenversicherung.
Während der aba-Chef sich also auf nationales, bestehendes Recht fokussierte, das der deutsche Gesetzgeber mit gutem Willen zumindest reformieren könnte, sprach Thurnes – Chefaktuar von AonHewitt – über kommende europäische Trends, auf die Deutschland nur im Rahmen seines Einflusses in der Europäischen Union wirken kann. Thurnes nannte wenig überraschend das Damoklesschwert eines an Solvency II angelehnten Eigekapitalregimes („die Kommission scheint hier unbeirrbar“), zweitens die absehbare weitere Absenkung der Unverfallbarkeitsfristen sowie zum Dritten die vorgesehene Einbeziehung von EbAV in die Finanztransaktionssteuer, die nach seinen Worten um drei bis acht Prozent geringere Renten bedeuten kann.
Im Schatten des Niedrigzinses
Die sechs genannten Problemfelder sind drängend (man hätte noch die Kostenproblematik, die zuweilen auch von der bAV nicht haltmacht, einbeziehen können). Doch ihre gegenwärtig große Toxizität entsteht vor allem durch die Wechselwirkung mit einem siebten, nämlich dem alles überragenden Schatten des Niedrigzinses, erläuterte Karch. In der Tat: Die Pensionsrückstellungen in der Bilanz wären bei angemessenem Zins näher an denen der Steuerbilanz, die Beiträge im Rahmen des 3 Nr. 63 würden zu auskömmlicheren Renten führen, die KV-Verbreitragung wäre entsprechend leichter zu verkraften, und gleiches gilt für die Finanztransaktionssteuer. Einzig die Unverfallbarkeitsfristen sind nicht unmittelbar tangiert. Ein an Solvency II orientiertes Eigenkapitalregime wäre zwar in seiner technischen Umsetzbarkeit vom Zinsniveau abhängig, ist aber unabhängig von diesem grundsätzlich für EbAV völlig ungeeignet. Angesichts des hartnäckigen Niedrigzinses mahnt Karch, dass „die schleichenden Fehlentwicklungen der letzten Jahre schnellstens korrigiert werden müssen.“
Irgendwelche Aufrufe an die EZB, zu einem angemessenen Zinsniveau zurückzukommen, sparten sich beide. Zu Recht, denn an der Penetranz des Niedrigzinses wird sich in absehbarer Zeit wenig ändern. Schwache Realwirtschaft besonders in Südeuropa, hohe Schuldenstände in der EU und die Geldschwemme von FED und BoJ rauben der EZB dauerhaft jeden Spielraum einer Zinserhöhung. Mittlerweile gibt es erste Gedankenspiele um einen negativen Leitzins, und zwischenzeitlich kaufen die Notenbanken mit dem selbstgedruckten Geld nicht nur Staatsanleihen und Gold, sondern schicken sich nun an, den VAG- und Pensionsanlegern auch die Preise bei Aktien und verbrieften Firmenkrediten zu verderben.
Mal sehen, wann sie auf die Idee kommen, Immobilien aufzukaufen.